Beihilfe Informationserteilung pflegespezifische Beihilfeangelegenheiten

    Beihilfe zu Pflegeleistungen - Auskunftserteilung

    Beschreibung

    Beihilfe zu Pflegeleistungen erhalten Beihilfeberechtigte für sich oder ihre berücksichtigungsfähigen Angehörige, wenn sie pflegebedürftig sind und die Voraussetzungen für die Zuordnung zu einem Pflegegrad nach dem Sozialgesetzbuch erfüllen.

    Ansprechpartner

    Beihilfestelle (Beihilfestelle)

    Aktuelles

    Beihilfestelle

    Beschreibung

    Beihilfestelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Fehrbelliner Platz 1

    10707 Berlin

    Kontakt

    Web: https://www.berlin.de/landesverwaltungsamt/beihilfe/mail-263102.php#email

    Fax: (030) 9028-3541

    Telefon Festnetz: (030) 90139-6060

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 07.09.2023

    erforderliche Unterlagen

    • Pflegekassenbescheid der zuständigen privaten oder gesetzlichen Pflegekasse
      • über die Bewilligung eines Pflegegrades und der zuerkannten Pflegeleistung
      • über die Bewilligung eines Pflegehilfsmittels oder
      • weitere Unterlagen der Pflegekasse über bewilligte Leistungen
    • Nachweise über die Aufwendungen durch Belege
      Kopien oder Rechnungsdurchschriften sind ausreichend.

    Voraussetzungen

    • Unmittelbares Beamtenverhältnis zum Land Berlin
      oder Sie sind Empfänger/in einer Hinterbliebenenpension des Landes Berlin
    • Sie oder Ihre privat versicherten Angehörigen sind pflegebedürftig
      Pflegebedürftigkeit im Sinne der §§ 14 und 15 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Feststellung eines Pflegegrades).

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Beamte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 20.07.2020