Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung Anerkennung einer gleichwertigen Qualifikation
Asbest - Gleichwertigkeit der Sachkunde aus dem Ausland für Tätigkeiten mit Asbest anerkennen
Beschreibung
Wenn Sie Ihre im Ausland erworbene Sachkunde für Tätigkeiten mit Asbest für Ihre Arbeit in Berlin anerkennen lassen möchten, müssen Sie Ihre Sachkunde auf Gleichwertigkeit überprüfen lassen.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit der Sachkunde aus dem Ausland für Tätigkeiten mit Asbest
formlos schriftlich per Post oder elektronisch per E-Mail möglich; zusammen mit den Nachweisen und Unterlagen - Identitätsnachweis
Personalausweis oder Reisepass - Sachkundenachweis
- Inhalte des Lehrgangs
- Umfang des Lehrgangs
Voraussetzungen
- Sie haben Ihre Sachkunde im Ausland erworben
- Vergleichbarer Umfang des Lehrgangs
Der ausländische Lehrgang, den Sie absolviert haben, muss vom Umfang vergleichbar sein mit einem deutschen Lehrgang. - Prüfung nach deutschem Recht
Bei einem als gleichwertig anzusehenden ausländischen Lehrgang muss eine Prüfung in Anwesenheit eines Behördenvertreters gefordert sein, entsprechend deutschem Recht. - Dokumente in deutscher Sprache
Sollten die erforderlichen Unterlagen / Nachweise nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese übersetzt werden.
Rechtsgrundlage(n)
- TRGS 519: Technische Regeln für Gefahrstoffe: Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) § 2 Abs. 17
- Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) § 9 ff.
- Arbeitsschutzgebührenordnung (ArbSchGebO) § 1 Abs. 1 Satz 1
- Arbeitsschutzgebührenordnung (ArbSchGebO) Anlage Gebührenverzeichnis - Tarifstelle 71320, d)
- Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG) § 2 Abs. 4 Satz 1
- Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG) Anlage Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (ZustKatOrd) Nr. 24 Absatz 9
Kosten
626,00 bis 1.565,00 Euro: Anerkennung der Gleichwertigkeit einer Sachkunde
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Anerkennung