Rechtsanwaltschaft - Zulassung als Syndikusrechtsanwältin/anwalt ohne bestehende Rechtsanwaltszulassung beantragen

    Beschreibung

    Es kann ohne bestehende Rechtsanwaltszulassung ein Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwältin/zum Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwältin/anwalt) gestellt werden. Nachträglich kann zusätzlich die Zulassung zur Rechtsanwältin/zum Rechtsanwalt beantragt werden.

    Ansprechpartner

    Rechtsanwaltskammer Berlin (Rechtsanwaltskammer Berlin)

    Aktuelles

    Rechtsanwaltskammer Berlin

    Beschreibung

    Rechtsanwaltskammer Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Littenstraße 9

    10179 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: info@rak-berlin.org

    Fax: (030) 306931-99

    Telefon Festnetz: (030) 306931-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 06.04.2023

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Zulassung als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwalt/Syndikusrechtsanwältin) ohne bestehende Rechtsanwaltszulassung in Berlin (mit Fragebogen und Stammblatt)
      Reichen Sie den entsprechenden Antrag mit allen Anlagen und Lichtbild ein. Auch die Anlagen müssen ausgefüllt und unterschrieben sein.
    • Nachweis über die Befähigung zum Richteramt
      Es ist das Original oder eine amtlich beglaubigte Ablichtung als Nachweis über die Befähigung zum Richteramt (Zeugnis der zweiten juristischen Staatsprüfung oder über das Bestehen der Eignungsprüfung) einzureichen.
    • Geburtsurkunde
      Es ist das Original oder eine standesamtlich beglaubigte Ablichtung der Geburtsurkunde einzureichen.
    • Arbeitsvertrag
      Es ist ein beidseitig unterzeichnetes Original des Arbeitsvertrages oder eine öffentlich beglaubigte Ablichtung nach § 46a BRAO, § 129 BGB einzureichen.
    • Nachweis der vertraglichen Unabhängigkeit
      Es ist eine vertragliche Vereinbarung zur fachlichen Unabhängigkeit der Berufsausübung gem. § 46 BRAO vorzulegen, welche entweder im Arbeitsvertrag enthalten ist oder als separate Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag. Auf Arbeitgeberseite muss diese vom gesetzlichen oder rechtsgeschäftlich bevollmächtigten Vertreter des Arbeitgebers unterschrieben sein.
    • Nachweis der Tätigkeitsbeschreibung (Stammblatt)
      (unter "Formulare")
      Es ist eine Tätigkeitsbeschreibung einzureichen (ausgefülltes Stammblatt oder separat erstellt), welche vom gesetzlichen oder rechtsgeschäftlich bevollmächtigten Vertreter des Arbeitgebers unterschrieben ist.
    • Nachweis des Arbeitgebernamens und des Unternehmensgegenstandes des Arbeitgebers
      Es ist ein Nachweis des Arbeitgebernamens und des Unternehmensgegenstandes des Arbeitgebers (z.B. Handels-, Vereins-oder Genossenschaftsregisterauszug in Kopie) einzureichen.
    • Nachweis Namensänderung
      Es ist bei einer ggf. erfolgten Namensänderung das Original oder eine amtlich beglaubigte Ablichtung einzureichen.
    • Nachweis über einen akademischen Grad
      Es ist bei einem ggf. vorhandenen akademischen Grad das Original oder eine amtlich beglaubigte Ablichtung einzureichen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Erfolgreicher Abschluss der zweiten juristischen Staatsprüfung
      Die Befähigung zum Richteramt (Zeugnis der zweiten juristischen Staatsprüfung oder über das Bestehen der Eignungsprüfung) muss nach § 46a iVm § 4 BRAO vorliegen.
    • Fehlen eines Zulassungsversagungsgrundes
      Es dürfen keine Zulassungsversagungsgründe nach § 7 BRAO gegeben sein.
    • Anforderungen an die Tätigkeit
      Die Tätigkeit muss den Anforderungen nach § 46 Absatz 2 - 5 BRAO entsprechen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    ca. 3 Monate

    Kosten

    • 370,00 Euro: Zulassung zur Syndikusrechtsanwaltschaft
    • 440,00 Euro: Zulassung zur Syndikusrechtsanwaltschaft und Rechtsanwaltschaft

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    § 46a BRAO

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 19.10.2023