Aufnahme einer Kanzlei in eine Rechtsanwaltskammer nach Verlegung des Sitzes aus dem Bezirk einer anderen Rechtsanwaltskammer

    Rechtsanwaltskammer - Aufnahme nach Kanzleisitzverlegung

    Beschreibung

    Die Berufsbezeichnungen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin sind in Deutschland geschützt. Sie dürfen diese Berufsbezeichnung nur nach Aushändigung der Zulassungsurkunde führen.

    Die Aufnahme nach Kanzleisitzverlegung ist zu beantragen, sofern sich der (Haupt-)Kanzleisitz in Berlin befindet.

    Ansprechpartner

    Rechtsanwaltskammer Berlin (Rechtsanwaltskammer Berlin)

    Aktuelles

    Rechtsanwaltskammer Berlin

    Beschreibung

    Rechtsanwaltskammer Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Littenstraße 9

    10179 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: info@rak-berlin.org

    Fax: (030) 306931-99

    Telefon Festnetz: (030) 306931-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 06.04.2023

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Aufnahme nach Kanzleisitzverlegung nach § 27 Abs. 3 BRAO
      Reichen Sie den Antrag mit allen Anlagen ein. Auch die Anlagen müssen ausgefüllt und unterschrieben sein. Die Anlage Personalbogen muss mit einem Foto eingereicht werden.
    • Nachweis der Geburtsurkunde
      Es ist eine Ablichtung der Geburtsurkunde einzureichen.
    • Nachweis nichtanwaltlicher Arbeitgeber
      Bei einer ggf. vorhandenen Ausübung einer beruflichen Tätigkeit bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber ist das mit der Vereinbarkeit mit dem Beruf des Rechtsanwalts/Rechtsanwältin gemäß §§ 7 Nr. 8 bzw. 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO zu prüfen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Erfolgreicher Abschluss der zweiten juristischen Staatsprüfung
      Die Befähigung zum Richteramt (Zeugnis der zweiten juristischen Staatsprüfung oder über das Bestehen der Eignungsprüfung) muss nach § 4 BRAO vorliegen.
    • Fehlen eines Zulassungsversagungsgrundes
      Es dürfen keine Zulassungsversagungsgründe nach § 7 BRAO gegeben sein.
    • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
      Es ist Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 51 BRAO bzw. Vorlage einer vorläufigen Deckungszusage vorzulegen. Das kann nachgereicht werden, muss spätestens bei Aushändigung der Zulassungsurkunde vorliegen.
    • Kanzleisitz in Berlin
      Nach einer erfolgten Kanzleisitzverlegung befindet sich der (Haupt-)Kanzleisitz in Berlin.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Ca. 6 Wochen

    Kosten

    80,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Zulassung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 18.10.2023