Ersatzschule Anerkennung
Schule - Staatliche Anerkennung von Ersatzschulen beantragen
Beschreibung
Für die "Staatliche Anerkennung als Ersatzschule" müssen Schulträger einen Antrag stellen. Die Schule erhält mit der Anerkennung das Recht, Abschlüsse und Zeugnisse zu erteilen.
Ansprechpartner
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie)
Aktuelles
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Beschreibung
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag des Schulträgers auf Verleihung der Eigenschaft einer anerkannten Ersatzschule
Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag.
Voraussetzungen
- Bestehen der genehmigten Ersatzschule seit mindestens zwei Jahren
- Der erste Schülerjahrgang hat die letzte Jahrgangsstufe der Schule erreicht
- Beratung
Sie müssen Sich von der Senatsverwaltung für Bildung beraten lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- 500,00-1.500,00 Euro je nach Aufwand
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Ersatzschule