Gewerbe Wiedergestattung

    Gewerbe - Wiedergestattung nach Untersagung beantragen

    Beschreibung

    Ihr Gewerbe wurde wegen Unzuverlässigkeit nach § 35 GewO untersagt. Wenn Sie Ihr Gewerbe wieder betreiben möchten, müssen Sie einen Antrag auf Wiedergestattung stellen. In der Regel können Sie den Antrag auf Wiedergestattung erst nach 1 Jahr stellen. Dieser Zeitraum ist gesetzlich vorgeschrieben. Er gibt Ihnen die Möglichkeit, der Behörde durch eine geänderte Lebensweise zu zeigen, dass die Gründe für die Unzuverlässigkeit weggefallen sind.

    Aus übergeordneten Gründen, beispielsweise wirtschafts- oder strukturpolitischer Art, kann ausnahmsweise auch schon früher die Ausübung des Gewerbes wiedergestattet werden. Dies gilt beispielsweise für den Fall, dass die Wiederaufnahme des Gewerbes
    • zusätzliche Arbeitsplätze schafft oder
    • Gläubigern Ihres Betriebes den Schuldenabbau ermöglicht.
    Allein der Wegfall der die Unzuverlässigkeit begründenden Umstände genügt nicht für die Verkürzung der Jahresfrist.

    Verfahrensablauf
    1. Reichen Sie bei der zuständigen Stelle einen formlosen schriftlichen oder elektronischen Antrag auf Wiedergestattung der gewerblichen Tätigkeit und die dazu erforderlichen Unterlagen ein.
    2. Die zuständige Behörde prüft, ob Ihnen die Ausübung Ihrer Gewerbetätigkeit anhand Ihrer Nachweise wiedergestattet werden kann. Sie trifft hierfür eine Prognoseentscheidung bezogen auf eine künftige ordnungsgemäße Ausübung Ihres Gewerbes.
    3. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, erhalten Sie den positiven Bescheid.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf)

    Aktuelles

    Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf

    Beschreibung

    Aktuell wird keine offene persönliche Sprechstunde angeboten.
    Persönliche Termine finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.

    Terminvereinbarung per E-Mail:
    ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
    mit folgenden Angaben:
    • Termingrund
    • Ihrem Namen (ggf. Firmenname)
    • Betriebsanschrift
    • Telefonnummer

    Gewerbesprechstunde goes digital!
    Nutzen Sie die Möglichkeit unserer “Digitalen Gewerbesprechstunde” und lassen Sie sich bequem aus dem Office oder von Zuhause in Gewerbeangelegenheiten beraten. Mehr dazu erfahren Sie auf der Homepage des Ordnungsamtes.


    Nutzen Sie unser Bürger*innen-Telefon für telefonische Beratungen:
    Tel: (030) 9029 29000
    Montag 09.00 - 15.00 Uhr
    Dienstag 09.00 - 15.00 Uhr
    Donnerstag 10.00 - 15.00 Uhr

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenzollerndamm 174-177

    10713 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de

    Fax: (030) 9029 - 29039

    Telefon Festnetz: (030) 9029 - 29000

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Ordnungsamt Lichtenberg (Ordnungsamt Lichtenberg)

    Aktuelles

    Ordnungsamt Lichtenberg

    Beschreibung

    Ordnungsamt Lichtenberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Große-Leege-Str. 103

    13055 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt-zab@lichtenberg.berlin.de

    Fax: (030) 9028-7036

    Telefon Festnetz: (030) 90296 - 4310

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Ordnungsamt Reinickendorf - Gewerbe (Ordnungsamt Reinickendorf - Gewerbe)

    Aktuelles

    Ordnungsamt Reinickendorf - Gewerbe

    Beschreibung

    Ordnungsamt Reinickendorf - Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Lübener Weg 26

    13407 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: gewerbe@reinickendorf.berlin.de

    Fax: (030) 90294-2960

    Telefon Festnetz: (030) 90294-2966

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 09.11.2023

    Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf (Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf)

    Aktuelles

    Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf

    Beschreibung

    Im Gewerbebereich des Ordnungsamts sind Vorsprachen auch weiterhin nur noch mit zuvor vereinbartem Termin möglich.

    Öffnungszeiten (nur mit Termin):
    Montag 09:00 - 13:00 Uhr
    Dienstag 09:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr

    Und nach Vereinbarung unter Ordnungsamt@ba-sz.berlin.de oder
    unter der Telefonnummer 030 90299-4660

    Alle Gewerbemeldungen, die nicht erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten betreffen, können darüber hinaus problemlos online abgewickelt werden. Dafür gibt es ein einheitliches Verfahren im Land Berlin. Nutzen Sie die Internetseite https://www.berlin.de/ea/emeldung.

    Sofern es sich um Angelegenheiten für erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten handelt, erfolgt eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Unter den Eichen 1

    12203 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@ba-sz.berlin.de

    Fax: (030) 90299-4662

    Telefon Festnetz: (030) 90299-4660

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Ordnungsamt (Ordnungsamt)

    Aktuelles

    Ordnungsamt

    Beschreibung

    Sie können online Ihr Gewerbe anmelden, ummelden oder abmelden.

    Ansonsten sind wir auch postalisch, telefonisch oder per E-Mail unter gewerbe@ba-ts.berlin.de zu erreichen.

    BA Tempelhof-Schöneberg
    • Ordnungsamt - FB Gewerbe-
    10820 Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Tempelhofer Damm 165

    12099 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@ba-ts.berlin.de

    Fax: (030) 90277-3464

    Telefon Festnetz: (030) 90277-3460

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Ordnungsamt/Gewerbeamt Marzahn-Hellersdorf (Ordnungsamt/Gewerbeamt Marzahn-Hellersdorf)

    Aktuelles

    Ordnungsamt/Gewerbeamt Marzahn-Hellersdorf

    Beschreibung

    Ordnungsamt/Gewerbeamt Marzahn-Hellersdorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Premnitzer Straße 11

    12681 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: Gewerbe@ba-mh.berlin.de

    Fax: (030) 90293-6605

    Telefon Festnetz: (030) 115

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 31.07.2024

    Ordnungsamt Neukölln - Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle (Ordnungsamt Neukölln - Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle)

    Aktuelles

    Ordnungsamt Neukölln - Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle

    Beschreibung

    Wichtig: Die Beantragung einer Gewerbezentralregister-Auskunft gilt ausschließlich für juristische Personen. Privatpersonen wenden sich bitte an das Bürgeramt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Juliusstraße 67

    12051 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@bezirksamt-neukoelln.de

    Fax: (030) 90239-4988

    Telefon Festnetz: (030) 90239-6699

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten (Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten)

    Aktuelles

    Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten

    Beschreibung

    Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Salvador-Allende-Str. 80 A

    12559 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@ba-tk.berlin.de

    Fax: (030) 90297-664621

    Telefon Festnetz: (030) 90297-4629

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 18.01.2024

    Ordnungsamt Spandau - Ordnungsaufgaben (Ordnungsamt Spandau - Ordnungsaufgaben)

    Aktuelles

    Ordnungsamt Spandau - Ordnungsaufgaben

    Beschreibung

    Ordnungsamt Spandau - Ordnungsaufgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Galenstraße 14

    13597 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@ba-spandau.berlin.de

    Fax: (030) 90279-3096

    Telefon Festnetz: (030) 90279-3000

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 05.06.2023

    Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten Fröbelstraße Haus 6 (Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten Fröbelstraße Haus 6)

    Aktuelles

    Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten Fröbelstraße Haus 6

    Beschreibung

    Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten Fröbelstraße Haus 6

    Adresse

    Hausanschrift

    Fröbelstraße 17

    10405 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@ba-pankow.berlin.de

    Fax: (030) 90295-5063

    Telefon Festnetz: (030) 90295-6241

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Ordnungsamt Mitte - Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle (Ordnungsamt Mitte - Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle)

    Aktuelles

    Ordnungsamt Mitte - Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle

    Beschreibung

    Ordnungsamt Mitte - Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Allee 31

    10178 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt-zab@ba-mitte.berlin.de

    Fax: (030) 9018-23781

    Telefon Festnetz: (030) 9018-22010

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 18.01.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung
      Der Antrag kann formlos schriftlich oder elektronisch (zum Beispiel per E-Mail) gestellt werden. Es müssen
      • Angaben zur antragsstellenden Person,
      • möglichen Wohnsitzwechseln,
      • zu beabsichtigten Tätigkeiten
      • und zum Ausübungsort enthalten sein.
    • Personaldokument
      Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild. Aufenthaltstitel, wenn die antragstellende Person nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
    • Nachweis, wodurch Sie seit der Gewerbeuntersagung Ihren Lebensunterhalt bestritten haben und ob Sie einer Arbeitnehmertätigkeit nachgegangen sind
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
      Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt. Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
    • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
      Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) benötigt. Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
    • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (Zentrales Vollstreckungsportal)
      Auskünfte über Eintragungen sind online beim Zentralen Vollstreckungsportal der Länder zu beantragen.
    • Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis
      • Für Insolvenzverfahren von natürlichen Personen mit Wohnsitz in Berlin sind als Nachweis zwei Bescheinigungen erforderlich. Die erste Bescheinigung für Verbraucherinsolvenzverfahren bekommen Sie bei Ihrem Wohnortgericht. Die zweite Bescheinigung für Regelinsolvenzverfahren beantragen Sie bitte beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin.
      • Für Insolvenzverfahren von juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Betriebssitz in Berlin ist das Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, zuständig.
      • Antragssteller mit Wohn-/Betriebssitz außerhalb Berlins informieren sich bitte über die jeweiligen Zuständigkeiten der Insolvenzgerichte über das zentrale Orts- und Gerichtsverzeichnis (siehe "Weiterführende Informationen").
    • ggf. Bescheinigung in Steuersachen
      Eine aktuelle Bescheinigung in Steuersachen (ehemals steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) des örtlich zuständigen Finanzamtes.
    • ggf. Bescheinigung des Sozialversicherungsträgers
      Unbedenklichkeitsbescheinigung des örtlich zuständigen Sozialversicherungsträgers.
    • aktuelle Bescheinigungen der Gewerbesteuer-, Finanzämter und der Sozialversicherungsträger
      Notwendig, wenn Sie zum Zeitpunkt der vorherigen Gewerbeuntersagung Zahlungsrückstände hatten. Die Bescheinigungen müssen Angaben enthalten über:
      • die Höhe eventuell noch bestehender Rückstände, getrennt nach Haupt- und Nebenforderung
      • den Zeitraum, aus dem die eventuelle Hauptforderung stammt
      • nach der Gewerbeuntersagung getroffene Tilgungsvereinbarungen, deren Abschlussdatum, Regelungen und Einhaltung
      • die Durchführung von Zwangsbeitreibungsmaßnahmen, deren Art und Erfolg
    • Bescheinigungen aus der Schuldnerkartei des Insolvenzgerichtes, des Finanzamtes und des Gewerbesteueramtes
      Notwendig, wenn Sie nach der damaligen Gewerbeuntersagung umgezogen sind (Wohnsitzwechsel).
      • Erforderlich sind die jeweiligen Bescheinigungen von den aktuellen zuständigen Behörden als auch von den zum Zeitpunkt der Gewerbeuntersagung zuständigen Behörden

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Die Gründe für die Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit liegen nicht mehr vor
      Die zuständige Behörde muss aufgrund Ihres zwischenzeitlichen Verhaltens außerdem die Prognose stellen können, dass Sie Ihr Gewerbe in Zukunft ordnungsgemäß ausüben werden.
    • Frist: Antrag frühestens 1 Jahr nach Untersagung möglich
      in Ausnahmefällen auch früher möglich
    • Gewerbeanzeige und ggf. Erlaubnisse beantragen
      • Wenn Sie die Tätigkeit nach der Wiedergestattung wieder aufnehmen, müssen Sie zumindest gleichzeitig bei der zuständigen Behörde eine Gewerbeanzeige erstatten (siehe „Weiterführende Informationen"). Die Wiederaufnahme ist wie ein Neubeginn der Gewerbeausübung zu bewerten.
      • Sollte Ihnen zuvor wegen Unzuverlässigkeit eine Erlaubnis widerrufen worden sein, die für die Gewerbeausübung rechtlich erforderlich ist, so müssen Sie vor der Wiederaufnahme Ihrer erlaubnispflichtigen gewerblichen Tätigkeit erneut eine Erlaubnis beantragen. Dasselbe gilt, wenn zwischenzeitlich ein neues Erlaubniserfordernis eingeführt wurde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    100,00 bis 500,00 Euro je nach Aufwand

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Gewerbetätigkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 16.09.2024