Sicherheitsüberprüfung beim Geheimschutz in der Wirtschaft

    Beschreibung

    Als Unternehmen sollen Sie vom Land Berlin mit einer Tätigkeit in einem sicherheitsrelevanten Bereich betraut werden. Damit werden Sie Zugang zu Verschlusssachen haben. Sie als Verantwortliche des Unternehmens und diejenigen Ihrer Beschäftigten, die den Auftrag im sicherheitsrelevanten Bereich ausführen sollen, müssen zuvor einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden.

    Zweck einer Sicherheitsüberprüfung ist es, Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse im öffentlichen Interesse vor der Kenntnisnahme durch Unbefugte zu schützen.
    Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit übt aus, wer:
    • Zugang zu Versschlusssachen hat, die STRENG GEHEIM, GEHEIM oder VS-VERTRAULICH eingestuft sind oder
    • in dem Teil einer Behörde oder sonstigen öffentlichen Stelle des Landes tätig ist, die zum Sicherheitsbereich erklärt worden sind.
    Je nach Geheimhaltungsgrad gibt es drei Arten von Sicherheitsüberprüfungen:
    1. einfache Sicherheitsüberprüfung für VS-VERTRAULICH
    2. erweiterte Sicherheitsüberprüfung für GEHEIM
    3. erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen für STRENG GEHEIM

    Die Überprüfung erfolgt auf Antrag Ihres Auftraggebers, das Verfahren ist zweistufig.
    Die Sicherheitsüberprüfung muss alle 5 Jahre aktualisiert bzw. alle 10 Jahre wiederholt werden.

    Verfahrensablauf:
    Stufe 1: Unternehmensprüfung
    1. Der öffentliche Auftraggeber stellt bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft in Berlin einen Antrag auf Aufnahme in die Geheimschutzbetreuung des Landes Berlin mit der entsprechenden Sicherheitsstufe VS-VERTRAULICH, GEHEIM oder STRENG GEHEIM für ein Unternehmen, welches in sicherheitsrelevanten Bereichen tätig werden soll.
    2. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft schließt mit dem Auftragnehmer einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Aufnahme in die Geheimschutzbetreuung.
    3. Das Unternehmen schlägt eine/n Sicherheitsbevollmächtige/n und eine/n Stellvertreter/in vor, welche ausschließlich im Unternehmen für die Überprüfung aller Beschäftigten und deren Belehrungen verantwortlich sind. Er/sie ist Ansprechpartner für die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung.
    4. Als erstes sind die für Stufe 1 genannten Nachweise (siehe „Erforderliche Unterlagen“) vom Unternehmen einzureichen.
    5. Nach erfolgter Sicherheitsüberprüfung der Organe des Unternehmens (Gesellschafter/in, Geschäftsführer/in, Sicherheitsbevollmächtigte/r und Stellvertreter/in) wird das Unternehmen in die Geheimschutzbetreuung des Landes Berlin aufgenommen und erhält einen Sicherheitsbescheid. Die Unternehmensorgane werden zum Zugang zu Verschlusssachen des jeweiligen Geheimhaltungsgrades ermächtigt.
    Stufe 2: Sicherheitsüberprüfung des eingesetzten Personals
    1. Im Anschluss wird das in dem sicherheitsrelevanten Bereich einzusetzende Personal des Unternehmens auf Antrag geprüft.
    2. Hier werden die für Stufe 2 genannten Nachweise (siehe „erforderliche Unterlagen“) benötigt.
    3. Nach erfolgreicher Sicherheitsüberprüfung des einzusetzenden Personals erfolgt ebenfalls die Ermächtigung zum Zugang zu Verschlusssachen des jeweiligen Geheimhaltungsgrades.

    Ansprechpartner

    Abteilung Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung (Abteilung Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung)

    Aktuelles

    Abteilung Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung

    Beschreibung

    Abteilung Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Martin-Luther-Str. 105

    10825 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: geschaeftsstelle-afr@senweb.berlin.de

    Fax: (030) 9013 7539

    Telefon Festnetz: (030) 9013 7877

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 16.10.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Stufe 1: Unternehmensangaben
      (unter "Formulare")
    • Stufe 1: Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
      je ein aktueller Auszug (nicht älter als 3 Monate)
    • Stufe 1: Vorschlag zur Bestellung des/der Sicherheitsbevollmächtigten und des/der Vertreter/s/in
      (unter "Formulare")
    • Stufe 1: Sicherheitserklärungen des entsprechenden Geheimhaltungsgrades
      (unter "Formulare"), zweifache Ausfertigung
      Sicherheitserklärungen des entsprechenden Geheimhaltungsgrades für alle Unternehmensorgane und die oder den Sicherheitsbevollmächtigte/n und ihren/seinen Stellvertreter/in
    • Stufe 1: ggf. ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister
    • Stufe 1: ggf. Beiblätter Ehegatte/Lebenspartner
      (unter „Formulare“), zweifache Ausfertigung
    • Stufe 1: ggf. Antrag auf Feststellung einer evtl. Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR (BStU)
      (unter „Formulare“), zweifache Ausfertigung
      für vor dem Stichtag (13.01.1972) Geborene
    • Stufe 2: Sicherheitserklärungen des entsprechenden Geheimhaltungsgrades
      (unter „Formulare“), zweifache Ausfertigung
    • Stufe 2: ggf. Beiblätter Ehegatte/Lebenspartner
      (unter „Formulare“), zweifache Ausfertigung
    • Stufe 2: ggf. Antrag auf Feststellung einer evtl. Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR (BStU)
      (unter "Formulare“), zweifache Ausfertigung
      für vor dem Stichtag (13.01.1972) Geborene

    Formulare

    Voraussetzungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    ca. 3 bis 9 Monate, je Stufe und je nach Geheimhaltungsgrad

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Geheimschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 30.06.2023