Gewerbe - Messen, Ausstellungen und Märkte festsetzen

    Beschreibung

    Wenn Sie als gewerblicher Anbieter eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochenmarkt, einen Spezial- und Jahrmarkt oder ein Volksfest durchführen möchten, können Sie eine Festsetzung der jeweiligen Veranstaltung beantragen. Die Festsetzung hat eine Reihe von Vergünstigungen (Marktprivilegien) zur Folge, zum Beispiel:

    • Befreiung von gewerberechtlichen Regelungen zum stehenden Gewerbe (etwa Gewerbeanzeige)
    • Befreiung von gewerberechtlichen Regelungen zum Reisegewerbe (etwa Reisegewerbekartenpflicht)
    • Befreiung von Einschränkungen des Berliner Ladenöffnungsgesetzes (an dessen Stelle tritt die im Festsetzungsbescheid festgelegte Öffnungszeit)
    Eine Messe ist eine zeitlich begrenzte, im Allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Aussteller:innen das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellen und überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer:innen, gewerbliche Verbraucher:innen oder Großabnehmer:innen vertreiben. Die bzw. der Veranstalter:in kann in beschränktem Umfang an einzelnen Tagen während bestimmter Öffnungszeiten Letztverbraucher:innen zum Kauf zulassen.

    Eine Ausstellung ist eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Aussteller:innen ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete ausstellen und vertreiben oder über dieses Angebot zum Zweck der Absatzförderung informieren.

    Ein Großmarkt ist eine Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbieter:innen bestimmte Waren oder Waren aller Art im Wesentlichen an gewerbliche Wiederverkäufer:innen, gewerbliche Verbraucher:innen oder Großabnehmer:innen vertreiben.

    Ein Wochenmarkt ist eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbieter:innen eine oder mehrere der folgenden Warenarten feilbieten:
    • Lebensmittel, grundsätzlich ohne alkoholische Getränke. Alkoholische Getränke sind jedoch zugelassen, wenn sie aus selbstgewonnenen Erzeugnissen des Weinbaus, der Landwirtschaft oder des Obst- und Gartenbaus hergestellt wurden.
    • Produkte des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei.
    • rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme des größeren Viehs.
    Daneben können eventuell weitere Waren des täglichen Bedarfs (z. B. Haushaltswaren) zugelassen werden, Näheres regelt die jeweilige Marktordnung.

    Ein Spezialmarkt ist eine im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbieter:innen bestimmte Waren feilbieten.

    Ein Jahrmarkt ist eine im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbieter:innen Waren aller Art feilbieten.
    Auf einem Spezialmarkt oder Jahrmarkt können auch Tätigkeiten im Sinne von Volksfesten ausgeübt werden.

    Ein Volksfest ist eine im Allgemeinen regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbieter:innen unterhaltende Tätigkeiten im Reisegewerbe ausübt und Waren feilbietet, die üblicherweise auf Veranstaltungen dieser Art angeboten werden.

    Verfahrensablauf

    1. Stellen Sie einen Antrag auf Festsetzung einer Veranstaltung. Dies können Sie formlos schriftlich an das zuständige Ordnungsamt erledigen.
    • Zur Durchführung von Privatmärkten (z.B. Flohmärkten) benötigen Sie keine Festsetzung. Ein Privatmarkt unterliegt dann den Vorschriften für das stehende Gewerbe oder das Reisegewerbe.
    2. Sie erhalten einen Feststellungsbescheid mit Angaben zu Art und Umfang der Genehmigung.
    • Die Festsetzung eines Wochenmarktes, eines Jahrmarktes oder eines Spezialmarktes verpflichtet Sie zur Durchführung der Veranstaltung.
    • Wenn Sie eine festgesetzte Messe, Ausstellung oder Großmarkt nicht oder nicht mehr durchführen, müssen Sie dies unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzeigen.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf)

    Aktuelles

    Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf

    Beschreibung

    Aktuell wird keine offene persönliche Sprechstunde angeboten.
    Persönliche Termine finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.

    Terminvereinbarung per E-Mail:
    ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
    mit folgenden Angaben:
    • Termingrund
    • Ihrem Namen (ggf. Firmenname)
    • Betriebsanschrift
    • Telefonnummer

    Gewerbesprechstunde goes digital!
    Nutzen Sie die Möglichkeit unserer “Digitalen Gewerbesprechstunde” und lassen Sie sich bequem aus dem Office oder von Zuhause in Gewerbeangelegenheiten beraten. Mehr dazu erfahren Sie auf der Homepage des Ordnungsamtes.


    Nutzen Sie unser Bürger*innen-Telefon für telefonische Beratungen:
    Tel: (030) 9029 29000
    Montag 09.00 - 15.00 Uhr
    Dienstag 09.00 - 15.00 Uhr
    Donnerstag 10.00 - 15.00 Uhr

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenzollerndamm 174-177

    10713 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de

    Fax: (030) 9029 - 29039

    Telefon Festnetz: (030) 9029 - 29000

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Ordnungsamt Lichtenberg (Ordnungsamt Lichtenberg)

    Aktuelles

    Ordnungsamt Lichtenberg

    Beschreibung

    Ordnungsamt Lichtenberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Große-Leege-Str. 103

    13055 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt-zab@lichtenberg.berlin.de

    Fax: (030) 9028-7036

    Telefon Festnetz: (030) 90296 - 4310

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Ordnungsamt Mitte - Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle (Ordnungsamt Mitte - Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle)

    Aktuelles

    Ordnungsamt Mitte - Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle

    Beschreibung

    Ordnungsamt Mitte - Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Allee 31

    10178 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt-zab@ba-mitte.berlin.de

    Fax: (030) 9018-23781

    Telefon Festnetz: (030) 9018-22010

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 18.01.2024

    Ordnungsamt (Ordnungsamt)

    Aktuelles

    Ordnungsamt

    Beschreibung

    Sie können online Ihr Gewerbe anmelden, ummelden oder abmelden.

    Ansonsten sind wir auch postalisch, telefonisch oder per E-Mail unter gewerbe@ba-ts.berlin.de zu erreichen.

    BA Tempelhof-Schöneberg
    • Ordnungsamt - FB Gewerbe-
    10820 Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Tempelhofer Damm 165

    12099 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@ba-ts.berlin.de

    Fax: (030) 90277-3464

    Telefon Festnetz: (030) 90277-3460

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Ordnungsamt Neukölln - Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle (Ordnungsamt Neukölln - Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle)

    Aktuelles

    Ordnungsamt Neukölln - Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle

    Beschreibung

    Wichtig: Die Beantragung einer Gewerbezentralregister-Auskunft gilt ausschließlich für juristische Personen. Privatpersonen wenden sich bitte an das Bürgeramt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Juliusstraße 67

    12051 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@bezirksamt-neukoelln.de

    Fax: (030) 90239-4988

    Telefon Festnetz: (030) 90239-6699

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten (Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten)

    Aktuelles

    Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten

    Beschreibung

    Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Salvador-Allende-Str. 80 A

    12559 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@ba-tk.berlin.de

    Fax: (030) 90297-664621

    Telefon Festnetz: (030) 90297-4629

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 18.01.2024

    Ordnungsamt Spandau - Gewerbeservice (Ordnungsamt Spandau - Gewerbeservice)

    Aktuelles

    Ordnungsamt Spandau - Gewerbeservice

    Beschreibung

    Ordnungsamt Spandau - Gewerbeservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Galenstraße 14

    13597 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: gewerbe@ba-spandau.berlin.de

    Fax: (030) 90279-3957

    Telefon Festnetz: (030) 90279-2277

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 07.11.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Festsetzung einer Veranstaltung
      Dies können Sie formlos schriftlich an das zuständige Ordnungsamt erledigen.
    • Personaldokument
      Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung). Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
      Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt. Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
    • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
      Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) verlangt. Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
    • Kauf-, Miet- oder Pachtvertragvertrag
      Zum Nachweis darüber, dass Sie die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Veranstaltungsräume/-flächen besitzen.
    • Grundrisszeichnung
      Grundriss-/Belegungspläne der für die Veranstaltung vorgesehenen Räume/Flächen (möglichst im Maßstab 1:100).
    • Veranstaltungskonzept
      Das Konzept soll Maßnahmen enthalten, die den Schutz der Veranstaltungsteilnehmenden vor Gefahren für Leben oder Gesundheit gewährleisten, sowie Maßnahmen, die sonstigen erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vorbeugen.
    • Haftpflichtversicherung
      Kopie einer gültigen Haftpflichtversicherung des Veranstaltenden.
    • Für eingetragene Firmen und in Gründung befindliche juristische Personen: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Gesellschaftsvertrag
      Eingetragene Firmen reichen bitte einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein.
      In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG, UG) reichen den notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung sowie die Zustimmungserklärung(en) der Gesellschafter ein.
    • Teilnahmebedingungen bzw. Marktordnung
      Teilnahmebedingungen bzw. Marktordnungen, die Zulassung und Teilnahme der Anbieter:innen für die jeweilige Veranstaltung regeln.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Gewerblicher Anbieter
      Sie möchten die Veranstaltung als gewerblicher Anbieter festsetzen lassen. Für Privatmärkte (z.B. Flohmärkte) benötigen Sie keine Festsetzung. Ein Privatmarkt unterliegt dann den Vorschriften für das stehende Gewerbe oder das Reisegewerbe
    • Persönliche Zuverlässigkeit
      Sie müssen die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft.
    • Einhaltung der Kriterien der Gewerbeordnung
      Für die Erteilung der Festsetzung der Veranstaltung müssen die o.g. jeweiligen formalen Kriterien der Gewerbeordnung vorliegen.
    • Geeignetheit des Veranstaltungsortes
      Der Veranstaltungsort muss für die jeweilige Veranstaltung geeignet sein, z. B. dürfen Spezial- und Jahrmärkte nicht ganz oder teilweise in Ladengeschäften stattfinden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    ca. 2-6 Wochen

    Kosten

    50,00 bis 2.000,00 Euro (je nach Aufwand)
    12,50 bis 500,00 Euro: Änderung oder Aufhebung der Festsetzung (je nach Ausgangsgebühr)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Ausstellung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 21.02.2024