Satzung eines Innungsverbands Genehmigung

    Innungsverband - Genehmigung der Satzung beantragen

    Beschreibung

    Der Landesinnungsverband ist eine juristische Person des privaten Rechts. Er wird mit Genehmigung der Satzung rechtsfähig. Die Satzung und ihre Änderung müssen durch die oberste Landesbehörde des Bundeslandes genehmigt werden, in dem der Landesinnungsverband seinen Sitz hat.

    Verfahrensablauf
    1. Stellen Sie einen formlosen Antrag zur Genehmigung einer Satzung oder Satzungsänderung bei der zuständigen Behörde, wenn sich der Hauptsitz in Berlin befindet.
    2. Der Antrag wird geprüft, ggf. werden Sie für Rückfragen kontaktiert oder Unterlagen nachgefordert.
    3. Nach Abschluss der Prüfung werden Sie über das Ergebnis informiert. Bei positiver Prüfung versendet die zuständige Behörde einen Genehmigungsbescheid an Sie.

    Ansprechpartner

    Abteilung Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung (Abteilung Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung)

    Aktuelles

    Abteilung Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung

    Beschreibung

    Abteilung Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Martin-Luther-Str. 105

    10825 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: kammeraufsicht@senweb.berlin.de

    Fax: (030) 9013 - 8455

    Telefon Festnetz: (030) 9013 - 7619

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 14.11.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Genehmigung einer Satzung oder Satzungsänderung
      Stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag.
    • Neue Satzung
      Gegebenfalls die alte Satzung, falls eine Änderung genehmigt werden soll
    • Beschluss der Mitgliederversammlung
      Protokoll, Einladung

    Voraussetzungen

    • Zusammenschluss von Handwerksinnungen
      Es handelt sich um einen Zusammenschluss von Handwerksinnungen des gleichen Handwerks oder sich fachlich oder wirtschaftlich nahestehender Handwerke im Bezirk eines Landes
    • Einmaligkeit
      Es besteht nicht bereits ein anderer Landesinnungsverband im Bundesland.
    • Beschluss
      Die Satzung wurde von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die Mitgliederversammlung war beschlussfähig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    In einfachen Fällen 3-4 Wochen, bei länderübergreifenden Verfahren ist mit längerer Bearbeitungszeit zu rechnen.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Innung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 22.05.2023