Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung Verlängerung für Personen mit Wohnsitz außerhalb der Aufnahmeeinrichtung

    Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung verlängern

    Beschreibung

    Ausländern, die im Bundesgebiet um Asyl ersuchen, ist der Aufenthalt zur Durchführung des Asylverfahrens gestattet. Nach Stellung eines Asylantrags wird hierüber eine befristete Bescheinigung ausgestellt.

    Diese Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung wird solange verlängert, bis das Asylverfahren durch die Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unanfechtbar beendet ist oder die Aufenthaltsgestattung aus einem anderen Grund erlischt.

    Eine Verlängerung ist frühestens 3 Wochen vor Ablauf der Bescheinigung möglich.

    Ansprechpartner

    LEA, Friedrich-Krause-Ufer (LEA, Friedrich-Krause-Ufer)

    Aktuelles

    LEA, Friedrich-Krause-Ufer

    Beschreibung

    Neues Verfahren zur Vereinbarung von Terminen

    Das LEA ändert das Verfahren zur Vergabe von Terminen ab sofort grundlegend. Termine können nicht mehr über die bisherige Online-Terminvereinbarung (OTV) gebucht werden. Die zuerst aufgrund von Wartungsarbeiten abgeschaltete OTV wird dauerhaft außer Betrieb genommen.

    Der Grund für diese Entscheidung liegt insbesondere darin, dass vor allem im Internet agierende Anbieter die in der OTV verfügbaren Termine zunehmend abgeschöpft hatten, um diese zu verkaufen. Unseren Kundinnen und Kunden standen viele Termine nicht oder nur gegen Bezahlung zur Verfügung. Diesem missbräuchlichen Geschäftsmodell wird nun die Grundlage entzogen.

    Online-Antrag oder Kontaktformular

    Das LEA stellt konsequent den Großteil seiner Dienstleistungen auf digitale Anträge um, bei denen Termine von den Referaten nach erfolgter Antragsprüfung direkt an die Antragsteller vergeben werden. Für erste Dienstleistungen, wie zum Beispiel für Verpflichtungserklärungen und den Aufenthaltstitel Blaue Karte EU werden die Termine nach Prüfung der online eingereichten Dokumente direkt von den zuständigen Referaten an die Antragsteller vergeben.

    Wenn für die benötigte Dienstleistung noch kein Online-Antrag zur Verfügung steht, können Termine bei den zuständigen Referaten mittels Kontaktformular vereinbart werden. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Terminvereinbarung auf unserer Website.

    Es liegt ein Notfall vor und Sie benötigen dringend einen Termin?

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Krause-Ufer 24

    13353 Berlin

    Kontakt

    Web: https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/kontakt/

    Fax: -

    Telefon Festnetz: (030) 90269-4000

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 10.09.2024

    erforderliche Unterlagen

    Voraussetzungen

    • Ausgang des Asylverfahrens im Bundesgebiet ist noch offen
      Die Bescheinigung kann nur verlängert werden, wenn die Aufenthaltsgestattung nicht kraft Gesetzes erloschen ist. Eine Aufenthaltsgestattung erlischt insbesondere bei einer unanfechtbaren Entscheidung des BAMF.
      Zu weiteren möglichen Gründen für ein Erlöschen einer Aufenthaltsgestattung siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“.
    • Hauptwohnsitz in Berlin
      Die Wohnsitznahme in Berlin zur Durchführung des Asylverfahrens muss gestattet sein.
      Es darf keine räumliche Beschränkung auf den Bezirk einer anderen Ausländerbehörde bestehen.
    • Persönliche Vorsprache (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) mit Termin
      • Bitte wenden Sie sich für die Vereinbarung eines Termins per Kontaktformular (siehe Abschnitt "Weiterführende Infirmationen") an das zuständige Referat A 2, A 3 oder A 4.
      • Minderjährige (unter 18 Jahren) müssen nicht persönlich vorsprechen. Für schulpflichtige Kinder wird aber um Vorlage einer aktuellen Schulbescheinigung gebeten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Die Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung wird in der Regel bei Vorsprache verlängert.

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Aufenthaltsgestattung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 13.11.2024