Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz Veränderung

    Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz - Änderung melden

    Beschreibung

    Wenn Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und sich Ihre Lebensumstände verändert haben, dann müssen Sie die Änderungen dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) melden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich Ihre Einkommensverhältnisse geändert haben.

    Manche Veränderungen müssen Sie nicht melden; diese werden von der Behörde (von Amts wegen) durchgeführt:
    • Entlassung aus der Aufnahmeeinrichtung gemäß §§ 47-50 Asylgesetz (AsylG)
    • Umstellung auf Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) analog SGB XII
    • Überweisung zum Sozialamt bei Erfüllung der Voraussetzungen für die bezirkliche Zuständigkeit
    • Anspruchseinschränkung gemäß § 1a Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

    Ansprechpartner

    Amt für Soziales - Marzahn-Hellersdorf (Amt für Soziales - Marzahn-Hellersdorf)

    Aktuelles

    Amt für Soziales - Marzahn-Hellersdorf

    Beschreibung

    Amt für Soziales - Marzahn-Hellersdorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Riesaer Straße 94

    12627 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: Frontoffice.Sozialamt@ba-mh.berlin.de

    Fax: (030)902934419

    Telefon Festnetz: 115

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Amt für Soziales (Amt für Soziales)

    Aktuelles

    Amt für Soziales

    Beschreibung

    Amt für Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Fröbelstr. 17, Haus 2, 3 und 7

    10405 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: asyl-wol.sozialamt@ba-pankow.berlin.de

    Fax: (030) 90295-6513

    Telefon Festnetz: (030) 90295-5389

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 11.06.2024

    Leistungszentrum (Leistungszentrum)

    Aktuelles

    Leistungszentrum

    Beschreibung

    Leistungszentrum

    Adresse

    Hausanschrift

    Darwinstraße 14-18

    10589 Berlin

    Kontakt

    Web: https://www.berlin.de/laf/ueber-uns/ansprechpartner-kontakte/

    Fax: (030) 9028-3099

    Telefon Festnetz: (030) 90225-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 27.03.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Sozialhilfe
    • Anlagen zum Antrag auf Sozialhilfe
    • Personal- und Aufenthaltsdokumente
    • Meldebestätigung
    • Krankenkassenkarte
    • Nachweis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
    • Nachweis gegebenenfalls sonstiger notwendiger Bedarfe
    • Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie sind Ausländer/in, halten sich tatsächlich im Bundesgebiet auf und erfüllen bestimmte aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen
      Leistungsberechtigte/r Ausländer/in ist, wer einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzt:
      • AE nach § 23 Abs. 1 AufenthG (Aufnahme von Personengruppen)
      • AE nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz bei Massenzustrom nach EG-Richtlinie 01/55/EG)
      • AE nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG (dringende humanitäre/persönlich Gründe)
      • AE nach § 25 Abs. 5 AufenthG soweit die Duldung noch nicht seit 18 Monaten ausgesetzt ist (rechtliche, tatsächliche Ausreisehindernisse, deren Wegfall nicht absehbar ist)
      • Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Abs. 1 AufenthG (Gruppenregelung)
      • Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Abs. 2 AufenthG (rechtlich, tatsächliche Ausreisehindernisse, deren Wegfall absehbar, oder wenn selbst zu vertreten)
      • Aufenthalt gilt nach § 71a Abs. 3 in Verbindung mit § 71 AsylVfG als geduldet (Asylfolgeantrag)
      • Aufenthalt gilt nach § 71a Abs. 3 AsylVfG als geduldet (Asylzweitantrag)
    • Bei Ihnen haben sich Veränderungen beim Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ergeben
      Folgende Veränderungen müssen Sie dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten melden:
      • Änderungen in den Einkommensverhältnissen unabhängig von der Einkommensart (Erwerbseinkommen, Arbeitslosengeld I, Kindegeld, Unterhalt etc.)
      • Änderungen in den Vermögensverhältnissen
      • Änderungen in aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten (Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis etc.)
      • Änderungen in persönlichen, familiären und sonstigen Verhältnissen (Geburt eines Kindes, Umzug, Auszug, Zuzug, Krankenhausaufenthalt, Eheschließung, Ehescheidung etc.)

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    60 min

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Asyl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 30.01.2024