Vergütung von Übersetzern Gewährung in strafrechtlichen Verfahren
Übersetzerinnen und Übersetzer - Vergütung in Straf- und Bußgeldverfahren
Beschreibung
Übersetzerinnen und Übersetzer, die in einem Straf- oder Bußgeldverfahren
- des Amtsgerichts Tiergarten,
- des Landgerichts Berlin,
- der Staatsanwaltschaft Berlin
- der Amtsanwaltschaft Berlin
- ein Honorar für ihre Leistungen und
- Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungen.
Ansprechpartner
Amtsgericht Tiergarten (Amtsgericht Tiergarten)
Aktuelles
Amtsgericht Tiergarten
Beschreibung
Amtsgericht Tiergarten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Web: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ag/tierg/rechtshinweis.html
Fax: (0)30 9014-2010
Telefon Festnetz: (0)30 9014-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- Abrechnung Ihrer Übersetzungstätigkeit
Bitte reichen Sie Ihre Rechnung zweifach zusammen mit Ihrer Übersetzung zum Geschäftszeichen des Verfahrens ein.
Voraussetzungen
- Beauftragung mit einer Übersetzung
Sie müssen vom Gericht oder der Ermittlungsbehörde mit der Übersetzung eines Schriftstücks beauftragt worden sein. Außerdem müssen Sie im Rahmen Ihres Auftrages tätig geworden sein. - Fristgerechte Abrechnung bzw. Antragstellung
Ihr Anspruch auf Vergütung erlischt grundsätzlich, wenn er nicht binnen einer Frist von drei Monaten bei dem Gericht oder der Ermittlungsbehörde, das bzw. die Sie beauftragt hat, geltend gemacht wird.
Die Frist beginnt mit dem Eingang Ihrer Übersetzung bei der Stelle, die Sie beauftragt hat.
Endet Ihr Auftrag vorzeitig, beginnt die Frist, sobald Ihnen die vorzeitige Beendigung bekannt gegeben wurde.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Entschädigung