Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung Verlängerung für Personen mit Wohnsitz außerhalb der Aufnahmeeinrichtung
Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung verlängern
Beschreibung
Ausländern, die im Bundesgebiet um Asyl ersuchen, ist der Aufenthalt zur Durchführung des Asylverfahrens gestattet. Nach Stellung eines Asylantrags wird hierüber eine befristete Bescheinigung ausgestellt.
Diese Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung wird solange verlängert, bis das Asylverfahren durch die Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unanfechtbar beendet ist oder die Aufenthaltsgestattung aus einem anderen Grund erlischt.
Eine Verlängerung ist frühestens 3 Wochen vor Ablauf der Bescheinigung möglich.
Diese Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung wird solange verlängert, bis das Asylverfahren durch die Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unanfechtbar beendet ist oder die Aufenthaltsgestattung aus einem anderen Grund erlischt.
Eine Verlängerung ist frühestens 3 Wochen vor Ablauf der Bescheinigung möglich.
Ansprechpartner
LEA, Friedrich-Krause-Ufer (LEA, Friedrich-Krause-Ufer)
Aktuelles
LEA, Friedrich-Krause-Ufer
Beschreibung
Neues Verfahren zur Vereinbarung von Terminen
Das LEA ändert das Verfahren zur Vergabe von Terminen ab sofort grundlegend. Termine können nicht mehr über die bisherige Online-Terminvereinbarung (OTV) gebucht werden. Die zuerst aufgrund von Wartungsarbeiten abgeschaltete OTV wird dauerhaft außer Betrieb genommen.
Der Grund für diese Entscheidung liegt insbesondere darin, dass vor allem im Internet agierende Anbieter die in der OTV verfügbaren Termine zunehmend abgeschöpft hatten, um diese zu verkaufen. Unseren Kundinnen und Kunden standen viele Termine nicht oder nur gegen Bezahlung zur Verfügung. Diesem missbräuchlichen Geschäftsmodell wird nun die Grundlage entzogen.
Online-Antrag oder Kontaktformular
Das LEA stellt konsequent den Großteil seiner Dienstleistungen auf digitale Anträge um, bei denen Termine von den Referaten nach erfolgter Antragsprüfung direkt an die Antragsteller vergeben werden. Für erste Dienstleistungen, wie zum Beispiel für Verpflichtungserklärungen und den Aufenthaltstitel Blaue Karte EU werden die Termine nach Prüfung der online eingereichten Dokumente direkt von den zuständigen Referaten an die Antragsteller vergeben.
Wenn für die benötigte Dienstleistung noch kein Online-Antrag zur Verfügung steht, können Termine bei den zuständigen Referaten mittels Kontaktformular vereinbart werden. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Terminvereinbarung auf unserer Website.
Es liegt ein Notfall vor und Sie benötigen dringend einen Termin?
Das LEA ändert das Verfahren zur Vergabe von Terminen ab sofort grundlegend. Termine können nicht mehr über die bisherige Online-Terminvereinbarung (OTV) gebucht werden. Die zuerst aufgrund von Wartungsarbeiten abgeschaltete OTV wird dauerhaft außer Betrieb genommen.
Der Grund für diese Entscheidung liegt insbesondere darin, dass vor allem im Internet agierende Anbieter die in der OTV verfügbaren Termine zunehmend abgeschöpft hatten, um diese zu verkaufen. Unseren Kundinnen und Kunden standen viele Termine nicht oder nur gegen Bezahlung zur Verfügung. Diesem missbräuchlichen Geschäftsmodell wird nun die Grundlage entzogen.
Online-Antrag oder Kontaktformular
Das LEA stellt konsequent den Großteil seiner Dienstleistungen auf digitale Anträge um, bei denen Termine von den Referaten nach erfolgter Antragsprüfung direkt an die Antragsteller vergeben werden. Für erste Dienstleistungen, wie zum Beispiel für Verpflichtungserklärungen und den Aufenthaltstitel Blaue Karte EU werden die Termine nach Prüfung der online eingereichten Dokumente direkt von den zuständigen Referaten an die Antragsteller vergeben.
Wenn für die benötigte Dienstleistung noch kein Online-Antrag zur Verfügung steht, können Termine bei den zuständigen Referaten mittels Kontaktformular vereinbart werden. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Terminvereinbarung auf unserer Website.
Es liegt ein Notfall vor und Sie benötigen dringend einen Termin?
- Dann nutzen Sie bitte gleichfalls das Kontaktformular des zuständigen Referats. Beachten Sie bitte die Hinweise zu Terminen im Notfall.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- 1 aktuelles biometrisches Foto für jede Person mit eigener Aufenthaltsgestattung
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund - Bisherige Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung
Die Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung soll bei Vorsprache höchstens noch 3 Wochen gültig sein.
Voraussetzungen
- Ausgang des Asylverfahrens im Bundesgebiet ist noch offen
Die Bescheinigung kann nur verlängert werden, wenn die Aufenthaltsgestattung nicht kraft Gesetzes erloschen ist. Eine Aufenthaltsgestattung erlischt insbesondere bei einer unanfechtbaren Entscheidung des BAMF.
Zu weiteren möglichen Gründen für ein Erlöschen einer Aufenthaltsgestattung siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“. - Hauptwohnsitz in Berlin
Die Wohnsitznahme in Berlin zur Durchführung des Asylverfahrens muss gestattet sein.
Es darf keine räumliche Beschränkung auf den Bezirk einer anderen Ausländerbehörde bestehen. - Persönliche Vorsprache (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) mit Termin
- Bitte wenden Sie sich für die Vereinbarung eines Termins per Kontaktformular (siehe Abschnitt "Weiterführende Infirmationen") an das zuständige Referat A 2, A 3 oder A 4.
- Minderjährige (unter 18 Jahren) müssen nicht persönlich vorsprechen. Für schulpflichtige Kinder wird aber um Vorlage einer aktuellen Schulbescheinigung gebeten.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Die Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung wird in der Regel bei Vorsprache verlängert.
Kosten
Keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Aufenthaltsgestattung