Spielhallen Erlaubnis

    Spielhallen - Erlaubnis nach Spielhallengesetz Berlin beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele dient, benötigen Sie zwei Erlaubnisse.
    Die Erlaubnis nach dem Spielhallengesetz Berlin wird unbefristet erteilt.
    Darüber hinaus benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag (siehe „Weiterführende Informationen“). Diese wird befristet erteilt.

    Bitte beachten Sie bei der Einrichtung der Spielhalle, die Einhaltung der nachfolgenden gesetzlichen Mindestanforderungen.

    • Der Mindestabstand zu weiteren Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen soll 500 Meter nicht unterschreiten.
    • Das Gewerbe soll auch nicht in räumlicher Nähe von Einrichtungen betrieben werden, die ihrer Art nach oder tatsächlich vorwiegend von Kindern oder Jugendlichen aufgesucht werden.
    • In einem Gebäude oder Gebäudekomplex in dem Sportwetten vermittelt werden, ist der Betrieb einer Spielhalle unzulässig.

    Für die äußere Gestaltung der Betriebsstätte gilt:
    • Einblicke ins Innere der Räumlichkeiten dürfen von außen nicht möglich sein.
    • Das äußere Erscheinungsbild darf nicht mit auffälliger Werbung oder sonstigen Werbemitteln gestaltet sein, von denen ein Aufforderungs- oder Anreizcharakter zum Spielen ausgeht.
    • Es darf keine Werbung außen oder in unmittelbarer Nähe der Betriebsstätte für den Spielbetrieb oder in der Spielhalle angebotene Spiele angebracht werden.

    Für die Innengestaltung der Betriebsstätte gilt:
    • Für je 12 Quadratmeter Grundfläche darf höchstens ein Geld- oder Warenspielgerät aufgestellt werden.
    • Die Gesamtzahl darf acht Geräte nicht übersteigen. Sollten in der Spielhalle Speisen oder Getränke verabreicht werden, reduziert sich die zulässige Gesamtanzahl auf höchstens zwei Geräte.
    • Die Geräte sind einzeln in einem Abstand von mindestens einem Meter aufzustellen, getrennt durch eine Sichtblende in einer Tiefe von mindestens 0,80 Meter, gemessen von der Gerätefront in Höhe mindestens der Geräteoberkante.
    • Es sind Informationsmaterial über Risiken des übermäßigen Spielens und Informationen zu Angeboten und Kontaktdaten von qualifizierten Beratungsstellen sichtbar auszulegen.

    Bei den Öffnungszeiten ist zu beachten:
    • Spielhallen dürfen nicht am Karfreitag, am Volkstrauertrag, am Totensonntag und am 24. und 25. Dezember geöffnet werden.
    • In der Zeit von 3 Uhr bis 11 Uhr dürfen Spielhallen grundsätzlich nicht öffnen (Sperrzeit).

    Während der Öffnungszeiten ist sicherzustellen, dass in jedem Unternehmen mindestens eine sachkundige Aufsichtsperson dauerhaft anwesend ist.
    Die Betreiber und Betreiberinnen haben Sozialkonzepte zu entwickeln und in der Spielhalle umzusetzen.
    Bei der Erstellung des Sozialkonzepts haben sich die Erlaubnisinhaberinnen und Erlaubnisinhaber damit auseinander zu setzen, wie sie die Spielenden zu verantwortungsbewusstem Spiel anhalten werden und mit welchen vorbeugenden bzw. eindämmenden Maßnahmen sie den sozialschädlichen Folgen des Glücksspiels entgegenwirken. Dabei ist insbesondere -vor allem auch bei der Erstellung des Sozialkonzeptes durch externe Einrichtungen- darauf zu achten, dass das vorzulegende Sozialkonzept den individuellen Anforderungen und Gegebenheiten des jeweiligen Angebots bzw. der jeweiligen Spielstätte entspricht.

    Beim Jugendschutz und für die Prävention von Spielsucht gilt:
    • Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, darf kein Zutritt zu Unternehmen gewährt werden.
    • Die Durchsetzung des Verbots ist durch Eingangskontrolle in Verbindung mit der Vorlage des Personalausweises oder anderer zur Identitätskontrolle geeigneter Dokumente zu gewährleisten.
    • Die Spielerinnen und Spieler sind durch den Inhaber oder das mit der Aufsicht betraute Personal über die Suchtrisiken der angebotenen Spiele und Möglichkeiten der Beratung und Therapie aufzuklären und zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten.
    • Vom Spielverhalten her auffällige Personen sind vom Spiel auszuschließen. Es sind hierfür geeignete Maßnahmen für wirksame Sperrsysteme einzurichten.

    Für die Aufstellung von Geldspielgeräten in Spielhallen ist eine gesonderte Erlaubnis erforderlich (siehe „Weiterführende Informationen“).

    Wer eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen ohne eine erforderliche Erlaubnis betreibt oder gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit Geldbuße bis zu 500.000,00 Euro bestraft werden.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf)

    Aktuelles

    Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf

    Beschreibung

    Aktuell wird keine offene persönliche Sprechstunde angeboten.
    Persönliche Termine finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.

    Terminvereinbarung per E-Mail:
    ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
    mit folgenden Angaben:
    • Termingrund
    • Ihrem Namen (ggf. Firmenname)
    • Betriebsanschrift
    • Telefonnummer

    Nutzen Sie unser Bürger*innen-Telefon für telefonische Beratungen:
    Tel: (030) 9029 29000
    Montag 09.00 - 15.00 Uhr
    Dienstag 09.00 - 15.00 Uhr
    Donnerstag 10.00 - 15.00 Uhr

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenzollerndamm 174-177

    10713 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de

    Fax: (030) 9029 - 29039

    Telefon Festnetz: (030) 9029 - 29000

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 27.12.2023

    Ordnungsamt Lichtenberg (Ordnungsamt Lichtenberg)

    Aktuelles

    Ordnungsamt Lichtenberg

    Beschreibung

    Ordnungsamt Lichtenberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Große-Leege-Str. 103

    13055 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt-zab@lichtenberg.berlin.de

    Fax: (030) 90296 - 4309

    Telefon Festnetz: (030) 90296 - 4310

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 06.06.2024

    Ordnungsamt Reinickendorf - Gewerbe (Ordnungsamt Reinickendorf - Gewerbe)

    Aktuelles

    Ordnungsamt Reinickendorf - Gewerbe

    Beschreibung

    Ordnungsamt Reinickendorf - Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Lübener Weg 26

    13407 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: gewerbe@reinickendorf.berlin.de

    Fax: (030) 90294-2960

    Telefon Festnetz: (030) 90294-2966

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 09.11.2023

    Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf (Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf)

    Aktuelles

    Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf

    Beschreibung

    Im Gewerbebereich des Ordnungsamts sind Vorsprachen auch weiterhin nur noch mit zuvor vereinbartem Termin möglich.

    Öffnungszeiten (nur mit Termin):
    Montag 09:00 - 13:00 Uhr
    Dienstag 09:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr

    Und nach Vereinbarung unter Ordnungsamt@ba-sz.berlin.de oder
    unter der Telefonnummer 030 90299-4660

    Alle Gewerbemeldungen, die nicht erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten betreffen, können darüber hinaus problemlos online abgewickelt werden. Dafür gibt es ein einheitliches Verfahren im Land Berlin. Nutzen Sie die Internetseite https://www.berlin.de/ea/emeldung.

    Sofern es sich um Angelegenheiten für erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten handelt, erfolgt eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Unter den Eichen 1

    12203 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@ba-sz.berlin.de

    Fax: (030) 90299-4662

    Telefon Festnetz: (030) 90299-4660

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Ordnungsamt (Ordnungsamt)

    Aktuelles

    Ordnungsamt

    Beschreibung

    Sie können online Ihr Gewerbe anmelden, ummelden oder abmelden.

    Ansonsten sind wir auch postalisch, telefonisch oder per E-Mail unter gewerbe@ba-ts.berlin.de zu erreichen.

    BA Tempelhof-Schöneberg
    • Ordnungsamt - FB Gewerbe-
    10820 Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Tempelhofer Damm 165

    12099 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@ba-ts.berlin.de

    Fax: (030) 90277-3464

    Telefon Festnetz: (030) 90277-3460

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Ordnungsamt/Gewerbeamt Marzahn-Hellersdorf (Ordnungsamt/Gewerbeamt Marzahn-Hellersdorf)

    Aktuelles

    Ordnungsamt/Gewerbeamt Marzahn-Hellersdorf

    Beschreibung

    Ordnungsamt/Gewerbeamt Marzahn-Hellersdorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Premnitzer Straße 11

    12681 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: Gewerbe@ba-mh.berlin.de

    Fax: (030) 90293-6605

    Telefon Festnetz: (030) 115

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 14.12.2023

    Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten (Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten)

    Aktuelles

    Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten

    Beschreibung

    Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Salvador-Allende-Str. 80 A

    12559 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@ba-tk.berlin.de

    Fax: (030) 90297-664621

    Telefon Festnetz: (030) 90297-4629

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 18.01.2024

    Ordnungsamt Spandau - Gewerbeservice (Ordnungsamt Spandau - Gewerbeservice)

    Aktuelles

    Ordnungsamt Spandau - Gewerbeservice

    Beschreibung

    Ordnungsamt Spandau - Gewerbeservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Galenstraße 14

    13597 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: gewerbe@ba-spandau.berlin.de

    Fax: (030) 90279-3957

    Telefon Festnetz: (030) 90279-2277

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten Fröbelstraße Haus 6 (Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten Fröbelstraße Haus 6)

    Aktuelles

    Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten Fröbelstraße Haus 6

    Beschreibung

    Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten Fröbelstraße Haus 6

    Adresse

    Hausanschrift

    Fröbelstraße 17

    10405 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@ba-pankow.berlin.de

    Fax: (030) 90295-5063

    Telefon Festnetz: (030) 90295-6241

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Gewerbe (Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Gewerbe)

    Aktuelles

    Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Gewerbe

    Beschreibung

    Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Petersburger Straße 86 - 90

    10247 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@ba-fk.berlin.de

    Fax: (030) 90298 - 2445

    Telefon Festnetz: (030) 90298 - 2246

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Ordnungsamt Mitte - Arbeitsgruppe Gewerbe (Ordnungsamt Mitte - Arbeitsgruppe Gewerbe)

    Aktuelles

    Ordnungsamt Mitte - Arbeitsgruppe Gewerbe

    Beschreibung

    Ordnungsamt Mitte - Arbeitsgruppe Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Allee 31

    10178 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt-zab@ba-mitte.berlin.de

    Fax: (030) 9018-23781

    Telefon Festnetz: 030) 9018-22010

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 11.06.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis
      • für eine Spielhalle
      • für ein ähnliches Unternehmen
    • Personaldokument
      Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild.
      Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
      Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt. Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
    • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
      Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) verlangt.
      Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
    • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
      Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein.
    • Grundrisszeichnung
      Grundriss / sonstige Bauzeichnung der Betriebs- und Nebenräume (möglichst im Maßstab 1:100).
    • Sozialkonzept
      Der Antragsteller muss nachweisen, dass er über ein Sozialkonzept verfügt, in dem dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.
      Weitere Informationen finden Sie in dem hier hinterlegten Infoschreiben.
    • Sachkundenachweise
      Jeder Betreiber muss durch eine Bescheinigung einer nach der Verordnung zur Ausführung des Spielhallengesetzes Berlin anerkannten Stelle nachweisen, dass er erfolgreich Kenntnisse über die rechtlichen Grundlagen für den in Aussicht genommenen Betrieb sowie zur Prävention der Spielsucht und im Umgang mit betroffenen Personen erworben hat.

      Der Betreiber darf nur solche Personen in der Spielhalle als Aufsichtspersonen beschäftigen, die über einen suchtpräventiven Sachkundenachweis einer der durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft gelisteten Schulungsanbieter teilgenommen haben.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Persönliche Zuverlässigkeit
      Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. Der Antragsteller hat hierfür eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen.
    • Sachkunde
      Nachweis des Betreibers, dass er erfolgreich Kenntnisse über die rechtlichen Grundlagen für den in Aussicht genommenen Betrieb sowie zur Prävention der Spielsucht und im Umgang mit betroffenen Personen erworben hat.
    • Sozialkonzept
      Konzept, in dem Maßnahmen dargelegt werden, wie den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.
    • Anforderungen an den Standort
      Der Mindestabstand (500 Meter) zu anderen Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen muss eingehalten werden und darf auch nicht in räumlicher Nähe von Einrichtungen betrieben werden, die ihrer Art nach oder tatsächlich vorwiegend von Kindern oder Jugendlichen aufgesucht werden. Die Beschaffenheit und Lage muss darüber hinaus den polizeilichen und baulichen Anforderungen genügen und die Grundsätze des Jugendschutzes beachten.
      In einem Gebäude oder Gebäudekomplex in dem Sportwetten vermittelt werden, ist der Betrieb einer Spielhalle unzulässig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 Monat, sofern alle Unterlagen vollständig vorliegen

    Kosten

    1.000 bis 3.000 Euro

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Spielhalle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 21.02.2024