Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Altenpflegerin oder Altenpfleger Erteilung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Altenpfleger/in (nach dem Altenpflegegesetz)
Beschreibung
Erteilung einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Altenpflegerin / Altenpfleger nach dem Altenpflegegesetz an Personen, die die staatliche Prüfung in Berlin bestanden haben.
Das Altenpflegegesetz ist zum 31.12.2019 außer Kraft getreten. Vor diesem Termin begonnene Ausbildungen werden nach dem Altenpflegegesetz zu Ende geführt.
Das Altenpflegegesetz ist zum 31.12.2019 außer Kraft getreten. Vor diesem Termin begonnene Ausbildungen werden nach dem Altenpflegegesetz zu Ende geführt.
Ansprechpartner
Gesundheits- und Pflegeberufe Inland (Gesundheits- und Pflegeberufe Inland)
Aktuelles
Gesundheits- und Pflegeberufe Inland
Beschreibung
Gesundheits- und Pflegeberufe Inland
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erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- Bescheinigung über die Teilnahme an der Ausbildung (Original)
- Zeugniss über die staatliche Prüfung in der Altenpflege (beglaubigte Kopie)
- Ärztliche Bescheinigung, in der die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs bestätigt wird (Original)
(nicht älter als drei Monate) - Personalausweis (in Kopie)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O), das direkt vom Bundesamt für Justiz an das LAGeSo gesandt wird.
- Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Formulare
Voraussetzungen
- Erfolgreich in Berlin abgelegte staatliche Prüfung als Altenpflegerin / Altenpfleger
Rechtsgrundlage(n)
- Altenpflegegesetz (AltPflG) vom 17. November 2000 - zum 31.12.2019 außer Kraft getreten § 1
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - AltPflAPrV) vom 26.11.2002 - zum 31.12.2019 außer Kraft getreten § 20
Kosten
85,00 Euro
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Altenpflegerin