Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter Gestattung

    Gewerbe - Befristete Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung beantragen

    Beschreibung

    Nach dem Tode einer/eines Gewerbetreibenden darf ein Gewerbe für Rechnung
    • des überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners,
    • des minderjährigen Erben während der Minderjährigkeit oder
    • des Nachlassverwalters, Nachlasspflegers oder Testamentsvollstreckers für bis zu 10 Jahre
    in der Regel nur durch eine befähigte Stellvertretung weiter betrieben werden.
    Auf Antrag kann die zuständige Behörde jedoch vorübergehend gestatten, dass das Gewerbe bis zur Dauer eines Jahres nach dem Tode der/des Gewerbetreibenden auch ohne eine befähigte Stellvertretung weiter betrieben werden darf.

    Für einzelne Gewerbe (zum Beispiel Handwerk, Gaststättengewerbe) bestehende besondere Vorschriften; sie bleiben hiervon unberührt.

    Verfahrensablauf:
    1. Sie beantragen unverzüglich nach dem Tod des Gewerbetreibenden, die beabsichtigte Fortführung des Betriebes ohne eine befähigte Stellvertretung bei der zuständigen Behörde.
    2. Die Behörde prüft ihren Antrag. Im Falle einer positiven Entscheidung erhalten Sie einen Bescheid, dass Sie den Gewerbebetrieb bis zu einen Jahr auch ohne eine befähigte Stellvertretung fortführen dürfen. Nach Ablauf der Frist müssen Sie eine befähigte Stellvertretung benennen.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt Reinickendorf - Gewerbe (Ordnungsamt Reinickendorf - Gewerbe)

    Aktuelles

    Ordnungsamt Reinickendorf - Gewerbe

    Beschreibung

    Ordnungsamt Reinickendorf - Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Lübener Weg 26

    13407 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: gewerbe@reinickendorf.berlin.de

    Fax: (030) 90294-2960

    Telefon Festnetz: (030) 90294-2966

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 09.11.2023

    Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf (Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf)

    Aktuelles

    Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf

    Beschreibung

    Im Gewerbebereich des Ordnungsamts sind Vorsprachen auch weiterhin nur noch mit zuvor vereinbartem Termin möglich.

    Öffnungszeiten (nur mit Termin):
    Montag 09:00 - 13:00 Uhr
    Dienstag 09:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr

    Und nach Vereinbarung unter Ordnungsamt@ba-sz.berlin.de oder
    unter der Telefonnummer 030 90299-4660

    Alle Gewerbemeldungen, die nicht erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten betreffen, können darüber hinaus problemlos online abgewickelt werden. Dafür gibt es ein einheitliches Verfahren im Land Berlin. Nutzen Sie die Internetseite https://www.berlin.de/ea/emeldung.

    Sofern es sich um Angelegenheiten für erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten handelt, erfolgt eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Unter den Eichen 1

    12203 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@ba-sz.berlin.de

    Fax: (030) 90299-4662

    Telefon Festnetz: (030) 90299-4660

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Ordnungsamt (Ordnungsamt)

    Aktuelles

    Ordnungsamt

    Beschreibung

    Sie können online Ihr Gewerbe anmelden, ummelden oder abmelden.

    Ansonsten sind wir auch postalisch, telefonisch oder per E-Mail unter gewerbe@ba-ts.berlin.de zu erreichen.

    BA Tempelhof-Schöneberg
    • Ordnungsamt - FB Gewerbe-
    10820 Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Tempelhofer Damm 165

    12099 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@ba-ts.berlin.de

    Fax: (030) 90277-3464

    Telefon Festnetz: (030) 90277-3460

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten (Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten)

    Aktuelles

    Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten

    Beschreibung

    Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Salvador-Allende-Str. 80 A

    12559 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@ba-tk.berlin.de

    Fax: (030) 90297-664621

    Telefon Festnetz: (030) 90297-4629

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 18.01.2024

    Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten Fröbelstraße Haus 6 (Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten Fröbelstraße Haus 6)

    Aktuelles

    Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten Fröbelstraße Haus 6

    Beschreibung

    Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten Fröbelstraße Haus 6

    Adresse

    Hausanschrift

    Fröbelstraße 17

    10405 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@ba-pankow.berlin.de

    Fax: (030) 90295-5063

    Telefon Festnetz: (030) 90295-6241

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 09.10.2024

    Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Gewerbe (Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Gewerbe)

    Aktuelles

    Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Gewerbe

    Beschreibung

    "Gewerbesprechstunde goes digital!"
    Nutzen Sie die Möglichkeit unserer Digitalen Gewerbesprechstunde und lassen Sie sich bequem aus dem Office oder von Zuhause beraten.
    Weiter Informationen finden Sie unter: https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/gewerbe/artikel.1454061.php

    Adresse

    Hausanschrift

    Petersburger Straße 86 - 90

    10247 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@ba-fk.berlin.de

    Fax: (030) 90298 - 2445

    Telefon Festnetz: (030) 90298 - 2246

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 11.07.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf befristete Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung
      Der Antrag kann formlos in Textform gestellt werden. Neben den persönlichen Angaben zur antragsstellenden Person/ und ggf. der Stellvertretung werden auch Angaben zum verstorbenen Gewerbetreibenden und dem fortzuführenden Gewerbebetrieb benötigt.
    • Personaldokument der berechtigten Person und ggf. der Stellvertretung
      Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild. Aufenthaltstitel, wenn die berechtigte Person oder ggf. die Stellvertretung nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
    • Sterbeurkunde oder Todeserklärung des verstorbenen Gewerbetreibenden
    • Nachweisunterlagen der antragsstellenden Person
      Geeignete Nachweise zum Verwandschaftsverhältnis des verstorbenen Gewerbetreibenden wie z. B. Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde, Geburtsurkunde des minderjährigen Erben oder Bestallungsurkunde des eingesetzten Nachlassverwaltenden, Nachlasspflegenden oder Testamentsvollstreckenden.
    • Ggf. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde der berechtigten Person oder der Stellvertretung
      Nur bei erlaubnispflichtigen oder überwachungsbedürftigen Gewerben:
      Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt.
      Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
    • Ggf. Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde der berechtigten Person oder der Stellvertretung
      Nur bei erlaubnispflichtigen oder überwachungsbedürftigen Gewerben:
      Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für natürliche Personen zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) verlangt.
      Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.

    Voraussetzungen

    • Tod des bisherigen Gewerbetreibenden
    • Befugte Ausübung des Gewerbes des Verstorbenen
      Das Gewerbe des Verstorbenen darf nicht eingestellt oder untersagt worden sein; erforderliche Erlaubnisse müssen erteilt und gültig sein.
    • Ggf. persönliche Zuverlässigkeit, bei erlaubnispflichtigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbe
      Bei erlaubnispflichtigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbe muss der/die zur Fortführung Berechtigte oder die Stellvertretung persönlich zuverlässig sein und dies mit entsprechenden aktuellen Nachweisen aus dem Bundeszentralregister und dem Gewerbezentralregister nachweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1-2 Wochen

    Kosten

    5,00 bis 5.000 Euro, je Aufwand

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Gewerbe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 02.05.2022