Zweckentfremdung von Wohnraum Genehmigung für die zeitweise Überlassung von Wohnraum an wechselnde Nutzerinnen und Nutzer

    Ferienwohnungsvermietung - Zeitweise Vermietung der Berliner Hauptwohnung oder Nebenwohnung beantragen

    Beschreibung

    Wohnraum darf im Land Berlin nur mit Genehmigung des zuständigen Bezirksamts zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden. Die Genehmigung ist bei dem Bezirksamt zu beantragen, in dessen Bezirk die Wohnung liegt.

    Eine Genehmigung zur zweckfremden Nutzung von Wohnraum kann auf Antrag erteilt werden, wenn schutzwürdige private Interessen das öffentliche Interesse an der Erhaltung des betroffenen Wohnraums überwiegen. Die Genehmigung kann befristet, bedingt oder unter Auflagen erteilt werden.

    Eine selbstbewohnte Berliner Hauptwohnung kann während der eigenen Abwesenheit zu anderen als Wohnzwecken vermietet werden. Der grundsätzliche Charakter als Hauptwohnung darf nicht angetastet werden.

    Eine Berliner Nebenwohnung kann als Ferienwohnung oder Fremdenbeherbergung an höchstens 90 Tagen im Jahr vermietet werden.

    Das Anbieten und Bewerben von Wohnraum muss durch das zuständige Bezirksamt grundsätzlich vorabgenehmigt werden. Mit der Genehmigung wird eine Registriernummer vergeben. Diese muss ab dem 1. August 2018 beim Anbieten und Bewerben des Wohnraums, insbesondere auf Internetportalen, immer öffentlich sichtbar angegeben werden.

    Ist zum Vermieten einer Wohnung zu anderen als zu Wohnzwecken keine Genehmigung (mehr) erforderlich, kann ein Negativattest beantragt werden.

    Mitbenutzung der Berliner Hauptwohnung (maximal 49% der Gesamtwohnfläche)
    Es bedarf keiner Genehmigung, wenn es sich um eine Vermietung von maximal 49% der Gesamtwohnfläche der Berliner Hauptwohnung, in der der tatsächliche Lebensmittelpunkt begründet wird, handelt (bei Küche und Bad wird jeweils hälftige Nutzung unterstellt). In diesen Fällen ist zur Erlangung einer Registriernummer die vorherige gebührenfreie Anzeige beim zuständigen Bezirksamt erforderlich. Die zugewiesene Registriernummer muss ab dem 1. August 2018 beim Anbieten und Bewerben des Wohnraums, insbesondere auf Internetportalen, immer öffentlich sichtbar angegeben werden. Sobald die vermietete Fläche der Berliner Hauptwohnung allerdings mehr als 49% der gesamten Wohnfläche ausmacht, ist eine Genehmigung erforderlich.

    Ansprechpartner

    Wohnungsamt Neukölln (Wohnungsamt Neukölln)

    Aktuelles

    Wohnungsamt Neukölln

    Beschreibung

    Wohnungsamt Neukölln

    Adresse

    Hausanschrift

    Blaschkoallee 32

    12359 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: wohnungsamt@bezirksamt-neukoelln.de

    Fax: (030) 90239-3749

    Telefon Festnetz: (030) 90239-3628

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 09.05.2023

    Wohnungsamt Pankow (Wohnungsamt Pankow)

    Aktuelles

    Wohnungsamt Pankow

    Beschreibung

    Wohnungsamt Pankow

    Adresse

    Hausanschrift

    Storkower Straße 113

    10407 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: post.wohnungsamt@ba-pankow.berlin.de

    Fax: (030) 90295-2602

    Telefon Festnetz: (030) 115

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Wohnungsamt Steglitz-Zehlendorf (Wohnungsamt Steglitz-Zehlendorf)

    Aktuelles

    Wohnungsamt Steglitz-Zehlendorf

    Beschreibung

    Wohnungsamt Steglitz-Zehlendorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf dem Grat 2

    14195 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: wohnen@ba-sz.berlin.de

    Fax: (030) 90299-3864

    Telefon Festnetz: (030) 115

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 20.02.2024

    Wohnungsamt (Wohnungsamt)

    Aktuelles

    Wohnungsamt

    Beschreibung

    Wohnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Carl-Schurz-Str. 2/6

    13597 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: wohn@ba-spandau.berlin.de

    Fax: (030) 90279-3861

    Telefon Festnetz: (030) 90279-2360

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 19.04.2024

    Wohnungsamt Tempelhof-Schöneberg (Wohnungsamt Tempelhof-Schöneberg)

    Aktuelles

    Wohnungsamt Tempelhof-Schöneberg

    Beschreibung

    Wohnungsamt Tempelhof-Schöneberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Ordensmeisterstr. 15

    12099 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: wohnungswesen@ba-ts.berlin.de

    Fax: (030) 90277-7857

    Telefon Festnetz: (030) 90277-3669

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Wohnungsamt (Wohnungsamt)

    Aktuelles

    Wohnungsamt

    Beschreibung

    Wohnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Neheimer Str. 63

    13507 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: wohnungsamt@reinickendorf.berlin.de

    Fax: (030) 90294-5577

    Telefon Festnetz: (030) 115

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 07.12.2023

    Wohnungsamt-Zweckentfremdung (Wohnungsamt-Zweckentfremdung)

    Aktuelles

    Wohnungsamt-Zweckentfremdung

    Beschreibung

    per Post
    Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Amt für Bürgerdienste
    Wohnungsamt - Zweckentfremdung
    Postfach 35 07 01
    10216 Berlin

    per E-Mail
    an zweckentfremdung@ba-fk.berlin.de
    (Scan des Formulars mit Unterschrift)

    per Telefon
    (030) 90298-3869, Montag bis Freitag von 09:00-12:00 Uhr

    Adresse

    Hausanschrift

    Yorckstraße 4-11

    10965 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: Zweckentfremdung@ba-fk.berlin.de

    Fax: (030) 90298-712815

    Telefon Festnetz: (030) 115

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 15.05.2024

    Wohnungsamt Marzahn-Hellersdorf (Wohnungsamt Marzahn-Hellersdorf)

    Aktuelles

    Wohnungsamt Marzahn-Hellersdorf

    Beschreibung

    Wohnungsamt Marzahn-Hellersdorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Premnitzer Straße 13

    12681 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: wohngeld@ba-mh.berlin.de

    Fax: (030) 90293-6205

    Telefon Festnetz: (030) 90293-6224

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 20.10.2023

    Wohnungsamt (Wohnungsamt)

    Aktuelles

    Wohnungsamt

    Beschreibung

    Wohnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Wartenberger Str. 24

    13053 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: post.wohnungsamt@lichtenberg.berlin.de

    Fax: (030) 90296-4609

    Telefon Festnetz: (030)

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 22.03.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Genehmigung für die zeitweise Ferienwohnungsvermietung und Vergabe einer Registriernummer der selbstgenutzten Berliner Hauptwohnung oder einer Nebenwohnung
      • Bitte reichen Sie das ausgefüllte Formular schriftlich beim zuständigen Bezirksamt ein. Eine Online-Einreichung ist nicht möglich.
      • Im Antragsformular müssen genaue Angaben zur Antragstellerin/zum Antragsteller und zur betroffenen Wohneinheit gemacht werden.
    • Meldebescheinigung
    • Antragsbegründung mit entsprechenden Belegen
    • bei der/dem Nutzungsberechtigten: Mietnachweis (gültiger Miet- oder Untermietvertrag)
    • bei der/dem Nutzungsberechtigten: Einverständniserklärung des/der Vermieters/Vermieterin
    • bei der / dem Verfügungsberechtigten: Eigentumsnachweis (aktueller Grundbuchauszug)
    • Ggf. Anzeige einer genehmigungsfreien zweckfremden Nutzung von maximal 49% der Wohnfläche einer Berliner Hauptwohnung
      • Bitte reichen Sie das ausgefüllte Formular schriftlich beim zuständigen Bezirksamt ein. Eine Online-Einreichung ist nicht möglich.
      • Die mit dem Formular vorzunehmende Anzeige einer genehmigungsfreien zweckfremden Nutzung von maximal 49% der Wohnfläche ist nur bezogen auf die Berliner Hauptwohnung, in der der tatsächliche Lebensmittelpunkt begründet wird, möglich.
      • Die zweckfremde Nutzung ist nur dann genehmigungsfrei gestellt, wenn Sie die Nutzung zu anderen als Wohnzwecken vorab dem Bezirksamt anzeigen.
      • Aufgrund der Anzeige wird eine Eingangsbestätigung des zuständigen Bezirksamts mit Angabe einer Registriernummer postalisch an die in der Anzeige angegebene Absenderadresse zugesendet. Die erteilte Registriernummer ist beim Anbieten und Bewerben des betreffenden Wohnraums zu anderen als Wohnzwecken, insbesondere auf Internetportalen, immer öffentlich sichtbar anzugeben.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Das schutzwürdige private Interesse an der Zweckentfremdung überwiegt
      Eine Genehmigung kann auf Antrag erteilt werden, wenn schutzwürdige private Interessen das öffentliche Interesse an der Erhaltung des betroffenen Wohnraums überwiegen.
      Berliner Hauptwohnung
      • Überwiegende schutzwürdige private Interessen sind gemäß § 3 Absatz 3 Nummer 2 ZwVbG im Regelfall gegeben, wenn die jeweiligen Verfügungsberechtigten oder Nutzungsberechtigten ihre selbstbewohnte Berliner Hauptwohnung, in der der tatsächliche Lebensmittelpunkt begründet wird, während ihrer Abwesenheitszeiten zu anderen als Wohnzwecken verwenden, soweit der Charakter als Hauptwohnung nicht angetastet wird.
      Berliner Nebenwohnung
      • Überwiegende schutzwürdige private Interessen sind gemäß § 3 Absatz 3 Nummer 3 ZwVbG bei einer selbstgenutzten Berliner Nebenwohnung in der Regel nur anzuerkennen, wenn die Nutzung im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 1 ZwVbG zum Zwecke der nach Tagen oder Wochen bemessenen Vermietung als Ferienwohnung oder Fremdenbeherbergung an höchstens 90 Tagen im Jahr erfolgt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfall-/Antragsabhängig

    Kosten

    • 100,00 Euro: je Wohneinheit bei Genehmigung der zeitweisen Ferienwohnungsvermietung der Berliner Hauptwohnung
    • 150,00 Euro: je Wohneinheit bei Genehmigung der zeitweisen Ferienwohnungsvermietung der Berliner Nebenwohnung
    • 77,00 Euro bis 231,00 Euro: bei Erteilung von Negativattesten für Wohnraum, der nicht (mehr) dem Verbot der Zweckentfremdung unterliegt, wenn keine Renditeberechnung erforderlich ist
    • 231,00 Euro bis 693,00 Euro: bei Erteilung von Negativattesten für Wohnraum, der nicht (mehr) dem Verbot der Zweckentfremdung unterliegt, wenn eine Renditeberechnung erforderlich ist
    Hinweise
    • Für die Bearbeitung von Änderungsanträgen zu bestandskräftigen Genehmigungen fällt die Hälfte der für die zugrunde liegende Amtshandlung festgesetzten Gebühr an.
    • Für die Zuweisung der Registriernummer wird keine gesonderte Gebühr fällig.
    • Im Falle einer Antragsrücknahme nach Bearbeitungsbeginn oder Antragsablehnung werden ein Zehntel bis fünf Zehntel der vollen Gebühr erhoben.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Homesharer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 12.04.2024