Anzeige der Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels Entgegennahme
Waffenrecht - Eröffnung/Schließung einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle für Waffenhandel/Waffenherstellung anzeigen
Beschreibung
Innerhalb von zwei Wochen muss die Aufnahme oder Schließung des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Ansprechpartner
Waffenbehörde (Waffenbehörde)
Aktuelles
Waffenbehörde
Beschreibung
Waffenbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Anzeige über Eröffnung/Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle
Die Anzeige muss in schriftlicher Form per Post, per Fax oder als E-Mail übersandt werden. Ein Formular ist nicht notwendig. - Angaben zur Zweigniederlassung oder der unselbstständigen Zweigstelle
- Angaben zur Geschäftsadresse
- Datum der Betriebsaufnahme oder Schließung
- Angaben zu der bereits erteilten Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis
- Kopie der Gewerbeanmeldung (sofern nicht schon vorher eingereicht)
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine gültige Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis.
- Frist: 2 Wochen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Waffenhandel