Deutsche Staatsangehörigkeit Feststellung des Bestehens auf Antrag
Staatsangehörigkeitsausweis beantragen
Beschreibung
Sie sind Deutsche oder Deutscher und benötigen einen Nachweis Ihrer Staatsangehörigkeit, zum Beispiel für eine Verbeamtung oder Adoption. Oder Sie haben deutsche Eltern oder Vorfahren und möchten wissen, ob Sie selbst auch Deutsche oder Deutscher sind. Dann können Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen. Der Staatsangehörigkeitsausweis ist kein Identitätsnachweis. Er kann deshalb nicht für Reisen oder als Ausweisersatz verwendet werden.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises.
3. Wenn Sie die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wird Ihnen als Nachweis ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises.
- Nutzen Sie dafür das Kontaktformular des für Sie zuständigen Referats in der Abteilung S des LEA (siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“). Wählen Sie dort den Betreff "Antrag auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit“.
3. Wenn Sie die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wird Ihnen als Nachweis ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.
Ansprechpartner
LEA, Sellerstr. (LEA, Sellerstr.)
Aktuelles
LEA, Sellerstr.
Beschreibung
Sachstandsanfragen zu offenen Einbürgerungsanträgen und Anfragen nach dem Geschäftszeichen/Aktenzeichen können leider nicht beantwortet werden. Bitte sehen Sie daher von solchen Nachfragen ab.
- Das LEA hat zum 01.01.2024 40.000 offene Vorgänge aus den Einbürgerungsbehörden der Berliner Bezirke übernommen. Zudem sind allein im Zeitraum 01.01.2024 bis 15.07.2024 annähernd 25.000 vollständige Anträge digital eingegangen. Es ist daher leider mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.
- Das LEA wird alle Vorgänge schnellstmöglich prüfen und sich bei den Antragstellern melden, sobald ihre Mitwirkung benötigt wird oder wir sie direkt zu ihrer Einbürgerung einladen können. Da wir alle vorhandenen Kapazitäten zur Bearbeitung der Anträge einsetzen, können Sachstandsanfragen leider nicht beantwortet werden. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.
- Ihr Einbürgerungsantrag wird beim LEA unter demselben Aktenzeichen geführt wie Ihre aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten. Sie können Ihr Aktenzeichen daher jedem Schreiben des LEA entnehmen. Sollten Sie über kein solches Schreiben verfügen und Ihr Aktenzeichen deshalb nicht kennen, wird Ihnen dieses mitgeteilt, sobald zur Bearbeitung Ihre Mitwirkung benötigt wird.
- Bitte übersenden Sie aktuelle Unterlagen zu Ihrem Antrag nur, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Sobald zur Bearbeitung des Antrages Ihre Mitwirkung erforderlich ist, bekommen Sie vom LEA eine Nachricht, in der Regel per E-Mail.
- Für die Stellung eines Einbürgerungsantrages nutzen Sie bitte ausschließlich unser digitales Antragsformular in der Dienstleistung "Einbürgerung - Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen".
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Web: https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/kontakt/artikel.1394181.php
Fax: -
Telefon Festnetz: (030) 90269-4000
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises
Nutzen Sie dafür das Kontaktformular des für Sie zuständigen Referats in der Abteilung S des LEA (siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“). Wählen Sie dort den Betreff "Antrag auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit“. - Nachweis Ihrer Identität
Sie brauchen eine Geburtsurkunde oder einen gültigen Pass oder Personalausweis. - Personenstandsurkunden
Das LEA wird Sie über die benötigten Dokumente informieren. In der Regel handelt es sich um folgende Urkunden, zu Ihren deutsche Vorfahren:
- Geburtsurkunden
- Heiratsurkunden/Familienbücher
- Sterbeurkunden
- Ausweisdokumente
- Einbürgerungsurkunden
- andere Urkunden, aus denen auf den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit geschlossen werden kann
Voraussetzungen
- Sie wohnen in Berlin
Sie sind mit erstem Wohnsitz in Berlin gemeldet. Ein Zweitwohnsitz reicht nicht aus. Wenn Sie im Ausland wohnen, wenden Sie sich bitte an die jeweilige deutsche Auslandsvertretung. - Sie sind Deutsche oder Deutscher
Sie haben bereits deutsche Ausweispapiere, weil Sie in Deutschland geboren oder eingebürgert wurden. Oder Sie haben deutsche Vorfahren (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern) und vermuten, dass Sie auch Deutsche oder Deutscher sind.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
51,00 Euro
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Staatsangehörigkeitsurkunde