Asbest - Anerkennung eines emissionsarmen Verfahrens für Abbruch- und Sanierungsarbeiten beantragen
Beschreibung
Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten), die zu einem Abtrag der Oberfläche von Asbestprodukten führen, sind nur zulässig, wenn es sich um emissionsarme Verfahren handelt, die behördlich oder von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt sind. Fachbetriebe, die solche Verfahren anbieten, können sie sich anerkennen lassen.
Grundlage der entsprechenden Prüfung sind die vom Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) aufgestellten Bewertungsmaßstäbe.
Grundlage der entsprechenden Prüfung sind die vom Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) aufgestellten Bewertungsmaßstäbe.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Anerkennung von emissionsarmen Verfahren für ASI-Arbeiten
formlos schriftlich per Post oder E-Mail möglich - Arbeitsanweisung
- Nachweis der geringen Exposition (Asbest) sowie A- und E-Stäube und Quarz
- Detaillierte Fotodokumentation der Geräte
- Sachkundenachweise
Formulare
Voraussetzungen
- Angebot von emissionsarmen Verfahren für ASI-Arbeiten
- Betrieb mit einem Firmensitz in Berlin
Rechtsgrundlage(n)
- TRGS 519: Technische Regeln für Gefahrstoffe: Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten - 4. Absatz 2 Nr. 2, 16.2 Absatz 6 TRGS 519
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) § 16 Abs. 2
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Anhang II, Nr. 1 Abs. 1, Nr. 2
- Arbeitsschutzgebührenordnung (ArbSchGebO) § 1 Abs. 1 Satz 1
- Arbeitsschutzgebührenordnung (ArbSchGebO) Anlage Gebührenverzeichnis - Tarifstelle 71320, o)
- Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG) § 2 Abs. 4 Satz 1
- Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG) Anlage Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (ZustKatOrd) Nr. 24 Absatz 9
Kosten
1.285,00 bis 2.675,00 Euro
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Asbest