Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zum Zweck der Beschäftigung unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft

    Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger

    Beschreibung

    Angehörigen bestimmter Staaten kann unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt werden.

    Begünstigt sind Angehörige folgender Staaten:
    • Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland sowie der Vereinigten Staaten von Amerika
    (Angehörige dieser Staaten können die Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ohne Visum erhalten.)

    • Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Monaco, Montenegro, Nordmazedonien, San Marino, Serbien,
    (Angehörige dieser Staaten benötigen ein Einreise-Visum, das für diese Beschäftigung von einer deutschen Auslandsvertretung ausgestellt wurde.)

    Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer der von der Bundesagentur für Arbeit erteilten Zustimmung ausgestellt.
    Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und bei einem Wechsel des Arbeitgebers ist eine neue Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.

    Hinweis: Sie sind eine Fachkraft mit einer akademischen oder einer Berufsausbildung?
    Dann informieren Sie sich bitte im Abschnitt „Weiterführende Informationen“ zu dem für Sie passenderen Aufenthaltstitel.

    Ansprechpartner

    LEA, Keplerstr. (LEA, Keplerstr.)

    Aktuelles

    LEA, Keplerstr.

    Beschreibung

    Neues Verfahren zur Vereinbarung von Terminen

    Das LEA ändert das Verfahren zur Vergabe von Terminen ab sofort grundlegend. Termine können nicht mehr über die bisherige Online-Terminvereinbarung (OTV) gebucht werden. Die zuerst aufgrund von Wartungsarbeiten abgeschaltete OTV wird dauerhaft außer Betrieb genommen.

    Der Grund für diese Entscheidung liegt insbesondere darin, dass vor allem im Internet agierende Anbieter die in der OTV verfügbaren Termine zunehmend abgeschöpft hatten, um diese zu verkaufen. Unseren Kundinnen und Kunden standen viele Termine nicht oder nur gegen Bezahlung zur Verfügung. Diesem missbräuchlichen Geschäftsmodell wird nun die Grundlage entzogen.

    Online-Antrag oder Kontaktformular

    Das LEA stellt konsequent den Großteil seiner Dienstleistungen auf digitale Anträge um, bei denen Termine von den Referaten nach erfolgter Antragsprüfung direkt an die Antragsteller vergeben werden. Für erste Dienstleistungen, wie zum Beispiel für Verpflichtungserklärungen und den Aufenthaltstitel Blaue Karte EU werden die Termine nach Prüfung der online eingereichten Dokumente direkt von den zuständigen Referaten an die Antragsteller vergeben.

    Wenn für die benötigte Dienstleistung noch kein Online-Antrag zur Verfügung steht, können Termine bei den zuständigen Referaten mittels Kontaktformular vereinbart werden. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Terminvereinbarung auf unserer Website.

    Es liegt ein Notfall vor und Sie benötigen dringend einen Termin?

    Adresse

    Hausanschrift

    Keplerstraße 2

    10589 Berlin

    Kontakt

    Web: https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/kontakt/

    Fax: -

    Telefon Festnetz: 90269-4000

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 10.09.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Formular Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (ausgefüllt)
      nur bei erstmaliger Beantragung erforderlich.
    • Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (ausgefüllt)
    • Gültiger Pass
    • 1 aktuelles biometrisches Foto
      35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
    • Arbeitsvertrag
      Für Angehörige der Staaten Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland sowie der Vereinigten Staaten von Amerika genügt auch der Entwurf des Arbeitsvertrags.
    • Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
    • Wohnkosten
      Nachweise über die monatlichen Mietkosten (z.B. aktueller Kontoauszug) oder Kosten der bewohnten Immobilie
    • Bei Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: Arbeitsbescheinigung
      Bescheinigung des Arbeitgebers über die Dauer des ungekündigten Arbeitsverhältnisses (nicht älter als 14 Tage)
    • Bei Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für die weitere Beschäftigung beim selben Arbeitgeber: Gehaltsnachweise
      Nachweise über den Nettoverdienst der ersten 2 und der letzten 2 Monate
    • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
      bei einer gesetzlichen Krankenversicherung:
      • elektronische Gesundheitskarte mit Foto
      • aktuelle Bestätigung der Krankenversicherung
      bei einer privaten Krankenversicherung:
      • Nachweis, dass Sie Ihre Beiträge gezahlt haben, zum Beispiel durch Konto-Auszüge
      • Bescheinigung des Versicherers
      Die Bescheinigung muss Art, Umfang und Dauer der Versicherung nennen. Bitte weisen Sie Ihren Versicherer darauf hin, dass Sie die Bescheinigung für einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit brauchen.
      Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“
    • Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
      • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
      • Mietvertrag und Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters
      Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Arbeitsplatz
      • Es sollte bereits ein Arbeitsvertrag vorliegen.
      • Für Angehörige der Staaten Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland sowie der Vereinigten Staaten von Amerika genügt auch der Entwurf des Arbeitsvertrags.
    • Beschäftigung im Inland
      • Das Beschäftigungsverhältnis muss in Deutschland bestehen.
      • Bei Angehörigen der Staaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien muss sich zudem eine Betriebsstätte des Arbeitgebers in Deutschland befinden.
    • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
      • Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nur erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit (BA) zugestimmt hat. Das Landesamt für Einwanderung fragt die BA dazu in einem internen Verfahren an, nachdem der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gestellt wurde.
      • Für Angehörige der Staaten Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Monaco, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und San Marino wird die Zustimmung schon vor der Einreise durch die deutsche Auslandsvertretung eingeholt.
    • Bestimmte Staaten: Einreise mit Visum zur Beschäftigung
      Angehörige folgender Staaten benötigen ein Einreise-Visum, das für diesen Zweck von einer deutschen Auslandsvertretung ausgestellt wurde:
      Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Monaco, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und San Marino
    • Hauptwohnsitz in Berlin
    • Persönliche Vorsprache mit Termin

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Etwa 5-6 Wochen
    Wir empfehlen deshalb eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft. Buchen Sie dafür möglichst einen Termin.

    Kosten

    • 100,00 Euro: für die erstmalige Erteilung
    • 96,00 Euro: für die Verlängerung um bis zu drei Monate
    • 93,00 Euro: für die Verlängerung um mehr als drei Monate

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Arbeitserlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 23.02.2024