Vergütung von Dolmetschern Gewährung in zivilrechtlichen Verfahren

    Dolmetscherinnen und Dolmetscher - Vergütung in zivilrechtlichen Verfahren

    Beschreibung

    Dolmetscherinnen und Dolmetscher, die in einem zivilrechtlichen Verfahren eines Berliner Amtsgerichts, des Landgerichts Berlin oder des Kammergerichts für das Gericht tätig waren, erhalten auf Antrag als Vergütung
    • ein Honorar für ihre Leistungen,
    • Fahrtkostenersatz,
    • Entschädigung für Aufwand (Tagegeld und ggf. Übernachtungskosten) und
    • Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungen.

    Ansprechpartner

    Der Präsident des Landgerichts Berlin II - Dienststelle Littenstraße (Der Präsident des Landgerichts Berlin II - Dienststelle Littenstraße)

    Aktuelles

    Der Präsident des Landgerichts Berlin II - Dienststelle Littenstraße

    Beschreibung

    Der Präsident des Landgerichts Berlin II - Dienststelle Littenstraße

    Adresse

    Hausanschrift

    Littenstraße 12-17

    10179 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: Dolmetscherabteilung@lg-zivil.berlin.de

    Fax: (030) 9023-2223

    Telefon Festnetz: (030) 9023-2217

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 22.01.2024

    Landgericht Berlin II - Dienststelle Tegeler Weg (Landgericht Berlin II - Dienststelle Tegeler Weg)

    Aktuelles

    Landgericht Berlin II - Dienststelle Tegeler Weg

    Beschreibung

    Landgericht Berlin II - Dienststelle Tegeler Weg

    Adresse

    Hausanschrift

    Tegeler Weg 17-21

    10589 Berlin

    Kontakt

    Web: https://www.berlin.de/gerichte/landgericht-zivil/kontakt/artikel.1309254.php

    Fax: 030 90188- 518

    Telefon Festnetz: 030 90188-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 23.01.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Vergütungsantrag und Auszahlungsauftrag
      Nach dem Termin, in dem Sie tätig wurden, nimmt die Richterin/der Richter den unterschriebenen "Auszahlungsauftrag" (amtlich: HKR 174), mit dem Ihre Anwesenheit bescheinigt wird, zur Akte. Bitte reichen Sie einen schriftlichen Antrag zum Geschäftszeichen des Verfahrens ein.
    • Nachweise über entstandene Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen
      Entstandene Aufwendungen weisen Sie bitte anhand von entsprechenden Belegen im Original nach.

    Voraussetzungen

    • Antrag
      Die Vergütung erhalten Sie nur auf Antrag.
      Sie können Ihren schriftlichen Antrag, sofern Sie für das Landgericht Berlin tätig waren,

      • der Berechnungsstelle des Landgerichts Berlin per Post übersenden,
      • in den Briefkasten der Berechnungsstelle einwerfen,
      • bei der Geschäftsstelle bzw. Kammer, in deren Verfahren Sie als Dolmetscherin oder Dolmetscher tätig waren, einreichen.
    • Auszahlungsauftrag
      Die Richterin oder der Richter bescheinigt Ihre Dolmetschertätigkeit im Termin und ordnet die Auszahlung der Vergütung an.
    • Fristgerechte Abrechnung bzw. Antragstellung
      Ihr Anspruch auf Vergütung erlischt grundsätzlich, wenn er nicht binnen einer Frist von drei Monaten bei dem Gericht, das Sie beauftragt hat, geltend gemacht wird.
      Die Frist beginnt

      • mit der Beendigung des Verhandlungstermins oder der Vernehmung, zu dem oder zu der Sie zugezogen wurden,
      • bei mehrfacher Heranziehung (z. B. bei Fortsetzungsterminen) mit Beendigung des letzten Verhandlungstermins.

      Endet Ihre Heranziehung vorzeitig, beginnt die Frist, sobald Ihnen die vorzeitige Beendigung bekannt gegeben wurde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Entschädigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 23.01.2020