Hausbrunnen und kleine Wasserwerke - Überwachung
Beschreibung
Je nachdem wie der Brunnen genutzt wird, müssen Sie regelmäßig das Wasser auf mikrobiologische, chemische und physikalische Parametern untersuchen lassen. Die Probeentnahme muss von einer zugelassenen Untersuchungsstelle durchgeführt werden. Eine zugelassene Untersuchungsstelle finden Sie auf der Internetseite des Landesamt für Gesundheit und Soziales (siehe "Weiterführende Informationen"). Kleinanlagen zur Eigenversorgung müssen in der Regel einmal jährlich auf mikrobiologische Parameter untersucht werden. Mindestens alle fünf Jahre muss das Wasser zusätzlich auf chemische und physikalische Parameter untersucht werden. Dezentrale kleine Wasserwerke die weniger als 10 Kubikmeter Wasser pro Tag fördern, müssen üblicherweise jährlich untersuchen. Das Gesundheitsamt kann Abweichungen von der Untersuchungshäufigkeit festlegen.
Betreiberinnen und Betreiber von Hausbrunnen müssen die gesetzlich geforderten Untersuchungsergebnisse dem Gesundheitsamt unaufgefordert innerhalb von zwei Wochen mitteilen. Die Ergebnisse der Untersuchungen müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden.
Das Gesundheitsamt kann von Ihnen Zutritt zur Anlage verlangen, Auskünfte anfordern, Maßnahmen anordnen und Auflagen erteilen.
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Telefon Festnetz: (030) 9018-33208 9018-33253
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E-Mail: gesundheitsaufsicht@reinickendorf.berlin.de
Fax: (030) 90294-5049
Telefon Festnetz: (030) 90294-5068
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erforderliche Unterlagen
- Keine Unterlagen benötigt
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
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Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Hausbrunnen