Europäischer Rechtsanwalt Zulassung

    Europäischer Rechtsanwalt - Antrag auf Aufnahme in Deutschland

    Beschreibung

    Für Personen aus Staaten, die Mitglied der Europäischen Union oder der Schweiz sind, gibt es die Möglichkeit, als Europäischer Rechtsanwalt nach dem EuRAG tätig zu sein. Sie dürfen diese Berufsbezeichnung nur nach Aushändigung der Aufnahmeurkunde führen.

    Ansprechpartner

    Rechtsanwaltskammer Berlin (Rechtsanwaltskammer Berlin)

    Aktuelles

    Rechtsanwaltskammer Berlin

    Beschreibung

    Rechtsanwaltskammer Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Littenstraße 9

    10179 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: info@rak-berlin.org

    Fax: (030) 306931-99

    Telefon Festnetz: (030) 306931-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 06.04.2023

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Aufnahme nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
      Reichen Sie den Antrag mit allen Anlagen ein. Auch die Anlagen müssen ausgefüllt und unterschrieben sein. Die Anlage Personalbogen muss mit einem Foto eingereicht werden.
    • Nachweis über die Staatsangehörigkeit
      Es ist ein Nachweis über die Staatsangehörigkeit (beglaubigte Kopie eines gültigen Identitätspapiers) einzureichen.
    • Nachweis einer Bescheinigung aus dem Herkunftsstaat
      Es ist eine Bescheinigung von der im Herkunftsstaat zuständigen Stelle einzureichen, welche die Zugehörigkeit des europäischen Rechtsanwalts zu diesem Beruf aufweist. Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt ihrer Vorlage nicht älter als drei Monate sein. Die Bescheinigung ist der Rechtsanwaltskammer jährlich neu vorzulegen.
    • Nachweis über Vorstrafen
      Es ist eine Bescheinigung von der im Herkunftsstaat zuständigen Stelle vorzulegen, dass keine schwerwiegenden beruflichen Verfehlungen, Straftaten oder sonstige Umstände bekannt sind, die die Eignung des Antragstellers/Antragsstellerin für den Beruf des Rechtsanwalts/Rechtsanwältin in Frage stellen.
    • Nachweis über die Geburtsurkunde
      Es ist eine Geburtsurkunde einzureichen. Bei Namensänderung ist zusätzlich ein urkundlicher Nachweis der Namensführung (Heiratsurkunde/Auszug aus dem Familienbuch) erforderlich.
    • Nachweis über den akademischen Grad
      Es ist bei einem ggf. vorhandenen akademischen Grad ein Nachweis darüber einzureichen.
    • Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung
      Es ist ein Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 51 BRAO bzw. die Vorlage einer vorläufigen Deckungszusage einzureichen. Eine Versicherung im Herkunftsstaat genügt den gesetzlichen Anforderungen, wenn sie hinsichtlich der Bedingungen und des Deckungsumfanges einer Versicherung nach § 51 BRAO gleichwertig ist. Bei ausländischem Versicherungsschutz ist nach der Aufnahme jährlich eine Bescheinigung des Versicherers vorzulegen, aus der sich Versicherungsbedingungen und Deckungsumfang ergeben.
    • Nachweis über die Gebührenzahlung
      Es ist ein Nachweis über die Gebührenzahlung einzureichen. Die Gebühr wird fällig mit der Einreichung des Antrages bei der Kammer.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Zugelassener Rechtsanwalt/Rechtsanwältin im Heimatland
    • Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung
      Es ist ein Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 51 BRAO bzw. die Vorlage einer vorläufigen Deckungszusage einzureichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Ca. 8 Wochen

    Kosten

    235,00 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Zulassung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 18.10.2023