Anzeige Tätigkeiten mit Asbest Entgegennahme

    Asbest - Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit asbesthaltigen Materialien anzeigen

    Beschreibung

    Wenn Sie in Berlin als Fachbetrieb Tätigkeiten durchführen möchten, bei denen Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien freigesetzt wird oder freigesetzt werden kann (Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest), müssen Sie diese Tätigkeiten als gewerbetreibende Person sieben Tage vor Beginn der Arbeiten anzeigen.

    Ansprechpartner

    LAGetSi (LAGetSi)

    Aktuelles

    LAGetSi

    Beschreibung

    LAGetSi

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmstraße 21

    10559 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: strahlenschutz@lagetsi.berlin.de

    Fax: (030) 9028-8028

    Telefon Festnetz: (030) 902545-258

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 15.12.2023

    erforderliche Unterlagen

    • Objektbezogene Anzeige über Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien
      • Lage der Arbeitsstätte,
      • verwendete oder gehandhabte Asbestarten und -mengen,
      • ausgeübte Tätigkeiten und angewendete Verfahren,
      • Anzahl der beteiligten Beschäftigten,
      • Beginn und Dauer der Tätigkeiten,
      • Maßnahmen zur Begrenzung der Asbestfreisetzung und zur Begrenzung der Asbestexposition der Beschäftigten.
    • Unternehmensbezogene Anzeige (UMA)
      • verwendete oder gehandhabte Asbestarten und -mengen,
      • ausgeübte Tätigkeiten und angewendete Verfahren,
      • Maßnahmen zur Begrenzung der Asbestfreisetzung und zur Begrenzung der Asbestexposition der Beschäftigten.
    • Sachkundenachweis
      • Den Tätigkeiten angepasster Sachkundenachweis entsprechend dem technischen Regelwerk TRGS 519, Anlage 4 oder 3 für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest.
    • Gefährdungsbeurteilung mit Arbeitsplan
    • Betriebsanweisung

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Personelle und sicherheitstechnische Ausstattung
      Als Fachbetrieb benötigen Sie Beschäftigte mit einem Sachkundenachweis.
      Für diesen Sachkundenachweis ist die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Sachkundelehrgang erforderlich. Der Sachkundenachweis ist dann sechs Jahre gültig.

      • Bei den Arbeiten ist dafür zu sorgen, dass mindestens eine weisungsbefugte sachkundige Person vor Ort tätig ist.
    • Als Fachbetrieb benötigen Sie die technische Ausstattung gemäß TRGS 519
    • Anzeigefrist: 7 Tage vor Beginn der Arbeiten
      Der ausführende Betrieb beziehungsweise die gewerbetreibende Person muss die Tätigkeiten mit Asbest spätestens sieben Tage vor Beginn der ASI-Arbeiten anzeigen.

      • Objektbezogen an die für die Baustelle zuständige Behörde
      • Unternehmensbezogen (UMA) an die für den Betriebssitz zuständige Behörde:
      • Bei Tätigkeiten geringen Umfangs im Außenbereich nach Nr. 21.0 (3) TRGS 519(*)
      • Im Rahmen der Instandhaltung nach Nr. 17 TRGS 519
      • Mit emissionsarmen Verfahren
      ㅤkann durch eine Firma mit Sitz in Berlin eine UMA gestellt werden; sie ist alle 6 Jahr zu erneuern.

      (*) Bei Tätigkeiten geringen Umfangs ist ergänzend eine Anzeige mit Angabe von Ort und Zeit der Tätigkeit der für die Baustelle zuständigen Behörde zu senden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Asbeststaub

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 04.01.2024