Ersatzschule Anerkennung

    Schule - Staatliche Anerkennung von Ersatzschulen beantragen

    Beschreibung

    Für die "Staatliche Anerkennung als Ersatzschule" müssen Schulträger einen Antrag stellen. Die Schule erhält mit der Anerkennung das Recht, Abschlüsse und Zeugnisse zu erteilen.

    Ansprechpartner

    Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie)

    Aktuelles

    Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

    Beschreibung

    Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Bernhard-Weiß-Straße 6

    10178 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: post@senbjf.berlin.de

    Fax: (030)

    Telefon Festnetz: (030) 90227-5050

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 08.06.2023

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag des Schulträgers auf Verleihung der Eigenschaft einer anerkannten Ersatzschule
      Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag.

    Voraussetzungen

    • Bestehen der genehmigten Ersatzschule seit mindestens zwei Jahren
    • Der erste Schülerjahrgang hat die letzte Jahrgangsstufe der Schule erreicht
    • Beratung
      Sie müssen Sich von der Senatsverwaltung für Bildung beraten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • 500,00-1.500,00 Euro je nach Aufwand

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Ersatzschule

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 09.06.2023