Vermittlerregister Eintragung

    Vermittlerregister IHK - Eintragung beantragen

    Beschreibung

    Die Industrie- und Handelskammern führen ein Vermittlerregister. In dieses müssen sich die Inhaber einer der nachfolgend genannten Erlaubnisse:
    • Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO),
    • Versicherungsberater (§ 34 d GewO),
    • Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO),
    • Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) und
    • Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)
    eintragen lassen, sobald Sie aktiv gewerblich tätig werden.

    Das Register enthält folgende Daten:
    • bei natürlichen Personen: Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Name der Firma
    • bei juristischen Personen: Familien- und Vornamen der natürlichen Personen, die innerhalb des für die Geschäftsführung verantwortlichen Organs des Unternehmens für die Vermittlertätigkeiten zuständig sind
    • Art der Erlaubnis
    • Anschrift der zuständigen Registerbehörde
    • in welchen EU-Staaten und EWR-Vertragsstaaten die antragstellende Person tätig sein wird
    • Anschriften möglicher Niederlassungen im Ausland
    • Betriebsanschrift
    • Registernummer
    • bei gebundenen und produktakzessorischen Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittlern: das haftungsübernehmende Versicherungsunternehmen
    Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Versicherungsunternehmen können damit überprüfen, wer, wo und in welchem Umfang als Vermittler zugelassen ist.

    Achtung: Wenn Sie gegen die Registrierungspflicht verstoßen, können Sie mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer zu Berlin (Industrie- und Handelskammer zu Berlin)

    Aktuelles

    Industrie- und Handelskammer zu Berlin

    Beschreibung

    Industrie- und Handelskammer zu Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Fasanenstraße 85

    10623 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: service@berlin.ihk.de

    Fax: (030) 31510-166

    Telefon Festnetz: (030) 31510-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 19.05.2022

    erforderliche Unterlagen

    • Registrierungsantrag
      ausgefülltes Antragsformular (unter "Formulare")
    • Erlaubnis/Erlaubnisbefreiung
      Kopie der Erlaubnisurkunde bzw. für produktakzessorische Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler: Nachweis über die Erlaubnisbefreiung
    • Gewerbeanzeige
      Kopie der Gewerbeanmeldung
    • Ggf. Registerauszug
      Falls Sie in das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen sind, legen Sie auch einen aktuellen Auszug daraus vor.
    • Ggf. bei grenzüberschreitender Tätigkeit
      Falls Sie auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) tätig werden wollen: zusätzlich das Formular "Tätigkeit in anderem EU-Mitgliedsstaat" (unter "Formulare")

    Formulare

    Voraussetzungen

    • 1.a) Sie besitzen eine Erlaubnis als:
      Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO), Versicherungsberater (§ 34 d GewO), Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO), Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) oder Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)
      Oder
    • 1.b) Sie sind von der Erlaubnispflicht befreit worden
      betrifft vor allem produktakzessorische Versicherungsvermittler
      Und
    • 2. Sie üben die Tätigkeit aktiv gewerblich aus
    • Hinweis
      Gebundene Versicherungsvertreter können die Registrierung alternativ auch über das auftraggebende Versicherungsunternehmen beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • 35,00 bis 155,00 Euro, je nach Art der Registereintragung

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Vermittlerregister

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 17.07.2024