Vergütung von Dolmetschern Gewährung in strafrechtlichen Verfahren

    Dolmetscherinnen und Dolmetscher - Vergütung in Straf- und Bußgeldverfahren

    Beschreibung

    Dolmetscherinnen und Dolmetscher, die in einem Straf- oder Bußgeldverfahren
    • des Amtsgerichts Tiergarten,
    • des Landgerichts Berlin,
    • des Kammergerichts
    • der Staatsanwaltschaft Berlin
    • der Amtsanwaltschaft Berlin
    für das Gericht tätig waren, erhalten auf Antrag als Vergütung

    • ein Honorar für ihre Leistungen,
    • Fahrtkostenersatz,
    • Entschädigung für Aufwand (Tagegeld und ggf. Übernachtungskosten) und
    • Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungen.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Tiergarten (Amtsgericht Tiergarten)

    Aktuelles

    Amtsgericht Tiergarten

    Beschreibung

    Amtsgericht Tiergarten

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmstraße 91

    10559 Berlin

    Kontakt

    Web: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ag/tierg/rechtshinweis.html

    Fax: (0)30 9014-2010

    Telefon Festnetz: (0)30 9014-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 28.06.2023

    erforderliche Unterlagen

    • Vergütungsantrag und Auszahlungsauftrag
      • Nach Ihrer Entlassung aus dem Termin erhalten Sie den unterschriebenen "Auszahlungsauftrag" (amtlich: HKR 174), mit dem Ihre Anwesenheit bescheinigt wird.
      • Bitte reichen Sie das Original und eine Durchschrift dieses "Auszahlungsauftrages" zusammen mit dem von Ihnen ausgefüllten "Antrag auf Dolmetschervergütung“ (unter "Formulare") zum Geschäftszeichen des Verfahrens ein.
    • Nachweise über entstandene Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen
      Entstandene Aufwendungen weisen Sie bitte anhand von entsprechenden Belegen im Original nach.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Antrag
      Die Vergütung erhalten Sie nur auf Antrag.
      Sie können Ihren schriftlichen Antrag
      • der Berechnungsstelle des Amtsgerichts Tiergarten per Post übersenden,
      • in den Briefkasten der Berechnungsstelle (Altbau Zimmer A 236) einwerfen,
      • bei der Geschäftsstelle bzw. Abteilung, in deren Verfahren Sie als Dolmetscherin oder Dolmetscher tätig waren, einreichen.
    • Auszahlungsauftrag
      Die Richterin oder der Richter bescheinigt Ihre Dolmetschertätigkeit im Termin und ordnet die Auszahlung der Vergütung an.
    • Fristgerechte Abrechnung bzw. Antragstellung
      Ihr Anspruch auf Vergütung erlischt grundsätzlich, wenn er nicht binnen einer Frist von drei Monaten bei dem Gericht oder der Ermittlungsbehörde, das bzw. die Sie beauftragt hat, geltend gemacht wird.
      Die Frist beginnt
      • mit der Beendigung des Verhandlungstermins oder der Vernehmung, zu dem oder zu der Sie zugezogen wurden.
      • bei mehrfacher Heranziehung (z. B. bei Fortsetzungsterminen) mit Beendigung des letzten Verhandlungstermins.
      Endet Ihre Heranziehung vorzeitig, beginnt die Frist, sobald Ihnen die vorzeitige Beendigung bekannt gegeben wurde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Entschädigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 02.07.2020