Befreiung von der Kanzleipflicht nach Bundesrechtsanwaltsordnung

    Kanzleipflicht - Antrag auf Befreiung

    Beschreibung

    Grundsätzlich besteht die Pflicht eine Kanzlei zu führen. Unter gewissen Umständen (bei besonderen Härten) kann davon abgewichen werden, indem die Befreiung von der Kanzleipflicht beantragt wird.

    Ansprechpartner

    Rechtsanwaltskammer Berlin (Rechtsanwaltskammer Berlin)

    Aktuelles

    Rechtsanwaltskammer Berlin

    Beschreibung

    Rechtsanwaltskammer Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Littenstraße 9

    10179 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: info@rak-berlin.org

    Fax: (030) 306931-99

    Telefon Festnetz: (030) 306931-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 06.04.2023

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Kanzleipflichtbefreiung
      Es ist ein schriftlicher Antrag auf Kanzleipflichtbefreiung einzureichen.
    • Nachweis zur Vermeidung von Härten
      Es sind entsprechende Nachweise zur Vermeidung von Härten gemäß § 29 Abs. 1 BRAO einzureichen, z.B. Nachweis bei Krankheit oder Elternzeit durch ein ärztliches Attest bzw. Bewilligungsbescheid von Elternzeit; Nachweis bei Auslandsfortbildungen durch Vorlage einer Kopie des Bestätigungsschreibens der zuständigen Universität.
    • Bei einer Kanzlei im Ausland - Kanzleiadresse
      Es ist die verbindliche Angabe der Kanzleiadresse im Ausland erforderlich gemäß § 29a Abs. 2 BRAO.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Bestehende Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Ca. 1 Monat

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Zulassung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 22.12.2022