Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung Anerkennung einer gleichwertigen Qualifikation

    Asbest - Gleichwertigkeit der Sachkunde aus dem Ausland für Tätigkeiten mit Asbest anerkennen

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihre im Ausland erworbene Sachkunde für Tätigkeiten mit Asbest für Ihre Arbeit in Berlin anerkennen lassen möchten, müssen Sie Ihre Sachkunde auf Gleichwertigkeit überprüfen lassen.

    Ansprechpartner

    LAGetSi (LAGetSi)

    Aktuelles

    LAGetSi

    Beschreibung

    LAGetSi

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmstraße 21

    10559 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: strahlenschutz@lagetsi.berlin.de

    Fax: (030) 9028-8028

    Telefon Festnetz: (030) 902545-258

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 15.12.2023

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit der Sachkunde aus dem Ausland für Tätigkeiten mit Asbest
      formlos schriftlich per Post oder elektronisch per E-Mail möglich; zusammen mit den Nachweisen und Unterlagen
    • Identitätsnachweis
      Personalausweis oder Reisepass
    • Sachkundenachweis
    • Inhalte des Lehrgangs
    • Umfang des Lehrgangs

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihre Sachkunde im Ausland erworben
    • Vergleichbarer Umfang des Lehrgangs
      Der ausländische Lehrgang, den Sie absolviert haben, muss vom Umfang vergleichbar sein mit einem deutschen Lehrgang.
    • Prüfung nach deutschem Recht
      Bei einem als gleichwertig anzusehenden ausländischen Lehrgang muss eine Prüfung in Anwesenheit eines Behördenvertreters gefordert sein, entsprechend deutschem Recht.
    • Dokumente in deutscher Sprache
      Sollten die erforderlichen Unterlagen / Nachweise nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese übersetzt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    626,00 bis 1.565,00 Euro: Anerkennung der Gleichwertigkeit einer Sachkunde

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Anerkennung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 04.01.2024