Prüfingenieure für Brandschutz Anerkennung

    Anerkennung als Prüfingenieur/in für Brandschutz beantragen

    Beschreibung

    Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure nehmen als beliehene Unternehmerinnen und Unternehmer bauaufsichtliche Prüfaufgaben aufgrund der Bauordnung für Berlin wahr. Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Brandschutz ist, wer als solche oder solcher von der Obersten Bauaufsicht anerkannt wird. Andere Personen dürfen diese Bezeichnung nicht führen. Es können nur Personen anerkannt werden, die ihren Geschäftssitz/Arbeitsort im Land Berlin haben.

    Prüfingenieurinnen und Prüfingeniere für Brandschutz werden auf Antrag anerkannt. Anerkennungsverfahren werden der Regel im 2-Jahres-Rhythmus nach Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin durchgeführt. Außerhalb dieser Frist können keine Anträge entgegengenommen werden. Als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Brandschutz kann nur anerkannt werden, wer die allgemeinen Voraussetzungen (§ 4 BauPrüfV) und die besonderen Voraussetzungen (§ 16 BauPrüfV) erfüllt. Zu den besonderen Voraussetzungen gehört u.a. auch die Bescheinigung der fachlichen Eignung durch einen hierfür eingerichteten Prüfungsausschuss. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen sich einem umfangreichen Prüfungsverfahren unterziehen, das aus der Überprüfung des fachlichen Werdegangs, einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung besteht.

    Ansprechpartner

    Oberste Bauaufsicht (Oberste Bauaufsicht)

    Aktuelles

    Oberste Bauaufsicht

    Beschreibung

    Oberste Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Fehrbelliner Platz 4

    10707 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: bauaufsicht@sensw.berlin.de

    Fax: (030) 90139-4341

    Telefon Festnetz: (030) 90139-4393

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 30.08.2023

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Anerkennung als Prüfingenieur/in für Brandschutz
      Ausgefülltes Antragsformular mit dazugehörigem Fragebogen.
    • Lebenslauf
      Lebenslauf mit lückenloser Angabe des fachlichen Werdegangs bis zum Zeitpunkt der Antragstellung.
    • Abschluss- und Beschäftigungszeugnisse
      Je eine Kopie der Abschluss- und Beschäftigungszeugnisse sowie der Diplom-, Bachelor- oder Master-Urkunde.
    • Führungszeugnis
      Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O), der nicht älter als 3 Monate ist, oder ein gleichwertiges Dokument.
    • Angaben zu anderen Anerkennungsverfahren
      Angaben über bereits erfolglos durchlaufene Anerkennungsverfahren in anderen Ländern.
    • Nachweise Berufspraxis
      Referenzobjektliste von zehn Sonderbauvorhaben unterschiedlicher Art mit höherem brandschutztechnischen Schwierigkeitsgrad der in den letzten zehn Jahren selbständig aufgestellten Brandschutznachweise.
    • Nachweis Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit
      • Kopie Finanzamtanmeldung oder Handelsregisterauszug oder Auszug Gesellschaftsvertrag,
      • Angaben über die Anzahl der in dem Büro tätigen angestellten Ingenieurinnen und Ingenieure und wie viele davon im Falle der Anerkennung zum Prüfen eingesetzt werden sollen,
      • Angaben über etwaige Niederlassungen,
      • Angaben über etwaige Beteiligungen an einer Gesellschaft, deren Zweck die Planung oder Durchführung von Bauvorhaben ist.
    • Erklärungen
      • Erklärung, dass die berufliche Tätigkeit eigenverantwortlich und unabhängig erfolgt,
      • Erklärung, dass im Falle einer Anerkennung der erforderliche Versicherungsschutz zur Verfügung steht.
    • Nachweise Fachliche Eignung
      Bescheinigung des Prüfungsausschusses (wird von der Anerkennungsbehörde veranlasst).

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Persönliche Eignung
      • Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden,
      • Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift,
      • Strafrechtliche Unbescholtenheit
    • Geschäftssitz, Status
      Der Geschäftssitz/Arbeitsort befindet sich im Land Berlin, die Tätigkeit erfolgt als freiberuflich oder als gesetzliche/r Vertreter/in oder Geschäftsführer/in einer Ingenieurgesellschaft oder als Professor/in im Rahmen einer Nebentätigkeit.
    • Ausbildung
      Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen oder eines Studiengangs mit Schwerpunkt Brandschutz an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule oder Abschluss der Ausbildung für mindestens den feuerwehrtechnischen Dienst.
    • Berufspraxis
      Mindestens fünf Jahre hauptberuflich Erfahrung in der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden, insbesondere von Sonderbauten unterschiedlicher Art mit höherem brandschutztechnischen Schwierigkeitsgrad oder deren Prüfung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer des Anerkennungsverfahrens beträgt ca. 1,5 bis 2 Jahre.

    Kosten

    Die Höhe ist abhängig vom Ausgang des Verfahrens
    • 600,00 Euro Anerkennungsgebühr
    • 1.200,00 bis 2.900,00 Euro Auslagen für den Prüfungsausschuss

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Prüfingenieur

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 24.05.2022