Impfschaden Entschädigung

    Impfschaden - Entschädigung für Opfer von Impfschäden beantragen

    Beschreibung

    Ein Impfschaden ist ein gesundheitlicher Schaden, der als Reaktion auf eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung entstanden ist. Der gesundheitliche Schaden muss 6 Monate nach der Impfung immer noch vorhanden sein. Für die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen können Sie Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) erhalten. Das gilt auch für die in Deutschland zugelassenen Covid-19-Impfstoffe.

    Folgende Leistungen sind möglich:
    • Heilbehandlung (medizinische Rehabilitation, Übernahme der Kosten für einen stationären Aufenthalt, orthopädische Hilfsmittel, Kuren)
    • Rentenzahlungen je nach Schwere des durch die Impfung verursachten Gesundheitsschadens
    • Hinterbliebenenversorgung (Witwen-, Witwer-, Waisen- und Elternrente)
    • Bestattungs- und Sterbegeld
    Kann der bisherige Beruf durch den Impfschaden nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr ausgeübt werden, können
    • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Umschulung)
    • Leistungen zum Ausgleich der wirtschaftlichen Folgen (z.B. Berufsschadensausgleich)
    gewährt werden.

    Ansprechpartner

    Soziales Entschädigungsrecht - Versorgung und Fürsorge (Soziales Entschädigungsrecht - Versorgung und Fürsorge)

    Aktuelles

    Soziales Entschädigungsrecht - Versorgung und Fürsorge

    Beschreibung

    Soziales Entschädigungsrecht - Versorgung und Fürsorge

    Adresse

    Hausanschrift

    Sächsische Str. 28

    10707 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: Referat_III_B@lageso.berlin.de

    Fax: (030) 90229-6098

    Telefon Festnetz: (030) 90229-6299

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 10.01.2023

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Gewährung von Leistungen
      (unter "Formulare")
    • Impfbescheinigung

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Die Impfung war öffentlich empfohlen
      • z.B. vom Bundesgesundheitsministerium oder einer Landesgesundheitsbehörde (in Berlin: Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung)
      • z.B. Grippe-Impfung, Corona-Impfung
    • Die Impfung war gesetzlich angeordnet
      wie z.B. die Masern-Impfung für Lehrer/innen und medizinisches Personal
    • Schädigung hält seit mind. 6 Monaten an
      Die infolge der Impfung aufgetretene gesundheitliche Schädigung bzw. deren Folgen liegen nach sechs Monaten noch immer vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    270 Tage

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Versorgungsanspruch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 18.06.2024