Asbest - Anerkennung eines emissionsarmen Verfahrens für Abbruch- und Sanierungsarbeiten beantragen

    Beschreibung

    Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten), die zu einem Abtrag der Oberfläche von Asbestprodukten führen, sind nur zulässig, wenn es sich um emissionsarme Verfahren handelt, die behördlich oder von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt sind. Fachbetriebe, die solche Verfahren anbieten, können sie sich anerkennen lassen.

    Grundlage der entsprechenden Prüfung sind die vom Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) aufgestellten Bewertungsmaßstäbe.

    Ansprechpartner

    LAGetSi (LAGetSi)

    Aktuelles

    LAGetSi

    Beschreibung

    LAGetSi

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmstraße 21

    10559 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: strahlenschutz@lagetsi.berlin.de

    Fax: (030) 9028-8028

    Telefon Festnetz: (030) 902545-258

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 15.12.2023

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Anerkennung von emissionsarmen Verfahren für ASI-Arbeiten
      formlos schriftlich per Post oder E-Mail möglich
    • Arbeitsanweisung
    • Nachweis der geringen Exposition (Asbest) sowie A- und E-Stäube und Quarz
    • Detaillierte Fotodokumentation der Geräte
    • Sachkundenachweise

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Angebot von emissionsarmen Verfahren für ASI-Arbeiten
    • Betrieb mit einem Firmensitz in Berlin

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    1.285,00 bis 2.675,00 Euro

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Asbest

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 08.12.2023