Genehmigung zum Betrieb von Krankentransporten Erteilung

    Konzession - Genehmigung zur Durchführung von Krankentransporten beantragen

    Beschreibung

    Wer gewerbsmäßig kranke, verletzte oder sonst hilfebedürftige Personen, die nicht Notfallpatienten sind, in einem Krankentransportwagen unter fachgerechter Betreuung befördern möchte, benötigt eine Genehmigung (Konzession) zur Durchführung des Verkehrs mit Krankentransportwagen. Die Genehmigungsdauer zur Ausübung des Verkehrs mit Krankenwagen beträgt bei einer Ersterteilung der Genehmigung regelmäßig fünf Jahre.

    Auch wer bereits einmal im Besitz einer Genehmigung war, diese jedoch abgelaufen ist, muss einen Antrag auf "Erteilung Genehmigung zur Durchführung von Krankentransporten beantragen" stellen.

    Wenn Sie im Besitz einer noch gültigen Genehmigung sind, diese aber bald abläuft, können Sie einen Antrag auf Erneuerung der Genehmigung zur Durchführung von Krankentransporten stellen (unter "Weiterführende Informationen").

    Ansprechpartner

    Fahrerlaubnisbehörde - Personenbeförderung (Fahrerlaubnisbehörde - Personenbeförderung)

    Aktuelles

    Fahrerlaubnisbehörde - Personenbeförderung

    Beschreibung

    Aus gegebenem Anlass bitten wir, bei Übersendung von Dateianhängen über unsere Kontaktformulare oder per E-Mail, ausschließlich Dokumente im PDF-Format anzuhängen. Wir bitten um Verständnis, dass die Bearbeitung mit Anhängen aktuell etwas länger dauert und wir Sie ggf. auch bitten müssen, uns die Datei erneut im PDF-Format zu senden. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

    Persönliche Vorsprache nur mit bereits vereinbarten Termin möglich. Bitte informieren Sie sich auf unserer Internetseite https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/

    Adresse

    Hausanschrift

    Puttkamerstr. 16-18

    10969 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: post.fahrerlaubnis@labo.berlin.de

    Fax: (030) 9028-3451

    Telefon Festnetz: -------

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 07.06.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Ersterteilung einer Genehmigung zur Ausübung des Verkehrs mit Krankenwagen
      (unter "Formulare")
      Antrag und Unterlagen bitte schriftlich per Post senden oder in den Hausbriefkasten (Friedrichstr. 219, 10969 Berlin) einwerfen.
    • Vermögensübersicht
      (unter "Formulare")
      Vermögensübersicht und vollständiger Kontoauszug für den letzten abgeschlossenen Monat
    • Personalausweis oder Pass (ggf. Anmeldebestätigung)
    • Nachweis der fachlichen Eignung (Original und Kopie)
      Sach- und Fachkundeprüfung Krankentransport und Rettungsdienst (§ 13 Abs. 1 Nr.3 RDG und PBZugV)
    • Auskunft in Steuersachen
      Auskunft in Steuersachen über die steuerliche Zuverlässigkeit des Finanzamtes Ihres Betriebssitzes und ggf. des Finanzamtes Ihres Wohnortes, wenn dieser außerhalb von Berlin liegt.
    • Bescheinigung der BG Verkehr
      Bescheinigung der BG Verkehr (Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft, 22765 Hamburg) über die Voranmeldung zur ordnungsgemäßen Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung
    • Führungszeugnis
      Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde - Belegart "O" - (ggfs. auch für die zur Führung bestellte(n) Personen.
      Verwendungszweck: Konzession PBefG - IV D 21 - zu senden an das Landesamt für
      Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin, Puttkamer Str. 16-18 in 10958 Berlin
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
      Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde - Belegart "9" - (ggfs. auch für die zur Führung bestellte(n) Personen.
      Verwendungszweck: Konzession PBefG - IV D 21 - zu senden an das Landesamt für
      Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin, Puttkamer Str. 16-18 in 10958 Berlin
    • Gebührenquittung Führungszeugzeugnis / Gewerbezentralregisterauszug
      Gebührenquittung des Bürgeramtes über das beantragte Führungszeugnis und über die
      Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • Nachweis des Betriebssitzes
      • Vertrag über Anmietung der Räume und Bestätigung des Vermieters über die gewerbliche Nutzung
      • bei Untermietverträgen: Einverständnis des Eigentümers und Bestätigung der gewerblichen Nutzung
      • ACHTUNG: Für das Fahrpersonal sollen u.a. Pausen- und Hygieneräume zur Verfügung gestellt werden (Arbeitsstättenverordnung).
    • Nur bei Unternehmen, die in das Handelsregister, Vereinsregister oder Genossenschaftsregister einzutragen sind:
      • Beglaubigte Abschrift der Eintragung: Gesellschaftsvertrag und Anmeldung zur Eintragung/Änderung im Handelsregister
      • Bei einer GmbH: zusätzlich eine Liste der Gesellschafter
      • Unterlagen zum Nachweis der/des Beschäftigungsverhältnisse/s der zur Führung der Geschäfte bestellte/n Person/en
      • Bescheinigung des Bezirksamtes über die Gewerbe-Anmeldung

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Mindestalter 18 Jahre
    • Betriebssitz innerhalb Berlins
    • Fachliche Eignung
      Die fachliche Eignung nach dem Rettungsdienstgesetz (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 RDG) wird grundsätzlich durch Ablegung einer Sach- und Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) nachgewiesen (mehr unter "Weiterführende Informationen").
      • Bei Gesellschaften (z.B. GmbH) muss der verantwortliche Vertreter der Gesellschaft die fachliche Eignung nachweisen.
      • Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts haben grundsätzlich alle Gesellschafter die fachliche Eignung nachzuweisen.
    • Persönliche Zuverlässigkeit
      Zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit ist vom Antragsteller ein Führungszeugnis (Auskunft aus dem Bundeszentralregister) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen.
    • Finanzielle Leistungsfähigkeit
      Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers bzw. Unternehmens ist die Vermögensübersicht auszufüllen.
      • Bei Kapitalgesellschaften sind die Eintragungen durch einen Steuerberater bestätigen zu lassen.
      • Die Vorlage von Bargeld ist als glaubhafter Nachweis der Leistungsfähigkeit nicht geeignet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Ca. 3 Monate (bei Vollständigkeit der Unterlagen)

    Kosten

    • 255,65 Euro: für das 1. Fahrzeug
    • 51,13 Euro: für jedes weitere Fahrzeug im selben Antrag
    • zzgl. 3,30 Euro: Verkehrszentralregister-Auskunft je Verantwortlicher im Unternehmen

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Verkehr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 12.06.2024