Notarvertreter Bestellung
Notarvertreter bestellen
Beschreibung
Der Notarin bzw. dem Notar kann bei Abwesenheit oder vorübergehender Verhinderung auf Antrag eine Vertreterin bzw. ein Vertreter bestellt werden.
Ansprechpartner
Kammergericht (Kammergericht)
Aktuelles
Kammergericht
Beschreibung
Kammergericht
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Web: https://www.berlin.de/gerichte/kammergericht/kontakt/
Fax: (030) 9015-2200
Telefon Festnetz: (030) 9015-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Bestellung einer Notarvertreterin / eines Notarvertreters
- Die Antragstellung kann auf dem Postweg oder per Telefax erfolgen.
- Die in Aussicht genommenen Vertreter oder Vertreterinnen müssen die Selbstauskunft (Fragen 1-12) nur erteilen, wenn sie nicht selbst Notare sind.
Formulare
Voraussetzungen
- Verhinderung im Ganzen und Langfristigkeit der Abwesenheit
Die Bestellung einer Vertreterin bzw. eines Vertreters ist nur zulässig, wenn und solange eine Verhinderung an der Ausübung des Amtes im Ganzen besteht. Ist die Notarin bzw. der Notar nur an der Wahrnehmung einzelner Amtsgeschäfte verhindert, kann eine Vertreterbestellung nicht erfolgen. Die Bestellung einer Notarvertreterin bzw. eines Notarvertreters darf nicht dazu führen, dass der Grundsatz der persönlichen Amtsausübung beeinträchtigt oder die Arbeitskraft der Notarin bzw. des Notars verdoppelt wird. - Antragsberechtigung
Antragsberechtigt ist die Notarin bzw. der Notar, die bzw. der vertreten werden möchte.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- 51,13 Euro für die erste Bestellung im laufenden Kalenderjahr
- keine: für jede weitere Bestellung im Kalenderjahr
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Notarvertretung