Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zum Zwecke der Beschäftigung bei qualifizierter Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung

    Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung

    Beschreibung

    Einer Fachkraft mit akademischer Ausblidung wird eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung jeder qualifzierten Beschäftigung erteilt.

    Die Aufenthaltserlaubnis wird für bis zu vier Jahre ausgestellt. Hat der Arbeitsvertrag eine kürzere Dauer oder ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit auf einen kürzeren Zeitraum befristet, wird die Aufenthaltserlaubnis im Einzelfall für weniger als vier Jahre erteilt und verlängert.

    Ansprechpartner

    LEA, Keplerstr. (LEA, Keplerstr.)

    Aktuelles

    LEA, Keplerstr.

    Beschreibung

    Neues Verfahren zur Vereinbarung von Terminen

    Das LEA ändert das Verfahren zur Vergabe von Terminen ab sofort grundlegend. Termine können nicht mehr über die bisherige Online-Terminvereinbarung (OTV) gebucht werden. Die zuerst aufgrund von Wartungsarbeiten abgeschaltete OTV wird dauerhaft außer Betrieb genommen.

    Der Grund für diese Entscheidung liegt insbesondere darin, dass vor allem im Internet agierende Anbieter die in der OTV verfügbaren Termine zunehmend abgeschöpft hatten, um diese zu verkaufen. Unseren Kundinnen und Kunden standen viele Termine nicht oder nur gegen Bezahlung zur Verfügung. Diesem missbräuchlichen Geschäftsmodell wird nun die Grundlage entzogen.

    Online-Antrag oder Kontaktformular

    Das LEA stellt konsequent den Großteil seiner Dienstleistungen auf digitale Anträge um, bei denen Termine von den Referaten nach erfolgter Antragsprüfung direkt an die Antragsteller vergeben werden. Für erste Dienstleistungen, wie zum Beispiel für Verpflichtungserklärungen und den Aufenthaltstitel Blaue Karte EU werden die Termine nach Prüfung der online eingereichten Dokumente direkt von den zuständigen Referaten an die Antragsteller vergeben.

    Wenn für die benötigte Dienstleistung noch kein Online-Antrag zur Verfügung steht, können Termine bei den zuständigen Referaten mittels Kontaktformular vereinbart werden. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Terminvereinbarung auf unserer Website.

    Es liegt ein Notfall vor und Sie benötigen dringend einen Termin?

    Adresse

    Hausanschrift

    Keplerstraße 2

    10589 Berlin

    Kontakt

    Web: https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/kontakt/

    Fax: -

    Telefon Festnetz: 90269-4000

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 10.09.2024

    LEA, Business Immigration Service (BIS) (LEA, Business Immigration Service (BIS))

    Aktuelles

    LEA, Business Immigration Service (BIS)

    Beschreibung

    Der Business Immigration Service (BIS) ist ein einzigartiger Zusammenschluss aller für Visa- und Aufenthaltsfragen relevanten Akteure aus Wirtschaft und Verwaltung.

    Unternehmen, die ausländische Mitarbeiter mit Wohnsitz in Berlin beschäftigen, können durch den BIS schnell und unkompliziert alle aufenthaltsrechtlichen Fragen klären und die notwendigen Aufenthaltstitel für ihre Mitarbeiter sowie deren Familienangehörige beantragen.

    Bitte beachten Sie:
    • Der Service kann nur von registrierten Kunden und nach vorheriger Terminvereinbarung genutzt werden.
    • Laufkunden ohne Termin können leider nicht bedient werden.
    • Weitere Informationen zum Service des BIS finden Sie auf der der Website des Landesamtes für Einwanderung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Fasanenstraße 85

    10623 Berlin

    Kontakt

    Web: https://www.berlin.de/einwanderung/service/business-immigration-service/online-formulare-des-bis/

    Fax: (030) 9028-3468

    Telefon Festnetz: (030) 90269-5900

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 09.09.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Formular Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (ausgefüllt)
      Nur bei der ersten Beantragung / Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erforderlich.
    • Gültiger Pass
    • 1 aktuelles biometrisches Foto
      35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
    • Arbeitsvertrag (im Original)
    • Nachweis der Qualifikation als Fachkraft mit akademischer Ausbildung
      Nachweise (im Original) über
      • einen deutschen Hochschulabschluss, Hochschulzeugnis oder
      • einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss, Bewertung in der Anabin-Datenbank oder
      • einen ausländischen Hochschulabschluss, der einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist, individuelle und gebührenpflichtige Bewertung der ZAB
      Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“
    • Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (ausgefüllt)
    • Berufsausübungserlaubnis
      Nur wenn erforderlich (siehe Voraussetzungen)
    • Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
      Im Original
    • Wohnkosten
      Nachweise über die monatlichen Mietkosten (z.B. aktueller Kontoauszug) oder Kosten der bewohnten Immobilie (im Original)
    • Arbeitsbescheinigung (Nur bei Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
      Bescheinigung des Arbeitgebers über die Dauer des ungekündigten Arbeitsverhältnisses (nicht älter als 14 Tage)
    • Gehaltsnachweise: Bei Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für die weitere Beschäftigung beim selben Arbeitgeber
      Nachweise über den Nettoverdienst der ersten 2 und der letzten 2 Monate
    • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
      bei einer gesetzlichen Krankenversicherung:
      • elektronische Gesundheitskarte mit Foto
      • aktuelle Bestätigung der Krankenversicherung
      bei einer privaten Krankenversicherung:
      • Nachweis, dass Sie Ihre Beiträge gezahlt haben, zum Beispiel durch Konto-Auszüge
      • Bescheinigung des Versicherers
      Die Bescheinigung muss Art, Umfang und Dauer der Versicherung nennen. Bitte weisen Sie Ihren Versicherer darauf hin, dass Sie die Bescheinigung für einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit brauchen.
      Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“
    • Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
      • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
      • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
      Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Arbeitsvertrag oder konkretes Arbeitsplatzangebot
      Es sollte bereits ein Arbeitsvertrag vorliegen, mindestens aber ein Entwurf.
    • Beschäftigung im Inland
      Das Beschäftigungsverhältnis muss in Deutschland bestehen.
      Zudem ist eine Betriebsstätte des Arbeitgebers in Deutschland erforderlich.
    • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
      Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung kann in der Regel nur erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat.
    • Berufsausübungserlaubnis
      Ist für eine Berufsausübung eine Erlaubnis vorgeschrieben (z.B. Ärzte, Ingenieure), muss das Vorliegen dieser Erlaubnis bzw. deren Zusage vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nachgewiesen werden.
    • Gleichwertigkeit der Qualifikation
      Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft ist der Besitz eines deutschen, anerkannten ausländischen oder eines einem deutschen vergleichbaren ausländischen Hochschulabschlusses Voraussetzung.
      • In der Anabin-Datenbank der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) kann eine Abfrage gehalten werden, ob der ausländische Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt ist.
      • Enthält die Datenbank keine aussagekräftige Information, sind Antragsteller verpflichtet, bei der ZAB eine individuelle, gebührenpflichtige Bewertung ihres Abschlusses zu beantragen und diese vorzulegen
      Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“
    • Angemessene Altersversorgung (nur, wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben)
      Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft ist in der Regel ab dem vollendeten 45. Lebensjahr der Besitz einer angemessenen Altersversorgung notwendig.
      • Das Gehalt muss deshalb mindestens 55 Prozent der jährlichen Bemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung entsprechen. Für das Jahr 2024 entspricht dies einem monatlichen Einkommen von mindestens 4.152,50 Euro brutto.
      • Das Gehalt kann niedriger sein, wenn bereits aus anderen öffentlichen oder privaten Quellen eine angemessene Altersvorsorge sichergestellt ist.
    • Hauptwohnsitz in Berlin
    • Persönliche Vorsprache mit Termin

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Da die Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt wird, empfiehlt sich die Vorsprache 8 Wochen vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels.

    Kosten

    • 100,00 Euro: Für die erstmalige Erteilung
    • 96,00 Euro: Für die Verlängerung um bis zu drei Monate
    • 93,00 Euro: Für die Verlängerung um mehr als drei Monate
    Türkische Staatsangehörige (sowohl für die erste Erteilung als auch für die Verlängerung):
    • 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
    • 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
    Falls Sie eine Zeugnisbewertung brauchen, entstehen dafür zusätzlich Kosten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Arbeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 23.02.2024