Spielhallen - Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag beantragen
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele dient, benötigen Sie zwei Erlaubnisse:
- Erlaubnis nach dem Spielhallengesetz Berlin, die unbefristet erteilt wird (siehe „Weiterführende Informationen“) und
- Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag
Ansprechpartner
Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf)
Aktuelles
Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Beschreibung
Aktuell wird keine offene persönliche Sprechstunde angeboten.
Persönliche Termine finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.
Terminvereinbarung per E-Mail:
ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
mit folgenden Angaben:
Nutzen Sie die Möglichkeit unserer “Digitalen Gewerbesprechstunde” und lassen Sie sich bequem aus dem Office oder von Zuhause in Gewerbeangelegenheiten beraten. Mehr dazu erfahren Sie auf der Homepage des Ordnungsamtes.
Nutzen Sie unser Bürger*innen-Telefon für telefonische Beratungen:
Tel: (030) 9029 29000
Montag 09.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 10.00 - 15.00 Uhr
Persönliche Termine finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.
Terminvereinbarung per E-Mail:
ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
mit folgenden Angaben:
- Termingrund
- Ihrem Namen (ggf. Firmenname)
- Betriebsanschrift
- Telefonnummer
Nutzen Sie die Möglichkeit unserer “Digitalen Gewerbesprechstunde” und lassen Sie sich bequem aus dem Office oder von Zuhause in Gewerbeangelegenheiten beraten. Mehr dazu erfahren Sie auf der Homepage des Ordnungsamtes.
Nutzen Sie unser Bürger*innen-Telefon für telefonische Beratungen:
Tel: (030) 9029 29000
Montag 09.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 10.00 - 15.00 Uhr
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
Fax: (030) 9029 - 29039
Telefon Festnetz: (030) 9029 - 29000
Internet
Ordnungsamt Lichtenberg (Ordnungsamt Lichtenberg)
Aktuelles
Ordnungsamt Lichtenberg
Beschreibung
Ordnungsamt Lichtenberg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt-zab@lichtenberg.berlin.de
Fax: (030) 9028-7036
Telefon Festnetz: (030) 90296 - 4310
Internet
Ordnungsamt Reinickendorf - Gewerbe (Ordnungsamt Reinickendorf - Gewerbe)
Aktuelles
Ordnungsamt Reinickendorf - Gewerbe
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Ordnungsamt Reinickendorf - Gewerbe
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Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf (Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf)
Aktuelles
Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf
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Im Gewerbebereich des Ordnungsamts sind Vorsprachen auch weiterhin nur noch mit zuvor vereinbartem Termin möglich.
Öffnungszeiten (nur mit Termin):
Montag 09:00 - 13:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr
Und nach Vereinbarung unter Ordnungsamt@ba-sz.berlin.de oder
unter der Telefonnummer 030 90299-4660
Alle Gewerbemeldungen, die nicht erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten betreffen, können darüber hinaus problemlos online abgewickelt werden. Dafür gibt es ein einheitliches Verfahren im Land Berlin. Nutzen Sie die Internetseite https://www.berlin.de/ea/emeldung.
Sofern es sich um Angelegenheiten für erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten handelt, erfolgt eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Öffnungszeiten (nur mit Termin):
Montag 09:00 - 13:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr
Und nach Vereinbarung unter Ordnungsamt@ba-sz.berlin.de oder
unter der Telefonnummer 030 90299-4660
Alle Gewerbemeldungen, die nicht erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten betreffen, können darüber hinaus problemlos online abgewickelt werden. Dafür gibt es ein einheitliches Verfahren im Land Berlin. Nutzen Sie die Internetseite https://www.berlin.de/ea/emeldung.
Sofern es sich um Angelegenheiten für erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten handelt, erfolgt eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
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Hausanschrift
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Ordnungsamt (Ordnungsamt)
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Ordnungsamt
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Sie können online Ihr Gewerbe anmelden, ummelden oder abmelden.
Ansonsten sind wir auch postalisch, telefonisch oder per E-Mail unter gewerbe@ba-ts.berlin.de zu erreichen.
BA Tempelhof-Schöneberg
Ansonsten sind wir auch postalisch, telefonisch oder per E-Mail unter gewerbe@ba-ts.berlin.de zu erreichen.
BA Tempelhof-Schöneberg
- Ordnungsamt - FB Gewerbe-
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Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten (Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten)
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Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten
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Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten
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Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten Fröbelstraße Haus 6 (Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten Fröbelstraße Haus 6)
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Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten Fröbelstraße Haus 6
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Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten Fröbelstraße Haus 6
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Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Gewerbe (Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Gewerbe)
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Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Gewerbe
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"Gewerbesprechstunde goes digital!"
Nutzen Sie die Möglichkeit unserer Digitalen Gewerbesprechstunde und lassen Sie sich bequem aus dem Office oder von Zuhause beraten.
Weiter Informationen finden Sie unter: https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/gewerbe/artikel.1454061.php
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Weiter Informationen finden Sie unter: https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/gewerbe/artikel.1454061.php
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Ordnungsamt Mitte - Arbeitsgruppe Gewerbe (Ordnungsamt Mitte - Arbeitsgruppe Gewerbe)
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Ordnungsamt Mitte - Arbeitsgruppe Gewerbe
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Ordnungsamt Mitte - Arbeitsgruppe Gewerbe
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erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Glücksspielstaatsvertrag 2021
- Personaldokument
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild.
Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist. - Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt. Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. - Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) verlangt.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. - Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein. - Sozialkonzept
Der Antragsteller muss nachweisen, dass er über ein Sozialkonzept verfügt, in dem dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.
Weitere Informationen zu den inhaltlichen Mindestanforderungen an das Sozialkonzept finden Sie in dem hier hinterlegten Infoschreiben . - Spielrelevante Aufklärungsinformationen
Vor der Spielteilnahme und unaufgefordert sind in der Spielstätte spielrelevante Informationen zur Verfügung zu stellen (z.B. durch Plakate/Aushänge).
Es wird über die Suchtrisiken der angebotenen Glücksspiele, das Verbot der Teilnahme Minderjähriger und Möglichkeiten der Beratung und Therapie aufgeklärt.
Im Sozialkonzept wird erläutert, wo die Informationen leicht einsehbar ausliegen/aushängen (z.B. Eingangsbereich). - Nachweis über den Anschluss an das spielformübergreifende Sperrsystem
Die Registrierung zum Anschluss an das Spielersperrsystem „OASIS" erfolgt über das Onlineformular des Regierungspräsidiums Darmstadt als bundesweite Sperrbehörde. - Grundrisszeichnung
Grundriss / sonstige Bauzeichnung der Betriebs- und Nebenräume (möglichst im Maßstab 1:100) einschließlich der Maße. - Darstellung des äußeren Erscheinungsbildes der Spielhalle
Es sind Fotos der Spielhalle beizufügen.
Formulare
Voraussetzungen
- Persönliche Zuverlässigkeit
Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. Der Antragsteller hat hierfür eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen. - Sozialkonzept
Konzept, in dem Maßnahmen dargelegt werden, wie den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.
Bei der Erstellung des Sozialkonzepts haben sich die Erlaubnisinhaberinnen und Erlaubnisinhaber damit auseinander zu setzen, wie sie die Spielenden zu verantwortungsbewusstem Spiel anhalten werden und mit welchen vorbeugenden bzw. eindämmenden Maßnahmen sie den sozialschädlichen Folgen des Glücksspiels entgegenwirken. Dabei ist insbesondere -vor allem auch bei der Erstellung des Sozialkonzeptes durch externe Einrichtungen- darauf zu achten, dass das vorzulegende Sozialkonzept den individuellen Anforderungen und Gegebenheiten des jeweiligen Angebots bzw. der jeweiligen Spielstätte entspricht. - Anschluss an das spielformübergreifende Sperrsystem
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 sieht eine Anschlusspflicht an das spielformübergreifende Sperrsystem „OASIS" für Anbieter von Glücksspielen bundesweit vor. Ab dem 1. Juli 2021 wird vom Regierungspräsidium Darmstadt als bundesweite Sperrbehörde ein Onlineformular zur Registrierung zum Anschluss an das Spielersperrsystem „OASIS" bereitgestellt.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Monat, sofern alle Unterlagen vollständig vorliegen
Kosten
200,00 bis 2000,00 Euro
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Spielhalle