Vergütung von Dolmetschern Gewährung in zivilrechtlichen Verfahren
Dolmetscherinnen und Dolmetscher - Vergütung in zivilrechtlichen Verfahren
Beschreibung
Dolmetscherinnen und Dolmetscher, die in einem zivilrechtlichen Verfahren eines Berliner Amtsgerichts, des Landgerichts Berlin oder des Kammergerichts für das Gericht tätig waren, erhalten auf Antrag als Vergütung
- ein Honorar für ihre Leistungen,
- Fahrtkostenersatz,
- Entschädigung für Aufwand (Tagegeld und ggf. Übernachtungskosten) und
- Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungen.
Ansprechpartner
Der Präsident des Landgerichts Berlin II - Dienststelle Littenstraße (Der Präsident des Landgerichts Berlin II - Dienststelle Littenstraße)
Aktuelles
Der Präsident des Landgerichts Berlin II - Dienststelle Littenstraße
Beschreibung
Der Präsident des Landgerichts Berlin II - Dienststelle Littenstraße
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: Dolmetscherabteilung@lg-zivil.berlin.de
Fax: (030) 9023-2223
Telefon Festnetz: (030) 9023-2217
Internet
Landgericht Berlin II - Dienststelle Tegeler Weg (Landgericht Berlin II - Dienststelle Tegeler Weg)
Aktuelles
Landgericht Berlin II - Dienststelle Tegeler Weg
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Landgericht Berlin II - Dienststelle Tegeler Weg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Web: https://www.berlin.de/gerichte/landgericht-zivil/kontakt/artikel.1309254.php
Fax: 030 90188- 518
Telefon Festnetz: 030 90188-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- Vergütungsantrag und Auszahlungsauftrag
Nach dem Termin, in dem Sie tätig wurden, nimmt die Richterin/der Richter den unterschriebenen "Auszahlungsauftrag" (amtlich: HKR 174), mit dem Ihre Anwesenheit bescheinigt wird, zur Akte. Bitte reichen Sie einen schriftlichen Antrag zum Geschäftszeichen des Verfahrens ein. - Nachweise über entstandene Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen
Entstandene Aufwendungen weisen Sie bitte anhand von entsprechenden Belegen im Original nach.
Voraussetzungen
- Antrag
Die Vergütung erhalten Sie nur auf Antrag.
Sie können Ihren schriftlichen Antrag, sofern Sie für das Landgericht Berlin tätig waren,
- der Berechnungsstelle des Landgerichts Berlin per Post übersenden,
- in den Briefkasten der Berechnungsstelle einwerfen,
- bei der Geschäftsstelle bzw. Kammer, in deren Verfahren Sie als Dolmetscherin oder Dolmetscher tätig waren, einreichen.
- Auszahlungsauftrag
Die Richterin oder der Richter bescheinigt Ihre Dolmetschertätigkeit im Termin und ordnet die Auszahlung der Vergütung an. - Fristgerechte Abrechnung bzw. Antragstellung
Ihr Anspruch auf Vergütung erlischt grundsätzlich, wenn er nicht binnen einer Frist von drei Monaten bei dem Gericht, das Sie beauftragt hat, geltend gemacht wird.
Die Frist beginnt
- mit der Beendigung des Verhandlungstermins oder der Vernehmung, zu dem oder zu der Sie zugezogen wurden,
- bei mehrfacher Heranziehung (z. B. bei Fortsetzungsterminen) mit Beendigung des letzten Verhandlungstermins.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Entschädigung