Vermittlerregister Löschung
Vermittlerregister IHK - Löschung melden
Beschreibung
Die Industrie- und Handelskammern führen ein Vermittlerregister. In dieses sind die Inhaber einer der nachfolgend genannten Erlaubnisse:
Wenn Sie Ihre Tätigkeit einstellen, müssen Sie die Löschung Ihrer Eintragung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer anzeigen.
- Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO),
- Versicherungsberater (§ 34 d GewO),
- Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO),
- Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) und
- Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)
Wenn Sie Ihre Tätigkeit einstellen, müssen Sie die Löschung Ihrer Eintragung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer anzeigen.
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer zu Berlin (Industrie- und Handelskammer zu Berlin)
Aktuelles
Industrie- und Handelskammer zu Berlin
Beschreibung
Industrie- und Handelskammer zu Berlin
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Mitteilung über die Änderung der Registerdaten
(ausgefülltes Antragsformular) - Ggf. Gewerbeabmeldung
Kopie der Gewerbeabmeldung - Ggf. Registerauszug
Falls Sie in das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen sind, legen Sie auch einen aktuellen Auszug daraus vor.
Formulare
Voraussetzungen
- Sie sind im Vermittlerregister eingetragen und geben Ihre Tätigkeit auf.
Rechtsgrundlage(n)
- Gewerbeordnung (GewO) (Vermittlerregister) § 11a
- Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung - Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) §§ 8 ff.
- Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung - Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) §§ 6 ff.
- Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung - Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV) §§ 6 ff.
- Gebührenordnung der IHK (Abschnitt F. Recht und Steuern - Nr. 2. ff.)
Kosten
35,00 Euro je Person
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Vermittlerregister