Rechtsanwaltschaft - Erlaubnis zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung

    Beschreibung

    Für die Erlangung eines Fachanwaltstitels ist ein Antrag bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer einzureichen.

    Ansprechpartner

    Rechtsanwaltskammer Berlin (Rechtsanwaltskammer Berlin)

    Aktuelles

    Rechtsanwaltskammer Berlin

    Beschreibung

    Rechtsanwaltskammer Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Littenstraße 9

    10179 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: info@rak-berlin.org

    Fax: (030) 306931-99

    Telefon Festnetz: (030) 306931-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 06.04.2023

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
      (unter "Formulare")
      Es ist ein schriftlicher Antrag auf Erteilung einer Fachanwaltschaft einzureichen.
    • Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse
      In der Regel werden die besonderen theoretische Kenntnisse im Sinne von § 43 c BRAO gemäß § 4 Abs. 1 FAO durch die Teilnahme an einem Fachlehrgang erworben. Der erfolgreiche Besuch des Lehrganges wird gemäß § 6 FAO durch die dort genannten Unterlagen nachgewiesen.
    • Nachweis über die besonderen praktischen Erfahrungen
      Die Anforderungen an den Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen ergeben sich aus § 5 t) i. V. m. § 14 m FAO. Der Nachweis ist zweckmäßigerweise durch eine Fallliste gemäß § 6 Abs. 3 FAO zuführen, die kanzleiinterne bzw. gerichtliche Aktenzeichen enthält.
    • Nachweis über die Gebührenzahlung
      Es ist ein Nachweis über die Gebührenzahlung einzureichen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Erwerb besonderer Kenntnisse und Erfahrungen auf einem Rechtsgebiet
      Die Voraussetzung für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung ist der Erwerb besonderer Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Rechtsgebiet, für das die Fachanwaltsbezeichnung beantragt wird.
    • Anforderungen an die anwaltliche Tätigkeit
      Die Voraussetzung für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung ist eine dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung nach Fachanwaltsordnung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    ca.3 Wochen

    Kosten

    480,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    §43c BRAO

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 17.10.2023