Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz Erteilung

    Sprengstoff - Befähigungsschein zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (gewerblich) beantragen

    Beschreibung

    Aufsichtspersonen, insbesondere Leiter einer Betriebsabteilung, Sprengberechtigte, Betriebsmeister, fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung und Lagerverwalter sowie Personen, die zum Verbringen explosionsgefährlicher Stoffe, zu deren Überlassen an andere oder zum Empfang dieser Stoffe von anderen bestellt sind, dürfen als verantwortliche Personen ihre Tätigkeit nur ausüben, wenn sie einen behördlichen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz besitzen.

    Inhaber eines Befähigungsscheines für den Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen können nur natürliche Personen sein.

    Ansprechpartner

    LAGetSi (LAGetSi)

    Aktuelles

    LAGetSi

    Beschreibung

    LAGetSi

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmstraße 21

    10559 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: strahlenschutz@lagetsi.berlin.de

    Fax: (030) 9028-8028

    Telefon Festnetz: (030) 902545-258

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 15.12.2023

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Befähigungsscheines
      Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
    • Personaldokument
      Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild
    • Nachweise der Fachkunde
      Zeugnisse von absolvierten Lehrgängen oder Nachweise über die berufliche Tätigkeit.
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde für Personen, die nicht Deutsche nach Artikel 116 Grundgesetz (GG) sind
      Für die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat soll von dem Antragsteller die Vorlage einer Bescheinigung in beglaubigter Übersetzung der zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde seines Heimat- oder Herkunftslandes über bestimmte Tatsachen verlangt werden, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit erheblich sind (z. B. Strafregisterauszug). Die Bescheinigung soll nicht älter als 3 Monate sein. Im Übrigen dürfen nur solche Tatsachen als nachgewiesen angesehen werden, die von der zuständigen Behörde des Heimat- oder Herkunftslandes bestätigt worden sind.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Fachkunde
      Der/die Antragssteller/in muss nachweisen, dass er die notwendige Fachkunde besitzt. Dies geschieht durch die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach den sprengstoffrechtlichen Bestimmungen.
    • Zuverlässigkeit
      Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt in der Regel u.a. nicht, wer in den letzten 10 Jahren vor Stellung des Antrages wegen eines Verbrechens oder wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr rechtskräftig verurteilt worden ist. Zur Überprüfung dessen werden durch das LAGetSi Erkundigungen bei anderen Behörden eingeholt.
    • Persönliche Eignung
      Der Antragsteller muss persönlich geeignet sein. Die persönliche Eignung schließt die körperliche Eignung ein, um mit Explosivstoffen umzugehen. U.a. darf er nicht geschäftsunfähig, alkoholabhängig, drogenabhängig, psychisch krank oder debil sein.
      • Der Antragsteller wird von der Behörde zu einem persönlichen Gespräch eingeladen.
    • Mindestalter
      Sie müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben.
    • Staatsangehörigkeit
      Deutscher nach Artikel 116 des Grundgesetzes oder EU-Angehöriger

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    4 - 8 Wochen

    Kosten

    • 120,00 Euro: Ersterteilung
    • 85,00 Euro: Verlängerung

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Befähigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 21.05.2024