Liste der beratenden Ingenieure Eintragung

    Baukammer - Eintragung in die Liste der beratenden Ingenieure/innen beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie als Beratende Ingenieure oder Ingenieurinnen in Berlin arbeiten möchten, brauchen Sie eine Eintragung in der Liste der beratenden Ingenieure. Sie können die Eintragung bei der Baukammer Berlin beantragen. Die Baukammer Berlin ist die gesetzliche Standesvertretung aller im Bauwesen tätigen Ingenieure/innen im Land Berlin.

    Die Berufsbezeichnung Beratende Ingenieurin oder Beratender Ingenieur darf nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure eingetragen ist. Die Bezeichnung Freischaffende Ingenieurin oder Freischaffender Ingenieur ist unzulässig.

    Ansprechpartner

    Baukammer (Baukammer)

    Aktuelles

    Baukammer

    Beschreibung

    Baukammer

    Adresse

    Hausanschrift

    Heerstraße 18/20

    14052 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: info@baukammerberlin.de

    Fax: (030) 7974-4300

    Telefon Festnetz: (030) 7974-4329

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 18.11.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Eintragung in die Liste der beratenden Ingenieure/innen
    • Geburtsurkunde
      inkl. Nachweis über den geführten und früher geführten Namen (bei Namensänderung oder Eheschließungen)
    • Nachweis über den im Land Berlin gelegenen Ort
      des Wohnsitzes, der beruflichen Niederlassung, des Dienst- oder Beschäftigungsortes
    • Erklärung darüber, dass keine Gründe zur Versagung der Eintragung bekannt sind
    • Erklärung über Eintragungen in vergleichbare Berufsverzeichnisse
      Eine Erklärung über frühere, bestehende oder anderweitig beantragte Eintragungen in vergleichbare Berufsverzeichnisse anderer berufsständischer Kammern in den Bundesländern, in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder in nach dem Recht der Europäischen Union gleichgestellten anderen Staaten
    • Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
      Nachweis über eine bei Aufnahme der Berufstätigkeit ausreichende Berufshaftpflichtversicherung bei selbständiger Berufsausübung
    • Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
      Bestehen Zweifel nach § 36 Absatz 1, kann eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister verlangt werden. - Belegart 0 (behördliches Führungszeugnis)
    • Ingenieururkunde
      Nachweis über abgeschlossenes Hochschulstudium (zum Beispiel Diplom/Bachelor/Master)
    • Ingenieurzeugnis
      inkl. Notenfächerübersicht
    • Nachweis der 2-jährigen Berufspraxis
      zum Beispiel Arbeitszeugnisse oder Referenzlisten

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Wohnsitz, Niederlassung oder Beschäftigungsort überwiegend im Land Berlin
    • Willen, die Berufsaufgaben wahrzunehmen
    • Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieurin" / "Ingenieur" oder Berufsausbildung
      Geeignet ist, wer die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ / „Ingenieur“ führen darf oder eine Berufsausbildung für die im Gesetz genannten Aufgaben seiner Fachrichtung an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule mit Erfolg abgeschlossen hat, die eine Mindestregelstudienzeit von vier Jahren bzw. acht Semestern umfasst.
    • Praktische Tätigkeit oder Befähigung
      Sie haben eine einschlägige praktische Tätigkeit von zwei Jahren ausgeübt oder die Befähigung zum höheren bau- oder vermessungstechnischen Verwaltungsdienst.
    • Ausübung eines Berufs
      • freischaffend
      • oder als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter einer Ingenieurgesellschaft

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    1-3 Monate

    Kosten

    150,00 Euro

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Beraten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 21.05.2021