Vermittlerregister IHK - Änderung
Beschreibung
Die Industrie- und Handelskammern führen ein Vermittlerregister.
In dieses müssen sich die Inhaber einer der nachfolgend genannten Erlaubnisse:
Das Register enthält folgende Daten:
In dieses müssen sich die Inhaber einer der nachfolgend genannten Erlaubnisse:
- Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO),
- Versicherungsberater (§ 34 d GewO),
- Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO),
- Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) und
- Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)
Das Register enthält folgende Daten:
- bei natürlichen Personen: Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Name der Firma
- bei juristischen Personen: Familien- und Vornamen der natürlichen Personen, die innerhalb des für die Geschäftsführung verantwortlichen Organs des Unternehmens für die Vermittlertätigkeiten zuständig sind
- Art der Erlaubnis
- Anschrift der zuständigen Registerbehörde
- in welchen EU-Staaten und EWR-Vertragsstaaten die antragstellende Person tätig sein wird
- Anschriften möglicher Niederlassungen im Ausland
- Betriebsanschrift
- Registernummer
- bei gebundenen und produktakzessorischen Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittlern: das haftungsübernehmende Versicherungsunternehmen
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer zu Berlin (Industrie- und Handelskammer zu Berlin)
Aktuelles
Industrie- und Handelskammer zu Berlin
Beschreibung
Industrie- und Handelskammer zu Berlin
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Mitteilung über die Änderung der Registerdaten
Bitte nutzen Sie für Ihre Änderungsmitteilung den hinterlegten Vordruck.
Formulare
Voraussetzungen
- Sie sind bereits im Vermittlerregister eingetragen und Ihre Angaben haben sich geändert.
Rechtsgrundlage(n)
- Gewerbeordnung (GewO) (Vermittlerregister) § 11a
- Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung - Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) §§ 8 ff.
- Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung - Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) §§ 6 ff.
- Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung - Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV) §§ 6 ff.
- Gebührenordnung der IHK (Abschnitt F. Recht und Steuern - Nr. 2. ff.)
Kosten
20,00 bis 35,00 Euro je Person
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Vermittlerregister IHK