Bescheinigung über die Duldung verlängern

    Beschreibung

    Die Abschiebung eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers wird ausgesetzt, solange die Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist und keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann. Über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) wird eine Bescheinigung ausgestellt.

    Die Bescheinigung über die Duldung wird solange verlängert, bis die Abschiebung möglich ist oder eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann.

    Eine Verlängerung ist frühestens 3 Wochen vor Ablauf der Bescheinigung über die Duldung möglich.

    Bitte beachten Sie, wenn Sie eine noch länger gültige Bescheinigung über die Duldung besitzen:
    • Sie möchten die Erlaubnis einer Beschäftigung oder die Änderung oder Streichung der Wohnsitzauflage zu Ihrer Duldung beantragen?
    Dann wenden sich Sie bitte per Kontaktformular oder per Brief an die zuständigen Referate A 2- 4 im Landesamt für Einwanderung.

    • Sie haben am 31.10.2022 seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Bundesgebiet gelebt?
    Dann wird Ihnen auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen eine sogenannte Chancen-Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate erteilt. Nutzen Sie hierfür bitte unseren Online-Antrag (siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“).

    Ansprechpartner

    LEA, Friedrich-Krause-Ufer (LEA, Friedrich-Krause-Ufer)

    Aktuelles

    LEA, Friedrich-Krause-Ufer

    Beschreibung

    Neues Verfahren zur Vereinbarung von Terminen

    Das LEA ändert das Verfahren zur Vergabe von Terminen ab sofort grundlegend. Termine können nicht mehr über die bisherige Online-Terminvereinbarung (OTV) gebucht werden. Die zuerst aufgrund von Wartungsarbeiten abgeschaltete OTV wird dauerhaft außer Betrieb genommen.

    Der Grund für diese Entscheidung liegt insbesondere darin, dass vor allem im Internet agierende Anbieter die in der OTV verfügbaren Termine zunehmend abgeschöpft hatten, um diese zu verkaufen. Unseren Kundinnen und Kunden standen viele Termine nicht oder nur gegen Bezahlung zur Verfügung. Diesem missbräuchlichen Geschäftsmodell wird nun die Grundlage entzogen.

    Online-Antrag oder Kontaktformular

    Das LEA stellt konsequent den Großteil seiner Dienstleistungen auf digitale Anträge um, bei denen Termine von den Referaten nach erfolgter Antragsprüfung direkt an die Antragsteller vergeben werden. Für erste Dienstleistungen, wie zum Beispiel für Verpflichtungserklärungen und den Aufenthaltstitel Blaue Karte EU werden die Termine nach Prüfung der online eingereichten Dokumente direkt von den zuständigen Referaten an die Antragsteller vergeben.

    Wenn für die benötigte Dienstleistung noch kein Online-Antrag zur Verfügung steht, können Termine bei den zuständigen Referaten mittels Kontaktformular vereinbart werden. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Terminvereinbarung auf unserer Website.

    Es liegt ein Notfall vor und Sie benötigen dringend einen Termin?

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Krause-Ufer 24

    13353 Berlin

    Kontakt

    Web: https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/kontakt/

    Fax: -

    Telefon Festnetz: (030) 90269-4000

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 10.09.2024

    erforderliche Unterlagen

    • 1 aktuelles biometrisches Foto für jede Person mit einer Duldung
      35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
    • Bisherige Bescheinigung über die Duldung
      Die Bescheinigung über die Duldung soll bei Vorsprache höchstens noch 3 Wochen gültig sein.
    • Pass oder Passersatz (soweit vorhanden)
    • Wenn kein Pass oder Passersatz vorhanden ist: Nachweis über Bemühungen zur Passbeschaffung
    • Bei Geburt eines Kindes: Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Geburtenregister oder sonstiger Nachweis über die Geburt
    • Wenn Ihnen eine Beschäftigung oder Berufsausbildung erlaubt ist: Nachweise
      • Bei einer Beschäftigung: Letzte drei Gehaltsnachweise, Bescheinigung Ihres Arbeitgebers
      • Bei einer Berufsausbildung: Aktuelle Bescheinigung des Ausbildungsbetriebs oder der Berufsschule

    Voraussetzungen

    • Gründe zur Aussetzung der Abschiebung liegen weiter vor
      Eine Duldung kann nur verlängert werden, wenn die Abschiebung auch weiterhin aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist.
    • Hauptwohnsitz in Berlin
      Es darf keine Verpflichtung zur Wohnsitznahme in einem anderen Bundesland bestehen.
    • Persönliche Vorsprache (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) mit Termin
      • Bitte wenden Sie sich für die Vereinbarung eines Termins per Kontaktformular (siehe Abschnitt "Weiterführende Infirmationen") an das zuständige Referat A 2, A 3 oder A 4.
      • Minderjährige (unter 18 Jahren) müssen nicht persönlich vorsprechen. Für schulpflichtige Kinder wird aber um Vorlage einer aktuellen Schulbescheinigung gebeten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Die Bescheinigung über die Duldung wird in der Regel bei Vorsprache verlängert.

    Kosten

    • 37,00 Euro: Erwachsene
    • 18,50 Euro: Kinder und Jugendliche
    • Keine: Bei Vorlage eines aktuellen Nachweises über den Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Duldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 13.11.2024