Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Familienpfleger/in

    Beschreibung

    Die staatliche Anerkennung erhält auf Antrag, wer die Ausbildung zur Familienpflegerin oder zum Familienpfleger einschließlich einer integrierten Praxisausbildung mit einer Regelausbildungszeit von sechs Semestern an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschule für Familienpflege im Land Berlin mit der staatlichen Prüfung erfolgreich abgeschlossen hat. Die staatliche Anerkennung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Familienpflegerin" oder "Staatlich anerkannter Familienpfleger".

    Ansprechpartner

    Gesundheits- und Pflegeberufe Inland (Gesundheits- und Pflegeberufe Inland)

    Aktuelles

    Gesundheits- und Pflegeberufe Inland

    Beschreibung

    Gesundheits- und Pflegeberufe Inland

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmstr. 21/Haus A

    10559 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: Info-Berufe@lageso.berlin.de

    Fax: (030) 90229-2094

    Telefon Festnetz: (030) 90229-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 08.11.2023

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
    • Abschlusszeugnis (beglaubigte Kopie)
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (in Kopie)
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
      Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O), das direkt vom Bundesamt für Justiz an das LAGeSo gesandt wird.
      Das Führungszeugnis darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein.
    • Ärztliche Bescheinigung, in der die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs bestätigt wird (Original)
      (nicht älter als drei Monate)

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Erfolgreich in Berlin abgelegte staatliche Prüfung als Familienpflegerin / Familienpfleger

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    85,00 Euro

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Anerkennung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 03.06.2024