Rechtsanwaltschaft - Erstreckung der Syndikuszulassung beantragen

    Beschreibung

    Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte (Syndikusrechtsanwältin/-anwalt) bei bestehender Zulassung müssen einen Antrag auf Erstreckung der Syndikuszulassung stellen, sofern sie ein weiteres Arbeitsverhältnis aufnehmen oder sich die Tätigkeit, für welche sie zugelassen sind, wesentlich geändert hat.

    Ansprechpartner

    Rechtsanwaltskammer Berlin (Rechtsanwaltskammer Berlin)

    Aktuelles

    Rechtsanwaltskammer Berlin

    Beschreibung

    Rechtsanwaltskammer Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Littenstraße 9

    10179 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: info@rak-berlin.org

    Fax: (030) 306931-99

    Telefon Festnetz: (030) 306931-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 06.04.2023

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
      Reichen Sie den entsprechenden Antrag mit allen Anlagen und mit einem Lichtbild ein. Auch die Anlagen müssen ausgefüllt und unterschrieben sein.
    • Nachweis Arbeitsvertrag
      Im Falle des Abschlusses eines neuen / weiteren Arbeitsvertrages oder einer Änderungsvereinbarung ist ein beidseitig unterzeichnetes Original oder eine öffentlich beglaubigte Ablichtung nach § 46a BRAO, § 129 BGB (notariell) einzureichen.
    • Nachweis der vertraglichen Unabhängigkeit
      Es muss der Nachweis der fachlichen Unabhängigkeit der Berufsausübung gem. § 46 BRAO erbracht werden (arbeitsvertragliche Regelung oder Zusatzvereinbarung. Das ist als beidseitig unterzeichnetes Original oder als öffentlich beglaubigte Ablichtung nach § 46a BRAO, § 129 BGB (notariell) einzureichen.
    • Nachweis der Tätigkeitsbeschreibung (Stammblatt)
      (unter "Formulare")
      Es ist eine Tätigkeitsbeschreibung einzureichen, welche vom gesetzlichen oder rechtsgeschäftlich bevollmächtigten Vertreter des Arbeitgebers unterschrieben ist. Bei einer wesentlich geänderten Tätigkeit nach § 46b BRAO ist eine aktualisierte Tätigkeitsbeschreibung vorzulegen oder eine Bestätigung des Arbeitgebers, das sich an der Tätigkeit nichts oder nichts Wesentliches geändert hat
    • Nachweis des Arbeitgebernamens und des Unternehmensgegenstandes des Arbeitgebers
      Bei Änderungen des Unternehmensgegenstandes oder bei Antrag auf Erstreckung auf ein weiteres Arbeitsverhältnis ist ein Nachweis des Arbeitgebernamens und des Unternehmensgegenstandes des Arbeitgebers (z.B. Handels-, Vereins-oder Genossenschaftsregisterauszug in Kopie) einzureichen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Bestehende Zulassung als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin/Syndikusrechtsanwalt)
    • Wesentliche Änderung der Tätigkeit oder
    • Aufnahme eines weiteren Arbeitsverhältnisses
    • Anforderungen an die Tätigkeit
      Die Tätigkeit muss den Anforderungen nach § 46 Absatz 2 - 5 BRAO entsprechen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    ca. 3 Monate

    Kosten

    100,00 Euro

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    § 46a BRAO

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 19.10.2023