Infektionskrankheiten melden - für Ärzte und Labore
Beschreibung
Um die Daten zu Infektionskrankheiten deutschlandweit vergleichen zu können bitten wir Personen, die nicht meldepflichtig sind, von einer Meldung abzusehen. Gemeinschaftseinrichtungen haben eine gesonderte Benachrichtigungspflicht (Link siehe unten). Meldungen zu Impfkomplikation sind ebenfalls gesondert (Link siehe unten)
Eine Meldung muss bestimmte Informationen enthalten. Meldepflichtige Personen sind dazu verpflichtet diese Angaben dem Gesundheitsamt mitzuteilen. Am besten melden Sie an das Gesundheitsamt per Fax. Bitte verwenden Sie die unten angehängten passenden Vordrucke. Eine elektronische Meldung wird vermutlich ab 2020 möglich sein. Bei einer Meldung von MRSA, MRGN oder Clostridium bitten wir den behandelnden ärztlich Tätigen bzw. das behandelnde Krankenhaus um das Ausfüllen der entsprechenden Ermittlungsbögen.
Nach Eingang einer Meldung berät und befragt das Gesundheitsamt die betroffenen Personen. Das Gesundheitsamt versucht eine Infektionsquelle zu identifizieren und die Weiterverbreitung der Krankheit zu verhindern. Das Gesundheitsamt kann unter Umständen Maßnahmen festgelegen um eine Weiterverbreitung der Krankheit zu verhindern. Diese Maßnahmen sind zum Beispiel ein Besuchsverbot einer Gemeinschaftseinrichtung oder ein Tätigkeitsverbot in Lebensmittelbetrieben.
Ansprechpartner
Gesundheitsamt - Hygiene und Umweltmedizin (Gesundheitsamt - Hygiene und Umweltmedizin)
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Gesundheitsamt - Hygiene und Umweltmedizin
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E-Mail: hygiene@charlottenburg-wilmersdorf.de
Fax: (030) 9029 - 16050
Telefon Festnetz: (030) 9029 - 16047
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Gesundheitsamt - Fachbereich Infektionsschutz, umweltbezogener Gesundheitsschutz und Katastrophenschutz (Gesundheitsamt - Fachbereich Infektionsschutz, umweltbezogener Gesundheitsschutz und Katastrophenschutz)
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Gesundheitsamt - Fachbereich Infektionsschutz, umweltbezogener Gesundheitsschutz und Katastrophenschutz
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Gesundheitsamt - Hygiene und Umweltmedizin (Gesundheitsamt - Hygiene und Umweltmedizin)
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Gesundheitsamt - Infektionsschutz, medizinischer Katastrophenschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz (Gesundheitsamt - Infektionsschutz, medizinischer Katastrophenschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz)
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Gesundheitsamt - Infektionsschutz, medizinischer Katastrophenschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz
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E-Mail: hygiene-umwelt@ba-mitte.berlin.de
Fax: (030) 9018-33254 9018-33263
Telefon Festnetz: (030) 9018-33208 9018-33253
Internet
Gesundheitsamt - Infektionsschutz, umweltbezogener Gesundheits- und Katastrophenschutz (Gesundheitsamt - Infektionsschutz, umweltbezogener Gesundheits- und Katastrophenschutz)
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Gesundheitsamt - Infektionsschutz, umweltbezogener Gesundheits- und Katastrophenschutz
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Gesundheitsamt - Zentrum für tuberkulosekranke und -gefährdete Menschen (Gesundheitsamt - Zentrum für tuberkulosekranke und -gefährdete Menschen)
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Gesundheitsamt - Zentrum für tuberkulosekranke und -gefährdete Menschen
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Hausanschrift
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E-Mail: tuberkulose-info@lichtenberg.berlin.de
Fax: (030) 9028-7017
Telefon Festnetz: (030) 90296-4971
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Gesundheitsamt - Hygiene und Umweltmedizin (Gesundheitsamt - Hygiene und Umweltmedizin)
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Gesundheitsamt - Hygiene und Umweltmedizin
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Gesundheitsamt - Infektions- und umweltbezogener Gesundheitsschutz (Gesundheitsamt - Infektions- und umweltbezogener Gesundheitsschutz)
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Gesundheitsamt - Infektionsschutz, Katastrophenschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz (Gesundheitsamt - Infektionsschutz, Katastrophenschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz)
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Gesundheitsamt - Infektionsschutz, Katastrophenschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz
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Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: gesundheitsaufsicht@reinickendorf.berlin.de
Fax: (030) 90294-5049
Telefon Festnetz: (030) 90294-5068
Internet
erforderliche Unterlagen
- Keine Unterlagen benötigt
Formulare
Voraussetzungen
- Meldende Person muss meldepflichtig sein
Die meldende Person muss meldepflichtig sein.
Eine vollständige Liste aller meldepflichtigen Personen entnehmen Sie bitte dem Infektionsschutzgesetz § 8 - Gemeldetes Ereignis muss meldepflichtig sein
Es muss eine meldepflichtige Infektionskrankheiten oder ein meldepflichtiges Ereignisse aufgetreten sein. Meldepflichte Erkrankungen und Ereignisse sind im Infektionsschutzgesetz in § 6, §7
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Arzt