Rechtsanwaltschaft - Zulassung als Rechtsanwältin/anwalt (Syndikusrechtsanwältin/anwalt) bei bestehender Rechtsanwaltszulassung beantragen

    Beschreibung

    Ein/e Rechtsanwältin/anwalt kann bei bestehender Rechtsanwaltszulassung noch zusätzlich einen Antrag auf Zulassung zur/zum Rechtsanwältin/anwalt (Syndikusrechtsanwältin/anwalt) stellen.

    Ansprechpartner

    Rechtsanwaltskammer Berlin (Rechtsanwaltskammer Berlin)

    Aktuelles

    Rechtsanwaltskammer Berlin

    Beschreibung

    Rechtsanwaltskammer Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Littenstraße 9

    10179 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: info@rak-berlin.org

    Fax: (030) 306931-99

    Telefon Festnetz: (030) 306931-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 06.04.2023

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Zulassung als Rechtsanwalt/wältin (Syndikusrechtsanwalt/anwältin) bei bestehender Rechtsanwaltszulassung
      Reichen Sie den Antrag mit allen Anlagen und einem Lichtbild ein. Auch die Anlagen müssen ausgefüllt und unterschrieben sein.
    • Nachweis Arbeitsvertrag
      Es ist ein beidseitig unterzeichnetes Original des Arbeitsvertrages oder eine öffentlich beglaubigte Ablichtung nach § 46a BRAO, § 129 BGB einzureichen.
    • Nachweis der vertraglichen Unabhängigkeit
      Es ist eine vertragliche Vereinbarung zur fachlichen Unabhängigkeit der Berufsausübung gem. § 46 BRAO vorzulegen, welche entweder im Arbeitsvertrag enthalten ist oder als separate Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde. Auf Arbeitgeberseite muss diese vom gesetzlichen oder rechtsgeschäftlich bevollmächtigten Vertreter des Arbeitgebers unterschrieben sein.
    • Nachweis der Tätigkeitsbeschreibung (Stammblatt)
      (unter "Formulare")
      Es ist eine Tätigkeitsbeschreibung einzureichen, welche vom gesetzlichen oder rechtsgeschäftlich bevollmächtigten Vertreter des Arbeitgebers unterschrieben ist.
    • Nachweis des Arbeitgebernamens und des Unternehmensgegenstandes des Arbeitgebers
      Es ist ein Nachweis des Arbeitgebernamens und des Unternehmensgegenstandes des Arbeitgebers (z.B. Handels-, Vereins-oder Genossenschaftsregisterauszug in Kopie) einzureichen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Erfolgreicher Abschluss der zweiten juristischen Staatsprüfung
      Die Befähigung zum Richteramt (Zeugnis der zweiten juristischen Staatsprüfung oder über das Bestehen der Eignungsprüfung) muss nach § 46a iVm § 4 BRAO vorliegen.
    • Fehlen eines Zulassungsversagungsgrundes
      Es dürfen keine Zulassungsversagungsgründe nach § 7 BRAO gegeben sein.
    • Anforderungen an die Tätigkeit
      Die Tätigkeit muss den Anforderungen nach § 46 Absatz 2 - 5 BRAO entsprechen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    ca. 3 Monate

    Kosten

    370,00 Euro

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    § 46a BRAO

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 18.10.2023