Architektenliste Registrierung ausländischer Antragsteller

    Architektenliste - Ausländische Architekten/Stadtplaner registrieren

    Beschreibung

    Für in Berlin tätige auswärtige Architekten und Stadtplaner ist eine Registrierung bei der Architektenkammer Berlin erforderlich. Wenn Sie ein auswärtiger Dienstleister sind, haben Sie die Möglichkeit, sich in das Verzeichnis der auswärtigen Berufsangehörigen bei der Architektenkammer Berlin eintragen zu lassen, um Ihre geschützte Berufsbezeichnung in Berlin führen zu dürfen. Das Verfahren kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden.

    Verfahrensablauf
    1. Stellen Sie einen Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Architekten und Stadtplaner bei der Architektenkammer Berlin.
    2. Die eingereichten Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft. Bei fehlenden Informationen und Dokumenten erhalten Sie binnen vier Wochen eine Rückmeldung mit der Bitte um Nachlieferung.
    3. Gebühren werden vorab erhoben (Zahlungsausgleichsprüfung).
    4. Vollständige Antragsunterlagen werden an den Eintragungsausschuss weitergeleitet
    5. Bei festgestellter Erfüllung der Voraussetzungen stellt der Eintragungsausschuss eine Bestätigung aus, aus der das Recht auf Führen der Berufsbezeichnung hervorgeht.

    Ansprechpartner

    Architektenkammer Berlin (Architektenkammer Berlin)

    Aktuelles

    Architektenkammer Berlin

    Beschreibung

    Architektenkammer Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Alte Jakobstraße 149

    10969 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: eintrag@ak-berlin.de

    Fax: (030) 293 30 716

    Telefon Festnetz: (030) 293 307 0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 10.01.2023

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Architekten und Stadtplaner
    • Staatsangehörigkeit
      Nachweis über Ihre Staatsangehörigkeit
    • Nachweis der rechtmäßigen Berufsausübung im Herkunftsland / Nachweis der Berufszugehörigkeit
      Bescheinigung der rechtmäßigen Berufsausübung im Herkunftsland durch die zuständige Aufsichtsbehörde im Staate der Niederlassung (z.B. Architektenkammer, Ministerium, Regierungsstelle)
    • Nachweis Berufsausbildung oder sonst. Befähigungsnachweises
      Hochschulabschlussurkunde (Diplom / Master) oder sonstiger Prüfungszeugnisse oder Befähigungsnachweise auf dem Gebiet der einzutragenden Fachrichtung.
    • Nachweis Berufshaftpflicht
      Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung zur Ausübung der Tätigkeit im Land Berlin
    • Identitätsnachweis
    • zusätzlich bei Antragsteller aus einem Drittstaat (nicht EU/EWR/Schweiz): Vorlage einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
      Bei berufsangehörigen aus einem Staat außerhalb der EU muss die Gleichwertigkeit der Hochschulausbildung durch Vorlage einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) nachgewiesen werden.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Anforderungen an das Studium
      Studium mit mindestens vierjährigen Regelstudienzeit, bzw. Nachweis eines gleichwertigen Studienabschlusses an einer ausländischen Hochschule oder an einer sonstigen ausländischen Einrichtung
    • Berufspraktika / Praktische Tätigkeit
      Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit in der Fachrichtung
    • Unterlagen in deutscher Übersetzung
      Dem Antrag sind Unterlagen in Kopie nebst Übersetzung in deutscher Sprache durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer beizufügen

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Über den Antrag auf Eintragung entscheidet der Eintragungsausschuss innerhalb kürzester Frist, spätestens jedoch binnen drei Monaten nach Einreichung der vollständigen Unterlagen.

    Kosten

    155,00 Euro

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    BKG

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 10.01.2023