Anzeige der Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels Entgegennahme

    Waffenrecht - Eröffnung/Schließung einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle für Waffenhandel/Waffenherstellung anzeigen

    Beschreibung

    Innerhalb von zwei Wochen muss die Aufnahme oder Schließung des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels der zuständigen Behörde angezeigt werden.

    Ansprechpartner

    Waffenbehörde (Waffenbehörde)

    Aktuelles

    Waffenbehörde

    Beschreibung

    Waffenbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz der Luftbrücke 6

    12101 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: waffenbehoerde@polizei.berlin.de

    Fax: (030) 4664-951499

    Telefon Festnetz: (030) 4664-951410

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 29.02.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Anzeige über Eröffnung/Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle
      Die Anzeige muss in schriftlicher Form per Post, per Fax oder als E-Mail übersandt werden. Ein Formular ist nicht notwendig.
    • Angaben zur Zweigniederlassung oder der unselbstständigen Zweigstelle
      • Angaben zur Geschäftsadresse
      • Datum der Betriebsaufnahme oder Schließung
    • Angaben zu der bereits erteilten Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis
    • Kopie der Gewerbeanmeldung (sofern nicht schon vorher eingereicht)

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen eine gültige Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis.
    • Frist: 2 Wochen

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Waffenhandel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 10.05.2024