Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zum Zweck der Forschung

    Aufenthaltserlaubnis für wissenschaftliche Mitarbeiter und Forscher

    Beschreibung

    Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung

    Nach der EU-Richtlinie 2016/801 wird eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung erteilt, wenn eine wirksame Aufnahmevereinbarung oder ein entsprechender Vertrag mit einer Forschungseinrichtung im Bundesgebiet abgeschlossen wird.
    • Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für die Dauer des Forschungsvorhabens erteilt, längstens aber für 3 Jahre.
    • Bei Forschungseinrichtungen, die nicht vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach dem Aufenthaltsgesetz anerkannt sind, wird die Aufenthaltserlaubnis jeweils für 1 Jahr erteilt und verlängert.
    Mit der Aufenthaltserlaubnis sind Lehrtätigkeiten und selbstständige Tätigkeiten gestattet.

    Nach Abschluss der Forschungstätigkeit wird die Aufenthaltserlaubnis für 9 Monate verlängert. Damit kann eine neue, der Qualifikation entsprechende Erwerbstätigkeit gesucht werden.

    Bei kürzeren Forschungsaufenthalten von längstens 1 Jahr:
    • Sie besitzen einen gültigen Aufenthaltstitel eines anderen EU-Mitgliedsstaates nach der Richtlinie (EU) 2016/801 zum Zweck der Forschung? Sie wollen in Deutschland an einer Forschungseinrichtung forschen und sich nicht länger ist als 180 Tage innerhalb eines Zeitraums von 360 Tagen im Bundesgebiet aufhalten? Dann benötigen Sie für Ihren kurzfristigen Forschungsaufenthalt keinen deutschen Aufenthaltstitel.

    • Sie besitzen einen gültigen Aufenthaltstitel eines anderen EU-Mitgliedsstaates nach der Richtlinie (EU) 2016/801 als Forscher, Student, Freiwilliger, Au-pair oder Praktikant? Sie wollen in Deutschland an einer Forschungseinrichtung forschen und sich länger als 180 Tage, aber höchstens für ein Jahr im Bundesgebiet aufhalten? Dann wird Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher erteilt.
    Näheres zu den Voraussetzungen und Bedingungen für diese beiden Fälle finden Sie im Abschnitt „Weiterführende Informationen“).

    Ansprechpartner

    LEA, Keplerstr. (LEA, Keplerstr.)

    Aktuelles

    LEA, Keplerstr.

    Beschreibung

    Neues Verfahren zur Vereinbarung von Terminen

    Das LEA ändert das Verfahren zur Vergabe von Terminen ab sofort grundlegend. Termine können nicht mehr über die bisherige Online-Terminvereinbarung (OTV) gebucht werden. Die zuerst aufgrund von Wartungsarbeiten abgeschaltete OTV wird dauerhaft außer Betrieb genommen.

    Der Grund für diese Entscheidung liegt insbesondere darin, dass vor allem im Internet agierende Anbieter die in der OTV verfügbaren Termine zunehmend abgeschöpft hatten, um diese zu verkaufen. Unseren Kundinnen und Kunden standen viele Termine nicht oder nur gegen Bezahlung zur Verfügung. Diesem missbräuchlichen Geschäftsmodell wird nun die Grundlage entzogen.

    Online-Antrag oder Kontaktformular

    Das LEA stellt konsequent den Großteil seiner Dienstleistungen auf digitale Anträge um, bei denen Termine von den Referaten nach erfolgter Antragsprüfung direkt an die Antragsteller vergeben werden. Für erste Dienstleistungen, wie zum Beispiel für Verpflichtungserklärungen und den Aufenthaltstitel Blaue Karte EU werden die Termine nach Prüfung der online eingereichten Dokumente direkt von den zuständigen Referaten an die Antragsteller vergeben.

    Wenn für die benötigte Dienstleistung noch kein Online-Antrag zur Verfügung steht, können Termine bei den zuständigen Referaten mittels Kontaktformular vereinbart werden. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Terminvereinbarung auf unserer Website.

    Es liegt ein Notfall vor und Sie benötigen dringend einen Termin?

    Adresse

    Hausanschrift

    Keplerstraße 2

    10589 Berlin

    Kontakt

    Web: https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/kontakt/

    Fax: -

    Telefon Festnetz: 90269-4000

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 10.09.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Formular Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (ausgefüllt)
      Nur für die erste Beantragung der Aufenthaltserlaubnis erforderlich
    • Gültiger Pass
    • 1 aktuelles biometrisches Foto
      35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
    • Aufnahmevereinbarung oder entsprechender Vertrag (im Original)
      Die Aufnahmevereinbarung ist in deutscher Sprache auszufüllen und kann zusätzlich in Englisch ergänzt werden.
    • Krankenversicherung
      Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Für mehr Informationen dazu lesen Sie bitte das Merkblatt.
    • Mietvertrag und Nachweis über die monatlichen Mietkosten
    • Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
      • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
      • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
      Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Beschäftigung an einer Forschungseinrichtung
      Forschungseinrichtungen im Sinne des Aufenthaltsgesetzes sind insbesondere:
      • Forschungseinrichtungen, die durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannt wurden,
      • Unternehmen oder private Einrichtungen, die das Forschungsvorhaben gemeinsam mit einer öffentlichen Einrichtung betreiben oder eine dort begonnene Forschung fortsetzen oder
      • Ausgründungen aus einer öffentlichen Forschungseinrichtung.
    • Aufnahmevereinbarung oder ein entsprechender Vertrag
      Es kann entweder eine Aufnahmevereinbarung oder ein entsprechender Vertrag vorgelegt werden. Die Aufnahmevereinbarung enthält alle geforderten Angaben, die sich auch in einem entsprechenden Vertrag wiederfinden müssen.
    • Kostenübernahmeerklärung
      Grundsätzlich muss sich die Forschungseinrichtung schriftlich zur Übernahme von Kosten verpflichten, die öffentlichen Stellen bis zu 6 Monate nach Beendigung der Aufnahmevereinbarung oder des Vertrages entstehen. Dazu zählen die Kosten für den Lebensunterhalt des Ausländers während eines unerlaubten Aufenthalts in einem EU-Mitgliedsstaat und für eine Abschiebung.

      Eine Kostenübernahmeerklärung ist nicht erforderlich für Forschungseinrichtungen, die
      • aus öffentlichen Mitteln finanziert werden oder
      • die gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen ihres Anerkennungsverfahrens eine allgemeine Kostenübernahmeerklärung abgegeben haben.
    • Persönliche Vorsprache mit Termin
    • Hauptwohnsitz in Berlin während des Aufenthalts zur Forschung

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Etwa 5-6 Wochen
    Wir empfehlen deshalb eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft. Buchen Sie dafür möglichst einen Termin.

    Kosten

    • 100,00 Euro für die erstmalige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
    • 93,00 Euro für jede Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
    Türkische Staatsangehörige (sowohl für die erste Erteilung als auch für die Verlängerung):
    • 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
    • 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Durchführung eines Forschungsvorhabens

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 23.02.2024