Anzeige der Bestellung der Betriebsleitung bei der Handwerkskammer Entgegennahme

    Handwerk - Neue Betriebsleitung bei der Handwerkskammer anzeigen

    Beschreibung

    Eine neue Betriebsleitung Ihres zulassungspflichtigen Handwerksbetriebs müssen Sie der zuständigen Handwerkskammer melden.

    Änderungen in der Betriebsleitung eines zulassungspflichtigen Handwerksbetriebs sind der Handwerkskammer anzuzeigen. Die Betriebsleitung eines Handwerksbetriebs muss über die fachlichen Voraussetzungen für die Ausübung des zulassungspflichtigen Handwerks verfügen. Dies kann ein Meisterbrief für das jeweilige Handwerk aber auch eine gleichwertige in- oder ausländische Berufsqualifikation (Studienabschlüsse z.B. des Ingenieurs, sowie der Industriemeister) beziehungsweise eine Ausnahmebewilligung oder Ausübungsberechtigung.
    Als Betriebsleitung kommen sowohl die Inhaber oder Inhaberinnen eines Handwerksbetriebs als auch angestellte Personen in Betracht. In letzterem Fall ist der Eintragungsantrag zusammen mit einer Betriebsleitererklärung sowie ergänzenden Unterlagen einzureichen.

    Zu den Aufgaben der Betriebsleitung gehört es unter anderem:
    • den technischen Arbeitsablauf zu steuern, zu betreuen und zu überwachen und sich nicht auf die bloße Kontrolle des Arbeitsergebnisses zu beschränken,
    • Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu leiten und erforderliche Anordnungen zu treffen,
    • Mängel der Ausführung der Arbeiten zu verhindern und gegebenenfalls zu korrigieren,
    • dafür zu sorgen, dass Verstöße gegen Rechtsvorschriften oder Betriebsanweisungen unterbleiben,
    • sich regelmäßig zu den einzelnen Arbeitsstellen zu begeben, um die Ausführung der Arbeiten zu überwachen,
    • während der Arbeitszeit ständig verfügbar und bei Eil- und Notfällen kurzfristig erreichbar und einsatzbereit sein.

    Verfahrensablauf:
    Sie müssen die Bestellung der Betriebsleitung der zuständigen Handwerkskammer mitteilen. Die Anzeige der Bestellung einer neuen Betriebsleitung ist unverzüglich vorzunehmen.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Berlin (Handwerkskammer Berlin)

    Aktuelles

    Handwerkskammer Berlin

    Beschreibung

    Handwerkskammer Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Blücherstr. 68

    10961 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: Anerkennung@hwk-berlin.de

    Fax: (030) 25903-235

    Telefon Festnetz: (030) 25903-483/487

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 27.05.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Eintragung/ Änderung/ Erweiterung in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke bzw. der zulassungsfreien Handwerke und der handwerksähnlichen Gewerbe
    • Befähigungsnachweis
      zum Beispiel Meisterbrief, Ausübungsberechtigung, Ausnahmebewilligung, Technikerzeugnis
    • Alte Handwerkskarte
    • Ggf. Arbeitsvertrag, aus dem sich ergeben muss, dass die Betriebsleitung dem Unternehmen während der üblichen Arbeitszeit zur Verfügung steht
      Arbeitszeit und Gehalt entsprechend dem Tarifvertrag oder der Branchenüblichkeit. Ist der Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin auch fachlich-technische(r) Betriebsleiter oder Betriebsleiterin und außerdem mit mindestens 30 % als Gesellschafter oder Gesellschafterin am Unternehmen beteiligt, genügt die Betriebsleitererklärung.
    • Aktuelle Meldebescheinigung
      Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
    • Formular „Anlage A: Betriebsleitererklärung“

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Qualifikationsnachweis
      Meisterbrief für das jeweilige Handwerk, alternativ gleichwertige in- oder ausländische Berufsqualifikation (Studienabschlüsse z.B. des Ingenieurs, sowie der Industriemeister) beziehungsweise eine Ausnahmebewilligung oder Ausübungsberechtigung
    • Festanstellung im handwerklichen Betrieb
      Die Betriebsleitung muss dem Unternehmen in gleichem Umfang zur Wahrnehmung ihrer Funktionen zur Verfügung stehen, wie ein Handwerksmeister oder eine Handwerksmeisterin als Inhaber oder Inhaberin des Handwerksbetriebes. Grundsätzlich bedeutet das eine durchgängig ganztägige Beschäftigung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    60,00 Euro

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Anmeldung eines Handwerksbetriebes

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 10.08.2023