Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerke nach § 7a HwO Erteilung

    Handwerk - Ausübungsberechtigung als Meister mit meisterähnlichen Kenntnissen in einem anderen zulassungspflichtigen Handwerk

    Beschreibung

    Sie sind bereits mit einem zulassungspflichtigen Handwerk der Anlage A der Handwerksordnung (HwO) in die Handwerksrolle eingetragen und Sie können meisterähnliche Kenntnisse und Fertigkeiten in einem anderen zulassungspflichtigen Handwerk nachweisen, so besteht die Möglichkeit, eine Ausübungsberechtigung für das andere Handwerk zu beantragen.

    Hinweis:
    Nachdem Sie die Ausübungsberechtigung erhalten haben, kann die Eintragung in die Handwerksrolle erfolgen (siehe Weiterführende Informationen) oder Sie können eine Tätigkeit als technischer Betriebsleiter oder technische Betriebsleiterin in einem anderen Unternehmen wahrnehmen.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Berlin (Handwerkskammer Berlin)

    Aktuelles

    Handwerkskammer Berlin

    Beschreibung

    Handwerkskammer Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Blücherstr. 68

    10961 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: Anerkennung@hwk-berlin.de

    Fax: (030) 25903-235

    Telefon Festnetz: (030) 25903-483/487

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 27.05.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung gem. § 7a HwO
    • Identitätsnachweis
      Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild
    • Nachweise der Sachkunde
      Nachweis der Sachkunde in dem Handwerk, für das die Ausübungsbrechtigung beantragt wird, zum Beispiel durch Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Arbeitszeugnisse, Referenzen, o.Ä.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Eintragung in der Handwerksrolle in einem zulassungspflichtigen Handwerk
      Sie müssen bereits mit einem zulassungspflichtigen Handwerk der Anlage A der Handwerksordnung als Meister oder Meisterin bzw. Inhaber oder Inhaberin bzw. Betriebsleiter oder Betriebsleiterin in der Handwerksrolle eingetragen sein.
    • Sachkunde im zulassungspflichtigen Handwerk
      Eine Ausübungsberechtigung gemäß § 7a HwO erfordert den Nachweis meisterähnlicher Kenntnisse und Fertigkeiten in dem betreffenden (Teil-) Handwerk. Eingereichte Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse und andere Nachweise können berücksichtigt werden.
      Falls auf diese Weise kein ausreichender Qualifikationsnachweis möglich ist, können Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in einer Sachkundeprüfung nachweisen. Der Prüfer oder die Prüferin wird von der zuständigen Handwerkskammer beauftragt. Die Kosten der Sachkundeprüfung sind von Ihnen zu tragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    280,00 Euro

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    § 7a HwO

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 22.04.2024