Unternehmensbeteiligungsgesellschaft Anerkennung

    Unternehmensbeteiligungsgesellschaft - Anerkennung beantragen

    Beschreibung

    Als Unternehmensbeteiligungsgesellschaften können sich Gesellschaften anerkennen lassen, welche die engen Voraussetzungen erfüllen. Ob ein Unternehmen die Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft erlangt, entscheidet die zuständige Behörde.

    Verfahrensablauf
    1. Vor Antragstellung wird unbedingt empfohlen, Kontakt zur genehmigenden Behörde aufzunehmen.
    2. Stellen Sie einen formlosen Antrag auf Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft nach § 15 UBGG bei der zuständigen Behörde, wenn sich der Hauptsitz in Berlin befindet. Schicken Sie bitte auch die erforderlichen Unterlagen mit dem Antrag.
    3. Der Antrag wird geprüft, ggf. werden Sie für Rückfragen kontaktiert oder Unterlagen nachgefordert.
    4. Bei positiver Prüfung erhalten Sie die Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft nach § 15 UBGG.
    5. Die zuständige Behörde gibt die Anerkennung dem Handelsregister Berlin und der BaFin bekannt.

    Ansprechpartner

    Abteilung Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung (Abteilung Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung)

    Aktuelles

    Abteilung Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung

    Beschreibung

    Abteilung Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Martin-Luther-Str. 105

    10825 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: kammeraufsicht@senweb.berlin.de

    Fax: (030) 9013 - 8455

    Telefon Festnetz: (030) 9013 - 7619

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 14.11.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft
      Dem schriftlichen Antrag sind im Original oder als öffentlich beglaubigte Abschriften beizufügen: Satzung, Urkunden, Erlaubnisnachweis
    • Satzung
      Die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag in der neuesten Fassung
    • Urkunden
      Die Urkunden über die Bestellung des Vorstands, der Geschäftsführung oder der Komplementäre und die Urkunden über die Bestellung des Aufsichtsrates.
      Bei einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft, die in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien betrieben werden soll und bei der ein Komplementär eine juristische Person ist, zusätzlich eine Urkunde über die Bestellung der geschäftsführenden Organe der juristischen Person.
    • Erlaubnisnachweis
      Sofern die die Unternehmensbeteiligungsgesellschaft verwaltende Verwaltungsgesellschaft nach dem Kapitalanlagegesetzbuch erlaubnis- oder registrierungspflichtig ist, ein Nachweis über
      a) die Erteilung der Erlaubnis nach § 20 Absatz 1 in Verbindung mit § 22 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder
      b) die Registrierung nach § 44 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs.

    Voraussetzungen

    • Rechtsform
      Ausschließlich für Gesellschaften in der Rechtsform der AG, der GmbH, der KG oder der Kommanditgesellschaft auf Aktien.
    • Kapital
      Die Mindestkapitalisierung muss eine Million Euro betragen.
    • Sitz im Inland
      Sitz und Geschäftsleitung des Unternehmens müssen im Inland liegen.
    • Unternehmensgegenstand
      Der Unternehmensgegenstand muss satzungsmäßig auf Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen im Sinne des UBGG beschränkt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Für eine Durchschnittsbildung eignen sich die Verfahren nach Zahl und Individualität nicht. Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Prüfungsaufwand.

    Kosten

    506,18 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Unternehmensbeteiligungsgesellschaft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 30.05.2023