Aufnahme einer Kanzlei in eine Rechtsanwaltskammer nach Verlegung des Sitzes aus dem Bezirk einer anderen Rechtsanwaltskammer
Rechtsanwaltskammer - Aufnahme nach Kanzleisitzverlegung
Beschreibung
Die Berufsbezeichnungen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin sind in Deutschland geschützt. Sie dürfen diese Berufsbezeichnung nur nach Aushändigung der Zulassungsurkunde führen.
Die Aufnahme nach Kanzleisitzverlegung ist zu beantragen, sofern sich der (Haupt-)Kanzleisitz in Berlin befindet.
Die Aufnahme nach Kanzleisitzverlegung ist zu beantragen, sofern sich der (Haupt-)Kanzleisitz in Berlin befindet.
Ansprechpartner
Rechtsanwaltskammer Berlin (Rechtsanwaltskammer Berlin)
Aktuelles
Rechtsanwaltskammer Berlin
Beschreibung
Rechtsanwaltskammer Berlin
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erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Aufnahme nach Kanzleisitzverlegung nach § 27 Abs. 3 BRAO
Reichen Sie den Antrag mit allen Anlagen ein. Auch die Anlagen müssen ausgefüllt und unterschrieben sein. Die Anlage Personalbogen muss mit einem Foto eingereicht werden. - Nachweis der Geburtsurkunde
Es ist eine Ablichtung der Geburtsurkunde einzureichen. - Nachweis nichtanwaltlicher Arbeitgeber
Bei einer ggf. vorhandenen Ausübung einer beruflichen Tätigkeit bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber ist das mit der Vereinbarkeit mit dem Beruf des Rechtsanwalts/Rechtsanwältin gemäß §§ 7 Nr. 8 bzw. 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO zu prüfen.
Formulare
Voraussetzungen
- Erfolgreicher Abschluss der zweiten juristischen Staatsprüfung
Die Befähigung zum Richteramt (Zeugnis der zweiten juristischen Staatsprüfung oder über das Bestehen der Eignungsprüfung) muss nach § 4 BRAO vorliegen. - Fehlen eines Zulassungsversagungsgrundes
Es dürfen keine Zulassungsversagungsgründe nach § 7 BRAO gegeben sein. - Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
Es ist Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 51 BRAO bzw. Vorlage einer vorläufigen Deckungszusage vorzulegen. Das kann nachgereicht werden, muss spätestens bei Aushändigung der Zulassungsurkunde vorliegen. - Kanzleisitz in Berlin
Nach einer erfolgten Kanzleisitzverlegung befindet sich der (Haupt-)Kanzleisitz in Berlin.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Ca. 6 Wochen
Kosten
80,00 Euro
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Zulassung