Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Erteilung

    Rechtsanwaltschaft - Antrag auf Zulassung

    Beschreibung

    Die Berufsbezeichnungen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin sind in Deutschland geschützt. Sie dürfen diese Berufsbezeichnung nur nach Aushändigung der Zulassungsurkunde führen.

    Ansprechpartner

    Rechtsanwaltskammer Berlin (Rechtsanwaltskammer Berlin)

    Aktuelles

    Rechtsanwaltskammer Berlin

    Beschreibung

    Rechtsanwaltskammer Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Littenstraße 9

    10179 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: info@rak-berlin.org

    Fax: (030) 306931-99

    Telefon Festnetz: (030) 306931-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 06.04.2023

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (Erst- und Wiederzulassung)
      Reichen Sie den Antrag mit allen Anlagen ein. Auch die Anlagen müssen ausgefüllt und unterschrieben sein. Die Anlage Personalbogen muss mit einem Foto eingereicht werden.
    • Nachweis über die Befähigung zum Richteramt
      Es ist das Original oder eine amtlich beglaubigte Ablichtung als Nachweis über die Befähigung zum Richteramt (Zeugnis der zweiten juristischen Staatsprüfung oder über das Bestehen der Eignungsprüfung) einzureichen.
    • Nachweis der Geburtsurkunde
      Es ist das Original oder eine amtlich beglaubigte Ablichtung der Geburtsurkunde einzureichen.
    • Nachweis über einen akademischer Grad
      Es ist bei einem ggf. vorhandenen akademischen Grad das Original oder eine amtlich beglaubigte Ablichtung einzureichen.
    • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
      Es ist Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 51 BRAO bzw. Vorlage einer vorläufigen Deckungszusage vorzulegen. Das kann nachgereicht werden, muss spätestens bei Aushändigung der Zulassungsurkunde vorliegen.
    • Nachweis über die Gebührenzahlung
      Es ist ein Nachweis über die Gebührenzahlung einzureichen. Die Rechtsanwaltskammer erhebt für die Bearbeitung eines Antrages auf Neuzulassung zur Rechtsanwaltschaft (§§ 6, 12 BRAO) eine Gebühr. Die Gebühr wird fällig mit Einreichung des Antrages bei der Rechtsanwaltskammer (§ 1 Abs. 1 der Gebührenordnung der Rechtsanwaltskammer Berlin für Zulassungsangelegenheiten).
    • Nachweis nichtanwaltlicher Arbeitgeber
      Bei einer ggf. vorhandenen Ausübung einer beruflichen Tätigkeit bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber ist das mit der Vereinbarkeit mit dem Beruf des Rechtsanwalts/Rechtsanwältin gemäß §§ 7 Nr. 8 bzw. 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO zu prüfen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Erfolgreicher Abschluss der zweiten juristischen Staatsprüfung
      Die Befähigung zum Richteramt (Zeugnis der zweiten juristischen Staatsprüfung oder über das Bestehen der Eignungsprüfung) muss nach § 4 BRAO vorliegen.
    • Fehlen eines Zulassungsversagungsgrundes
      Es dürfen keine Zulassungsversagungsgründe nach § 7 BRAO gegeben sein.
    • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
      Es ist Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 51 BRAO bzw. Vorlage einer vorläufigen Deckungszusage vorzulegen. Das kann nachgereicht werden, muss spätestens bei Aushändigung der Zulassungsurkunde vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Ca. 6-8 Wochen

    Kosten

    235,00 Euro

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Zulassung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 20.10.2023