EU-Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten nach der Berufsanerkennungsrichtlinie Ausstellung

    Gewerbe - EU-Bescheinigung nach der Berufsanerkennungsrichtlinie beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie bestimmte Dienstleistungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat erbringen oder sich dort niederlassen möchten, müssen Sie in einigen Mitgliedstaaten unter anderem die sogenannte EU-Bescheinigung vorlegen. Mit dieser Bescheinigung weisen Sie nach, dass Sie diese Dienstleistung in Deutschland rechtmäßig und dauerhaft erbringen.

    Verfahrensablauf
    Eine EU-Bescheinigung können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
    1. Sie reichen den Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen ein.
    2. Nach Prüfung durch die zuständige Stelle wird die EU-Bescheinigung ausgestellt und Ihnen per Post, inkl. Rechnung, zugesandt.
    3. Nach Erhalt der Bescheinigung können Sie diese für Ihren Antrag im EU-Land verwenden.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer zu Berlin (Industrie- und Handelskammer zu Berlin)

    Aktuelles

    Industrie- und Handelskammer zu Berlin

    Beschreibung

    Industrie- und Handelskammer zu Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Fasanenstraße 85

    10623 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: service@berlin.ihk.de

    Fax: (030) 31510-166

    Telefon Festnetz: (030) 31510-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 19.05.2022

    Handwerkskammer Berlin (Handwerkskammer Berlin)

    Aktuelles

    Handwerkskammer Berlin

    Beschreibung

    Handwerkskammer Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Blücherstr. 68

    10961 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: anerkennung@hwk-berlin.de

    Fax: (030) 25903-235

    Telefon Festnetz: (030) 25903-487

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 01.11.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
      Den Antrag können Sie formlos, aber in Textform, bei der jeweils zuständigen Kammer stellen.
    • Personaldokument
      Kopie vom Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild.
    • Nachweis der konkret ausgeübten Tätigkeit sowie deren Dauer
      Es müssen mindestens die letzten 2 Jahren nachgewiesen werden.
    • Ausbildungsnachweise
      Kopien von Zeugnissen, Diplomen, Zertifikaten oder anderen vergleichbaren Berufsqualifikationsnachweisen
    • Ggf. Bestätigung der Gewerbeanmeldung
      wenn Sie als Selbständige oder Selbständiger tätig sind
    • Ggf. Auszug aus dem Handelsregister
      wenn Sie als Leiter/in eines Unternehmens bzw. einer Zweigniederlassung tätig sind
    • Ggf. Arbeitsvertrag und Arbeitszeugnis
      wenn Sie als leitende/r Angestellte/r oder als Arbeitnehmer/in tätig sind

    Voraussetzungen

    • Dauerhafte Niederlassung oder vorübergehende grenzüberschreitende Tätigkeit in einen anderen EU-Mitgliedsstaat
    • Ausübung des Berufs in den vergangenen zwei Jahren in Deutschland
      Angaben zur konkret ausgeübten Tätigkeit in Deutschland als Selbständige/r, als Leiter/in eines Unternehmens bzw. einer Zweigniederlassung, in leitender Stelle oder als Arbeitnehmer/in.
    • Ggf. besondere Voraussetzungen
      Eventuell sind zur Aufnahme der Dienstleistung in einem anderen Mitgliedstaat besondere Voraussetzungen zu beachten, z.B. die Anerkennung der Berufsqualifikation.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel 2 - 4 Wochen

    Kosten

    • 15,00 Euro: Bescheinigung der IHK-Berlin
    • 25,00 Euro: Bescheinigung der HWK-Berlin

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    EU-Bescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 26.07.2024